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12. Sitzung Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014/2020
Donnerstag, den 15. März 2018, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 4 - Verbot von Glyphosat, Neonikotinoiden und anderen chemischen Tier- und Pflanzengiften auf den landkreiseigenen Flächen; Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag vom 2. Februar 2018

Der Vorsitzende Landrat Ebeling informiert über den Sachverhalt.

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, erläutert seinen Antrag und weist auf die neue Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit hin, die in ihrer Risikoeinschätzung für Neonikotinoide vom 28.02.2018 bestätige, dass diese Stoffe ein Risiko für Bienen darstellen würden. Der Einsatz dieser Pflanzenschutzmittel sei in den letzten Jahren immens gestiegen. So seien 2003 noch 84.000 t ausgebracht werden, während die Menge 2015 schon 122.000 t betragen habe. Im gleichen Zeitraum sei die Anzahl der Insekten massiv zurückgegangen. Auch wenn es sich bei den landkreiseigenen Flächen um relativ kleine Flächen handle, sollte der Einsatz von Glyphosat, Neonikotinoiden und anderen chemischen Tier- und Pflanzengiften verboten werden. Ein solches Verbot würde einen wichtigen symbolischen Akt darstellen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling kann sich dieser Auffassung nicht in vollem Umfang anschließen und verweist auf die strengen Zulassungsverfahren auf EU-Ebene. Er betont, die Gartenbaukolonne des Landkreises verzichte in den Gartenanlagen der Schulen und sonstigen Liegenschaften im Rahmen der allgemeinen Pflege auf den Einsatz jeglicher Chemie. Auch seitens der Tiefbauverwaltung werde zwischenzeitlich auf den Einsatz von Totalherbiziden verzichtet. Bei den 22 Pachtverträgen für landkreiseigene Flächen sei in sieben Pachtverträgen bereits ein Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel vereinbart worden. Alle übrigen Pächter hätten angegeben, dass sie kein Glyphosat einsetzen würden. Da die Pachtverträge jährlich kündbar seien, könnte der Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel problemlos in diese Verträge aufgenommen werden. Die betroffenen Landwirte hätten bis auf eine Ausnahme bereits ihre Zustimmung signalisiert.

KR Kimmerl, ÖDP, äußert, auch wenn es sich nur um relativ wenige und kleine Flächen handle, sollte dem Antrag von KR Sommer zugestimmt werden. Glyphosat sei ursprünglich als Antibiotikum entwickelt worden, wodurch neben der umstrittenen Krebsgefahr durch die flächige Ausbringung dieses Stoffes völlig andere Probleme in den Vordergrund rücken würden. So seien massive Fruchtbarkeitsstörungen und damit erhebliche Störungen der Fortpflanzung nicht nur bei Insekten, sondern auch bei anderen Wildtieren die Folge. Neonikotinoide seien seit mehr als fünf Jahren als bienengefährlich bekannt, massive Bienenschäden seien nachgewiesen. Leider sei bisher in den Zulassungsverfahren nur sehr zögerlich auf diese Tatsachen reagiert worden. In letzter Zeit würde sich hier allerdings ein Umdenken andeuten. Um diesen Prozess zu unterstützen, sollte dem Antrag von KR Sommer zugestimmt werden.

KR Birner, CSU, hält eine Bewusstseinsschärfung für sehr wichtig. Zahlreiche Landwirte würden bereits freiwillig auf diese Herbizide verzichten. Er plädiert ebenfalls dafür, dem Antrag zuzustimmen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling teilt mit, bei den landkreiseigenen Flächen handle es sich um Größen zwischen 1.500 m² und 21.000 m². In der Regel würden keine Pflanzenschutzmittel, bzw. nur Teilherbizide eingesetzt. Wie bereits erwähnt wären, bis auf einen Pächter, alle bereit, ihren Pachtvertrag für landkreiseigene Flächen auch bei einem Verbot von Glyphosat, Neonikotinoiden und Totalherbiziden fortzuführen.

Er formuliert folgenden Beschlussvorschlag: „Der Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik nimmt vom Antrag von KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen vom 02.02.2018 auf „Nichtausbringung von Glyphosat, Neonikotionoide und anderen chemischen Tier- und Pflanzengiften auf den landkreiseigenen Flächen“ Kenntnis und fasst folgenden Beschluss: Die Gartenbaukolonne sowie die Tiefbauverwaltung des Landkreises Schwandorf verzichten auch weiterhin auf den Einsatz von Glyphosat, Neonikotinoiden und Totalherbiziden.

Die bestehenden Pachtverträge für landkreiseigene Flächen werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt angepasst und ein Verbot für den Einsatz von Glyphosat, Neonikotinoiden und Totalherbiziden in die Verträge aufgenommen.“

Der Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik nimmt vom Antrag von KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen vom 02.02.2018 auf „Nichtausbringung von Glyphosat, Neonikotionoiden und anderen chemischen Tier- und Pflanzengiften auf den landkreiseigenen Flächen“ Kenntnis und fasst folgenden Beschluss: Die Gartenbaukolonne sowie die Tiefbauverwaltung des Landkreises Schwandorf verzichten auch weiterhin auf den Einsatz von Glyphosat, Neonikotinoiden und Totalherbiziden.

Die bestehenden Pachtverträge für landkreiseigene Flächen werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt angepasst und ein Verbot für den Einsatz von Glyphosat, Neonikotinoiden und Totalherbiziden in die Verträge aufgenommen.