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12. Sitzung Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014/2020
Donnerstag, den 15. März 2018, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 3 - Kommunale Abfallwirtschaft; Einführung von kostenlosen Windelsäcken; Antrag der CSU-Fraktion vom 13. Februar 2017

Der Vorsitzende Landrat Ebeling informiert über den Sachverhalt.

KR Dr. Ried, CSU, weist darauf hin, dass ärztliche Atteste grundsätzlich kostenpflichtig seien. Er regt an, für den Nachweis der Inkontinenz eine einfache Bescheinigung oder ein Rezept für Inkontinenzprodukte vorzusehen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling bedankt sich für diese Anregung, die in den Beschlussvorschlag eingearbeitet werde.

KR Birner, CSU, erklärt, mit der Einführung der gebührenfreien Windelsäcke werde ein Zeichen für einen familienfreundlichen Landkreis gesetzt.

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, stellt fest, für Kleinkinder würden für den Zeitraum von zwei Jahren maximal 12 Säcke ausgegeben. Einen Windelsack für jeweils zwei Monate halte er für sehr knapp berechnet.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erläutert nochmals die Modalitäten.

KR Wartha, SPD, befürwortet ebenfalls die Einführung der gebührenfreien Windelsäcke. Er fragt nach, ob diese Regelung auf für inkontinente Personen im Altersheim gelten würde.

Die Verwaltung verneint dies.

KR Brunner, SPD, stellt fest, bei den Recyclinghöfen würden in letzter Zeit verstärkt Probleme im Städtedreieck auftreten, da Kartonagen nur noch am Recyclinghof in Burglengenfeld angeliefert werden könnten. Die Mitarbeiter müssten sich daher häufig mit erzürnten Bürgern auseinandersetzen, da diese dafür kaum Verständnis zeigen würden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erklärt, es sei geplant das Angebot für die Anlieferung von Kartonagen auszuweiten.

Die Verwaltung fügt an, es werde daran gearbeitet, an allen Recyclinghöfen einen Kartonagencontainer zu installieren, soweit die räumlichen Voraussetzungen gegeben seien. Die Gemeinden seien bereits angeschrieben worden, es würden aber noch nicht alle Rückmeldungen vorliegen. Da die Container erst geordert werden müssten, bitte sie noch um etwas Geduld.

KR Neuber, FWG, schließt sich den Ausführungen von KR Brunner an und betont ebenfalls die Notwendigkeit von Kartonagencontainern an möglichst allen Recyclinghöfen. Außerdem berichtet er von Problemen bei den Öffnungszeiten. Manche Bürger würden beklagen, dass sie noch während der offiziellen Öffnungszeiten des Recyclinghofes in der Warteschlange angestanden hätten, dann aber nicht mehr angenommen worden seien, da nicht mehr alle Wartenden in diesem Zeitrahmen abgearbeitet hätten werden können. KR Neuber fragt nach, ob es dazu Erfahrungswerte gäbe.

Die Verwaltung entgegnet, Stoßzeiten würden immer wieder vorkommen. Grundsätzlich seien die Öffnungszeiten aber ausreichend. Sie bittet um Verständnis für die Mitarbeiter der Recyclinghöfe, die nach den offiziellen Öffnungszeiten auch noch Aufräumarbeiten usw. erledigen müssten. Es könnten auch nicht alle Einzelfälle abgedeckt werden.

KR Neuber erwidert, dennoch müsste für dieses Problem eine Lösung gefunden werden. Schließlich würden die Anlieferer teilweise bis zu 30 Minuten Wartezeit in Kauf nehmen. Vorstellbar wäre z. B., bereits vor dem offiziellen Ende der Öffnungszeiten weitere Anlieferer abzuweisen, wenn absehbar ist, dass die schon wartenden Fahrzeuge kaum noch in der regulären Zeit abgeladen werden könnten.

KR Birner, CSU, pflichtet KR Neuber bei und befürwortet dessen Vorschlag, ggf. Anlieferer frühzeitig abzuweisen.

KRin Roidl, SPD, äußert, es sollte zunächst an das Verständnis der Bürger appelliert werden. Bei großem Andrang sollte aber die Möglichkeit bestehen, dass weitere Anlieferer bereits 15 Minuten vor Ende der offiziellen Öffnungszeit abgewiesen werden könnten.

Abschließend bittet der Vorsitzende Landrat Ebeling um Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag und weist darauf hin, dass im Abschnitt „gebührenfreie Windelsäcke für pflegebedürftige Personen“, 2. Absatz, der Begriff „ärztliches Attest“ durch „ärztliche Bescheinigung“ ersetzt wird.

Der Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt die nachfolgend aufgeführten Förderkriterien für die Einführung kostenloser Abfallsäcke. 

  • Die Leistungsgewährung erfolgt auf Antrag. Formblätter hierzu werden von der Verwaltung erstellt. Auch ein formloser Antrag mit entsprechenden anspruchsbegründenden Nachweisen ist möglich.
  • Die Leistungsbegünstigten (Kleinkinder und Pflegebedürftige) müssen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Schwandorf gemeldet sein.
  • Die Antragsteller erhalten eine Mitteilung der Kreisverwaltung, ob bzw. in welchem Umfang sie die kostenlosen Säcke bei ihrer Gemeindeverwaltung gegen Vorlage des Schreibens abholen können.
  • Einführung frühestens ab 1. Juni 2018

Gebührenfreie Windelsäcke für Kleinkinder

  • Bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes werden einmalig maximal 12 Säcke ausgegeben.
  • Bei Neugeborenen muss für einen vollen Anspruch auf 12 Säcke der Antrag spätestens bis zur Vollendung des 2. Lebensmonats des Kindes bei der Verwaltung (Landkreis oder Gemeinden) eingegangen sein.
  • Bei einer späteren Beantragung erfolgt die Ausgabe der Windelsäcke anteilig.
  • Für sogenannte Altfälle (Kinder sind bereits vor Einführung der kostenlosen Windelsäcke geboren) erfolgt Ausgabe der Windelsäcke ebenfalls anteilig entsprechend der Lebensmonate des Kleinkindes.
  • Die Geburtsurkunde des Kindes ist dem Antrag beizufügen.

Gebührenfreie Windelsäcke für pflegebedürftige Personen

  • Förderfähig sind inkontinente pflegebedürftige Personen, die zu Hause in einem Privathaushalt gepflegt werden und dort einwohnermelderechtlich gemeldet sind. Antragsberechtigt sind die pflegebedürftige Person selbst oder pflegende Angehörige.
  • Die Inkontinenz ist durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 2 Wochen) unter Angabe der voraussichtlichen Zeitdauer nachzuweisen.
  • Ab Antragstellung (nicht rückwirkend) werden für an Inkontinenz leidende Personen für die Dauer der bestätigten Inkontinenz ein Abfallsack pro Monat bzw. maximal 12 Abfallsäcke (1 Sack pro Monat) für ein Jahr ausgegeben.
  • Eine Neubeantragung ist frühestens nach Ablauf von 11 Monaten seit dem letzten Antrag möglich. Die Anspruchsvoraussetzungen sind wieder durch eine aktuelle ärztliches Bescheinigung zu belegen.