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16. Sitzung des Kreistages

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 11. Dezember 2017, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 7 - Antrag der Gemeinde Bodenwöhr auf Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet "Oberer Bayerischer Wald"

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erläutert den Sachverhalt und weist insbesondere auf das Schreiben der Gemeinde Bodenwöhr vom 01.12.2017 hin, mit welchem eine Änderung des Antrags vom 24.11.2017 mitgeteilt wird, da der Gemeinderat eine Reduzierung der ursprünglich beantragten Herausnahmefläche beschlossen habe.

Die westlich des Bauvorhabens gelegene Fläche sei nicht im Landschaftsschutzgebiet enthalten. Aufgrund der Geländestruktur sei nur die im Lageplan gekennzeichnete Fläche für die Errichtung des Ladengebietes geeignet. Die entstehende Lücke zwischen diesem neuen Ladengebiet und dem jetzigen Baubestand solle nach Angaben der Gemeinde durch ein neues Wohnbaugebiet geschlossen werden. Dieser Lückenschluss sei auch eine Grundvoraussetzung für die Zustimmung seitens der Höheren Landesplanungsstelle.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme sei im Vorlagebericht ausführlich dargestellt.

KR Schindler, SPD, wendet sich gegen die seiner Meinung nach leichtfertige Herausnahme von Flächen aus Schutzgebieten und verweist dazu auch auf zurückliegende Beschlüsse. Selbstverständlich müssten die Belange der Gemeinde Bodenwöhr berücksichtigt werden. Sich nur auf das Argument zu stützen, dass die Gemeinde die Herausnahme beantrage und für wünschenswert halte, sei zu kurz gegriffen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten halte er die beantragte Herausnahme für einen sehr schweren Eingriff in das Schutzgebiet. In einer natürlichen, von Wald geprägten Umgebung solle ein Sondergebiet mit Autohaus, Einzelhandel und Tankstelle entstehen, mit einem Flächenverbrauch von rund vier Hektar. Die Untere Naturschutzbehörde habe ihre fachlichen Bedenken eindrucksvoll im Vorlagebericht dargelegt. Die vom Antragsteller bisher angeführten Argumente für diesen Standort seien nicht geeignet, die Herausnahme aus der Schutzzone zu befürworten. Hinzu käme, dass durch die Forderung der Höheren Naturschutzbehörde, den Lückenschluss zum aktuellen Baubestand durch ein neues Wohnbaugebiet zu schaffen, eine weitere Flächenversiegelung vorprogrammiert sei. Die Gemeinde Bodenwöhr hätte sicherlich an anderer Stelle Entwicklungsmöglichkeiten, ohne diesen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet vorzunehmen. Die SPD-Fraktion werde dem Antrag der Gemeinde Bodenwöhr daher nicht zustimmen.

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, schließt sich den Ausführungen von KR Schindler an. Zudem ist er der Auffassung, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Befreiung nicht vorliegen würden. Eine derartige Entwicklung wäre zudem für Bodenwöhr als Tourismusgemeinde nicht förderlich. Inzwischen rege sich auch in der Bevölkerung von Bodenwöhr Widerstand gegen dieses Projekt. Es werde nicht nur eine Zerstörung der Natur befürchtet, sondern auch ein weiteres Veröden des Innenbereichs, da damit an beiden Ortsrändern von Bodenwöhr Einkaufzentren angelegt würden. KR Sommer sieht im Innenbereich von Bodenwöhr ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten, wodurch gleichzeitig der Ortskern belebt würde. Durch die ständigen Herausnahmen von Flächen aus der Naturparkschutzzone werde der Schutzzweck insgesamt in Frage gestellt.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling zeigt Verständnis für die vorgebrachten Argumente, weist aber auch auf die Planungshoheit der Gemeinde Bodenwöhr hin. Der Kreistag sei nur gefordert, über die Herausnahme zu beschließen.

KR Neuber, FWG, äußert, die Änderung des ursprünglichen Antrags mit einer deutlichen Reduzierung der Herausnahmefläche zeige, dass in Bodenwöhr eine Abwägung der Argumente stattgefunden habe. Die FWG-Fraktion werde dem Antrag daher zustimmen.

KR Flierl, CSU, wirft ein, die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet sei noch keine Genehmigung des Projekts. Die fragliche Fläche liege an der vielbefahrenen Neunburger Straße, die Anbindung an die Wohnbebauung sei ebenfalls beabsichtigt. Ein Landschaftsschutzgebiet stelle schließlich keine unabänderliche Tatsache dar. Der Bestand des Landschaftsschutzgebiets werde dadurch nicht gefährdet. Die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Bodenwöhr müssten berücksichtigt und den Belangen des Naturschutzes gegenübergestellt werden. Er plädiert dafür, dem Antrag zuzustimmen, um nicht schon in der Planungsphase ein absolutes Ausschlusskriterium zu schaffen.

KR Kimmerl, ÖDP, vertritt die Auffassung, dass einer Herausnahme zum derzeitigen Planungsstand nicht zugestimmt werden könne, da die Anbindung an die bereits vorhandene Bebauung nicht gegeben sei. Die bloße Aussage, dass dieser Lückenschluss vielleicht erfolgen werde, sei nicht ausschlaggebend. Zunächst sollten alle anderen Möglichkeiten in Bodenwöhr geprüft werden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling schlägt vor, den Lückenschluss zur vorhandenen Wohnbebauung als zwingendes Kriterium in den Beschluss aufzunehmen. Er verliest den Beschlussvorschlag der Verwaltung: „Die für das Vorhaben Entwicklungsgebiet Ladengebiet der Gemeinde Bodenwöhr erforderlichen Flächen werden unter der Bedingung aus dem Landschaftsschutzgebiet Oberer Bayerischer Wald herausgenommen, dass dem Vorhaben im Bauleitplanverfahren keine wichtigen Gründe entgegenstehen“ und regt an, diesen wie folgt zu ergänzen: „… und insbesondere die Anbindung an die bestehende Bebauung sichergestellt ist.“ Mit diesem Beschluss könnte die Gemeinde Bodenwöhr die Planungen vorantreiben, sofern der Lückenschluss geschaffen werde. Sollte sich eine andere Entwicklung einstellen, könnte dieses Thema ggf. erneut im Kreistag behandelt werden.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet er um Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag: „Die für das Vorhaben Entwicklungsgebiet Ladengebiet der Gemeinde Bodenwöhr erforderlichen Flächen werden unter der Bedingung aus dem Landschaftsschutzgebiet Oberer Bayerischer Wald herausgenommen, dass dem Vorhaben im Bauleitplanverfahren keine wichtigen Gründe entgegenstehen und insbesondere die Anbindung an die bestehende Bebauung sichergestellt ist.“

Der Kreistag beschließt:
Die für das Vorhaben Entwicklungsgebiet Ladengebiet der Gemeinde Bodenwöhr erforderlichen Flächen werden unter der Bedingung aus dem Landschaftsschutzgebiet Oberer Bayerischer Wald herausgenommen, dass dem Vorhaben im Bauleitplanverfahren keine wichtigen Gründe entgegenstehen und insbesondere die Anbindung an die bestehende Bebauung sichergestellt ist.