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16. Sitzung des Kreistages

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 11. Dezember 2017, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 3 - Erweiterungsanbau für das Landratsamt - Entscheidung Holzbauweise/Sitzungssaal

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erinnert an den Beschluss in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Bau am 12.09.2017, für den geplanten Anbau einen Kostenvergleich zwischen der klassischen Betonbauweise und der Ausführung in Holzbauweise in Auftrag zu geben und dem Kreistag vorzulegen. Nachdem das ursprünglich vorgesehene Planungsbüro aus Deggendorf abgesagt habe, habe sich dankenswerterweise das Architekturbüro Schönberger bereit erklärt, die Vergleichswerte zu ermitteln und fristgerecht für diese Kreistagssitzung vorzulegen.

Die Verwaltung informiert zunächst über die Lage des geplanten Neubaus an der Ostseite des bestehenden Gebäudes und stellt die Grundrissplanungen für das Unter- sowie das Erd- und 1. Obergeschoss vor. Der zweigeschossige Anbau solle an den bestehenden Baukörper angedockt werden. Das Sachgebiet Verkehrswesen, Straßen- und Wegerecht solle im Untergeschoss angesiedelt werden. Dabei sei eine eigene Eingangszone mit Wartebereich vorgesehen, der Zugang erfolge ebenerdig über den sog. Zulassungsparkplatz. Das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss seien für das Jugendamt vorgesehen. Nachdem sich herausgestellt habe, dass wegen der Bodenverhältnisse umfangreichere Gründungsarbeiten notwendig seien, biete es sich entgegen der ursprünglichen Planung an, ein größeres Tiefgeschoss zu errichten.

Herr Schönberger, Architekturbüro Schönberger, berichtet zunächst über Referenzobjekte in Holzbauweise wie z. B. Neubau des Seniorenheims des Bayerischen Roten Kreuzes in Burglengenfeld, Neubau eines Verwaltungsgebäudes der Firma DIRMEIER Systems in Nabburg.

Anschließend stellt er im Rahmen eines PowerPoint-Vortrages die Vergleichsberechnung für die Ausführung des Erweiterungsbaus als Massivbau oder als Holzbau vor (s. Anlage 4 zur Niederschrift). Herr Schönberger informiert dabei über eine entscheidende Änderung bei einer Ausführung in Holzbauweise. Wegen des ursprünglich im 2. Obergeschoss vorgesehenen Sitzungssaals würden für das Gebäude die Brandschutzanforderungen der Gebäudeklasse 5 gelten. Diese Forderungen seien bei Holzbauweise nur mit einem deutlich erhöhten Kostenaufwand zu erfüllen und wirtschaftlich nicht darstellbar. Alternativ habe er den Sitzungssaal als eigenen Gebäudeteil neben dem neuen Verwaltungsgebäude geplant. Ein ebenerdiger Saal mit Foyer hätte viele Vorteile, nicht zuletzt im Hinblick auf die Barrierefreiheit. Durch die räumliche Trennung des Sitzungssaals vom Tagesgeschäft im Verwaltungsgebäude wäre der Sitzungssaal für weitere Nutzungen als nur für Sitzungen geeignet. Ein weiterer positiver Aspekt bei der Ausführung des Erweiterungsbaus in Holzbauweise sei die weniger aufwendige Gründung im Vergleich zu einem Massivbau. Wie bereits von TAnge. Gottmeier erwähnt, biete es sich aufgrund der ohnehin erforderlichen Gründungsarbeiten an, den gesamten Baukörper zu unterkellern. Die dafür anfallenden Kosten in Höhe von ca. 155.000,00 € seien relativ gering und im Verhältnis zum gesamten Bauvolumen zu vernachlässigen.

Die Kosten für den Erweiterungsbau der Verwaltung mit drei Geschossen in Massivbauweise würden 3.910.000,00 €, für die Ausführung in Holzbauweise 3.900.000,00 € betragen. Die Mehrkosten für das Kellergeschoss seien mit 155.000,00 € zu veranschlagen.

Der ebenerdige Sitzungssaal könnte südlich bzw. südwestlich des neuen Baukörpers für die Verwaltung errichtet und an diesen angedockt werden. Herr Schönberger präsentiert einen Kostenvergleich für den Sitzungssaal im 2. Obergeschoss des Erweiterungsbaus bei Massivbauweise und in ebenerdiger Ausführung bei Holzbauweise in zwei Varianten (s. Anlage 4 zur Niederschrift). Die Baukosten für den Sitzungssaal im 2. Obergeschoss, der nur in Massivbauweise möglich wäre, würden 1.730.000,00 € betragen, als eigener, ebenerdiger Baukörper in Holzbauweise bei annähernd gleicher Fläche 1.990.000,00 € und als eigener, ebenerdiger Baukörper in Holzbauweise mit Foyer und Besprechungszimmer, bei deutlich größerer Bruttogrundfläche und Kubatur 2.470.000,00 €.

Auf der Dachfläche des Erweiterungsbaus sei eine Photovoltaikanlage geplant, für den Anbau eines ebenerdigen Sitzungssaals würde eine Dachbegrünung vorgeschlagen. Der vorhandene Baumbestand solle im Wesentlichen geschont werden.

Zusammenfassend sei festzustellen, dass die Herstellung des Verwaltungsbaus in Holzbauweise positiv darstellbar sei. Eine ebenerdige Errichtung des Sitzungssaals als eigener Baukörper, angedockt an den Verwaltungsbau, erscheine aus verschiedenen Gründen als sehr sinnvoll.

KRin Müller, CSU, bittet die Grundsätze der Barrierefreiheit zu berücksichtigen.

Herr Schönberger verweist auf die DIN 18040 Barrierefreies Bauen, welche die Grundlagen für barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von öffentlich zugänglichen Gebäuden definiere. Diese Anforderungen seien in die Kostenberechnungen bereits eingeflossen.

KRin Thanheiser, SPD, fragt nach weiteren Details zu Variante 1 des ebenerdigen Sitzungssaals.

Herr Schönberger erwidert, die ebenerdige Variante 1 entspreche im Wesentlichen dem Sitzungssaal, der bei Massivbauweise im Obergeschoss des Verwaltungsanbaus vorgesehenen gewesen sei. Sofern die Entscheidung zugunsten der Holzbauweise und damit eines ebenerdigen Sitzungssaales fallen sollte, seien beide Varianten erneut zu diskutieren, da es sich aktuell nur um eine Vorentwurfsplanung handle.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling betont, heute seien die Entscheidungen zur Bauweise – Massivbau oder Holzbau, Errichtung eines Tiefgeschosses und Bau eines neuen Sitzungssaales zu treffen, um die Planungsarbeiten fortsetzen zu können. Alle weiteren Details wären dann zu gegebener Zeit zu diskutieren.

KR Schindler, SPD, bittet um genauere Angaben zu den Größenverhältnissen des Sitzungssaales im Obergeschoss im Vergleich zu einem ebenerdigen Sitzungssaal.

Herr Schönberger erläutert, bei einem ebenerdigen Sitzungssaal könnte der Raum größer, vor allem etwas länger und die Raumhöhe mindestens 2,50 m höher ausgeführt werden, so dass dieser auch für Veranstaltungen mit bis zu 120 Personen geeignet wäre. Auf einer Galerie könnte zusätzlicher Raum, z. B. für Besucher eingeplant werden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling wirft ein, mit Blick auf die steigenden Einwohnerzahlen des Landkreises sei damit zu rechnen, dass der Kreistag künftig auch 70 Mitglieder umfassen könnte und ein entsprechender Raumbedarf gegeben sei.

KR Neuber, FWG, stellt die Frage, ob bei Variante 1 des ebenerdigen Sitzungssaals noch Raum für Besucher bleibe. Außerdem fragt er nach Erfahrungswerten zur Langlebigkeit von Holzbauten und Möglichkeiten von ggf. später erforderlichen Sanierungsmaßnahmen.

Herr Schönberger erklärt, Ziel sei es, möglichst langlebig zu bauen. Das Tiefgeschoss (Keller) würde in Beton ausgeführt, die oberirdischen Teile in Holzbauweise errichtet. Die Holzbauweise sei inzwischen sehr erprobt.

KR Schärtl, SPD, stellt fest, für den Sitzungssaal seien große Glasflächen sowie viel Luftraum vorgesehen. Er möchte wissen, wie die Klimatisierung des Sitzungssaales, insbesondere Heizung bzw. Kühlung erfolgen solle.

Herr Schönberger führt aus, die Westseite des Sitzungssaals sei als geschlossene Wand vorgesehen. Nach Süden und Südosten müssten die Elemente verschattet werden, wie dies z. B. bei der Aula der Hauswirtschaftsschule in Oberviechtach geschehen sei. Oberlichte würden eine aktive Nachtauskühlung ermöglichen. Ob dieser Raum klimatisiert werden müsse sei fraglich. Selbst an warmen Tagen sollte durch die Lüftungsanlage und die Wasserfläche vor dem Saal eine angenehme Raumtemperatur erreicht werden können. Eine massiv ausgeführte Bedachung mit der vorgesehenen Dachbegrünung wirke sich zusätzlich positiv auf das Raumklima aus. Zusätzlich wäre auch ein großzügiger Dachvorsprung möglich. Die Beheizung erfolge über das Nahwärmesystem der Stadt Schwandorf. Diese Fragen müssten jedoch zu gegebener Zeit im Detail geklärt werden.

KR Flierl, CSU, stellt fest, die Holzbauweise sei technisch vergleichbar und wirtschaftlich positiv darstellbar. Da für das Fundament ohnehin entsprechende Aufwendungen erforderlich seien, sollte für den Mehraufwand von rund 155.000,00 € der Gebäudekomplex unterkellert werden. Neben den wirtschaftlichen Aspekten sollte gerade im waldreichen Landkreis Schwandorf der nachhaltige Rohstoff Holz für den Anbau verwendet werden.

Auch der Bau eines neuen Sitzungssaals sollte umgesetzt werden, um dem Stand der Technik Rechnung zu tragen. Die vorgestellte ebenerdige Ausführung werde ausdrücklich begrüßt, insbesondere aus Gründen der Barrierefreiheit und der Abgrenzbarkeit zwischen Verwaltungs- und Veranstaltungstrakt. Aufgrund der umfangreicheren Nutzungsmöglichkeiten plädiere er für den Sitzungssaal in Variante 2.

KR Hanisch, FWG, spricht sich ebenfalls für die Holzbauweise und eine Unterkellerung des Anbaus aus. Da der bestehende Sitzungssaal schon immer eine Kompromisslösung gewesen sei, sollte aufgrund der guten Haushaltssituation die Gelegenheit genutzt werden, im Zuge der Baumaßnahme auch einen neuen Sitzungssaal zu errichten. Wegen der besseren Nutzungsmöglichkeiten und der größeren Platzverhältnisse würde er Variante 2 bevorzugen. Er regt an, soweit möglich, beide Baukörper zeitgleich zu errichten, um durch eventuelle Synergieeffekte bei Ausschreibungen usw. eine Kostenersparnis zu erzielen.

KR Damm Alfred, ÖDP, wirft ein, die Beständigkeit von Bauten in Holzbauweise gegenüber Bauten in Betonbauweise sei mindestens gleichwertig, wenn nicht sogar besser. Die von Herrn Schönberger angeführten Probleme beim Brandschutz in Holzbauweise bei vier Stockwerken könne er dagegen nicht nachvollziehen, seien doch vor allem in der Bodenseeregion zahlreiche sechs- bis siebenstöckige Wohnbauten in Holzbauweise vorhanden.

Herr Schönberger entgegnet, in Österreich und der Schweiz seien andere bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen. In Deutschland würden aufgrund der Bauvorschriften ab einer Höhe von 13 m die Brandschutzanforderungen der Gebäudeklasse 5 gelten. Diese Forderungen seien bei Holzbauweise nur mit einem erheblichen Mehraufwand zu erfüllen.

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, freut sich sehr, dass sein Antrag, den Anbau in Holzbauweise zu errichten, auf so große Zustimmung stoße. Grundsätzlich würde seine Fraktion die Sanierung des bestehenden Sitzungssaales bevorzugen, aber die Begründungen für einen Neubau und die sich ergebenden Vorteile seien sehr überzeugend. Er regt an, am Neubau des Sitzungssaales einen entsprechend dimensionierten Dachüberstand einzuplanen, um eine Verschattung der Glasflächen zu bewirken.

KRin Thanheiser, SPD, äußert, ein Sitzungssaal in der geplanten Dimension könne durchaus als Prestigeobjekt bezeichnet werden. Andererseits sei schon damals beim Neubau des Landratsamtgebäudes aus finanziellen Gründen am Sitzungssaal gespart und eine Kompromisslösung gewählt worden. Heute stelle sich die finanzielle Lage deutlich besser dar. Die SPD-Fraktion spreche sich daher für die Errichtung eines neuen Sitzungssaales in Holzbauweise aus.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, regt der Vorsitzende Landrat Ebeling an, über die Punkte Verwaltungsbau in Holzbauweise, Unterkellerung des Erweiterungsbaues und Bau eines neuen Sitzungssaales getrennt abzustimmen.

Er bittet zunächst um Abstimmung für folgenden Beschlussvorschlag: „Der Kreistag nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und stimmt der Errichtung des Erweiterungsbaues des Landratsamtes in Holzbauweise mit einem geschätzten Kostenvolumen von 3,9 Mio. € zu.“

Der Kreistag stimmt der Errichtung des Erweiterungsbaues des Landratsamtes in Holzbauweise mit einem geschätzten Kostenvolumen von 3,9 Mio. € zu.

Nun fordert der Vorsitzende Landrat Ebeling zur Abstimmung über die Unterkellerung des Erweiterungsbaus wie folgt auf: „Der Kreistag nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und stimmt der Unterkellerung des Erweiterungsbaus mit einem geschätzten Kostenvolumen von 155.000,00 € zu.“

Der Kreistag stimmt der Unterkellerung des Erweiterungsbaus mit einem geschätzten Kostenvolumen von 155.000,00 € zu.

 

Zur Beschlussfassung über die Errichtung eines neuen Sitzungssaales schlägt der Vorsitzende Landrat Ebeling vor, heute nur die grundsätzliche Entscheidung für oder gegen den Bau zu treffen und die konkrete Ausgestaltung, insbesondere die Entscheidung in welcher Variante, dem Ausschuss für Planung und Bau zu überlassen.

Er formuliert nachstehenden Beschlussvorschlag: „Der Kreistag nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und stimmt der Errichtung eines neuen Sitzungssaales zusätzlich zum Erweiterungsbau zu. Die Entscheidung über die Ausführung in Variante 1 oder Variante 2 sowie weitere Detailfragen bleibt dem Ausschuss für Planung und Bau überlassen.“

Der Kreistag stimmt der Errichtung eines neuen Sitzungssaales zusätzlich zum Erweiterungsbau zu. Die Entscheidung über die Ausführung in Variante 1 oder Variante 2 sowie weitere Detailfragen bleibt dem Ausschuss für Planung und Bau überlassen.