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15. Sitzung des Ausschusses für Planung und Bau

des Landkreises Schwandorf; Wahlperiode 2014 / 2020
Mittwoch, 19. Juli 2017, 15.00 Uhr, Landratsamt Schwandorf

Tagesordnungspunkt 6 - Radwegebau an Kreisstraßen; Überprüfung der Grundsätze beim Radwegebau

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erläutert den Sachverhalt.

KR Bley, SPD, bedankt sich für die Nachfrage bei dem Landkreis Cham über deren Förderpraxis beim Radwegebau. Er stellt die Frage, wie viele Kilometer an Radwegen der Landkreis Schwandorf in den letzten Jahren gebaut hätte.

Die Verwaltung erklärt, in den letzten drei Amtsperioden seien die Radwege „Klardorf - Oder“, „Burglengenfeld – Mossendorf - See“ und 25 km Radweg „Oberviechtach – Wölsendorf“ gebaut worden.

KR Bley, bemängelt, es sei im Landkreis Schwandorf bezüglich Radwegebaus zu wenig gemacht worden. Der Radwegebau solle weiter forciert werden. Er sehe die Förderpraxis des Landkreises Cham übertragbar auf den Landkreis Schwandorf.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erklärt, diese Förderpraxis von Cham wäre für den Landkreis Schwandorf günstiger als die jetzige Variante, nicht aber für die beteiligten Gemeinden. Er bezweifle, ob dadurch mehr Radwege gebaut würden.

KR Damm Alfred, ÖDP, stimmt grundsätzlich der Variante zu, bei welcher der Radwegebau mehr vorankommen würde. Er sieht die jetzige Form der Förderung im Landkreis Schwandorf für die Kommunen als vorteilhafter und daher keine Veranlassung zur Änderung. Er fragt nach, wie es sich im Landkreis Cham mit einer Förderung verhalte, wenn es ein Radweg mit örtlicher Bedeutung sei.

Die Verwaltung erklärt, um eine Förderung in Cham zu erhalten, müsse der Radweg eine überörtliche Bedeutung haben.

KR Bley erklärt, aufgrund eines aktuellen Projektes der Stadt Nittenau mit dem Landkreis Cham, bei dem es um einen Radweg entlang einer Staatsstraße ginge, habe er erfahren, der neue Radweg würde durch den Landkreis Cham nach seinen Richtlinien gefördert. Er wünsche sich für die Kommunen eine generelle Unterstützung beim Radwegebau durch den Landkreis.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erklärt, dies wäre denkbar, wenn entsprechende Richtlinien erlassen würden. Der Landkreis würde keine Radwege mehr bauen und dafür die Gemeinden, egal ob der Radweg örtlich oder überörtlich oder entlang einer Kreisstraße oder entlang einer Staatsstraße sei, mit 40 % der nichtförderfähigen Kosten unterstützen. Er verweise aber dann auf die Kreisumlage.

KR Butz, CSU, vertritt die Meinung, das bestehende Modell im Landkreis Schwandorf sei für die Kommunen die bessere Lösung. Dass sich an Kosten eines Radweges entlang einer Staatsstraße beteiligt werden solle, wie von KR Bley eben angesprochen, davon würde er absehen wollen.

KR Bley, SPD, erklärt, sein Ansinnen sei nicht, zum Nachteil der Gemeinden zu handeln, sondern er wünsche sich den Radwegebau zu forcieren.

KR Schärtl, SPD, ist der Meinung, im Landkreis gäbe es zu wenige Radwege und über diejenigen, welche neu geplant würden, sollte im Einzelfall entschieden werden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling bittet um Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag: „Der Ausschuss für Planung und Bau beschließt, die bestehenden „Grundsätze für den Radwegebau entlang von Kreisstraßen“ zu ändern“.

 

Der Ausschuss für Planung und Bau beschließt, die bestehenden „Grundsätze für den Radwegebau entlang von Kreisstraßen“ nicht zu ändern.