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15. Sitzung des Ausschusses für Planung und Bau

des Landkreises Schwandorf; Wahlperiode 2014 / 2020
Mittwoch, 19. Juli 2017, 15.00 Uhr, Landratsamt Schwandorf

Tagesordnungspunkt 5 - Umgehungsstraße Städtedreieck; Durchführung eines Raumordnungsverfahrens

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erläutert den Sachverhalt. Seit über 25 Jahren werde über den Weiterbau der „Umgehung Burglengenfeld“ in Richtung „Autobahnanschlussstelle Teublitz“ diskutiert. Aufgrund eines Bürgerentscheids, der von der Stadt Teublitz am 13.01.2008 durchgeführt worden sei, sei die von den Kommunen vorgesehene Trassenführung verworfen worden, so dass keine weiteren Planungen durchgeführt worden seien. Die Notwendigkeit einer „Umgehungsstraße Städtedreieck“ ergebe sich aus den in den letzten zehn Jahren kontinuierlich um zwei Prozent angestiegenen Verkehrszahlen. Auf Empfehlung der Regierung der Oberpfalz solle vor der förmlichen Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens ein sogenanntes Raumordnungsverfahren durchgeführt werden. Die Kosten für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen durch ein Planungsbüro würden auf eine Gesamtsumme von ca. 200.000,00 € geschätzt. Die Gremien der Städte Burglengenfeld, Maxhütte-Haidhof und Teublitz haben in einer gemeinsamen Stadtratssitzung der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens zugestimmt. Die damit verbunden Kosten sollen zu je einem Viertel von den jeweiligen Städten und dem Landkreis übernommen werden. Im Kreishaushalt seien entsprechende Resthaushaltsmittel ausgewiesen.

Die Verwaltung veranschaulicht anhand eines Übersichtsplanes die verschiedenen Trassen der „Umgehung Städtedreieck“.

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, sieht grundsätzlich keine Entlastung durch Umgehungsstraßen aus ökologischer Sicht. Der richtige Weg sei eine Verkehrsberuhigung durch zum Beispiel Elektromobilität und Schallschutzfenster und spricht sich gegen ein Raumordnungsverfahren aus.

KR Damm Siegfried, SPD, wünscht sich endlich Klarheit, ob es möglich wäre eine Umgehung zu bauen.

KR Damm Alfred, ÖDP, lehnt das Raumordnungsverfahren ab. Aus Sicht der ÖDP sei es aus Naturschutzgründen nicht zu unterstützen und auch der Bürgerentscheid von 2008 sei nicht außer Acht zu lassen.

Der Ausschuss für Planung und Bau stimmt der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für eine „Umgehung Städtedreieck“ zu. 
Der Landkreis Schwandorf beteiligt sich mit einem Viertel an den mit der Durchführung des Raumordnungsverfahrens verbundenen Kosten.
Die Stadt Teublitz und die „gemeinsame Geschäftsstelle Städtedreieck“ übernehmen die Federführung und Organisation des Projektes.