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15. Sitzung des Kreistages

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 24. Juli 2017, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 4 - Kommunale Abfallwirtschaft; Grüngutentsorgung durch die Gemeinden;
Antrag des KR Bley, SPD vom 18. Juli 2016

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erläutert den Sachverhalt. 

KR Bley, SPD, betont, ihm gehe es nicht um eine Auflösung der Grüngutannahmestellen an den Gemeinden, sondern um die dafür bei den Gemeinden anfallenden Kosten. Der Landkreis nehme die Abfallentsorgungsgebühren von den Bürgern ein, übertrage aber die Aufgabe der Grüngutentsorgung auf die Gemeinden, ohne dafür eine entsprechende Entschädigung zu leisten. Die Gemeinden könnten zwar für die Grüngutannahme selbst Gebühren erheben, was aber eine zusätzliche Kostenbelastung für die Bürger bedeute. Manche Gemeinden würden daher auf eine zusätzliche Gebühr für die Grüngutentsorgung verzichten. Diesen Gemeinden sollte der Landkreis eine entsprechende Entschädigung gewähren.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling entgegnet, wenn der Landkreis die Kosten für diese Aufgabe übernehmen solle, müsste auch die Zuständigkeit für diese Aufgabe wieder an den Landkreis zurück übertragen werden. Eine solche Maßnahme wäre aber voraussichtlich mit Umstrukturierungen bei den Annahmestellen und einer Anhebung der Abfallgebühren verbunden, da der Landkreis verpflichtet sei, kostendeckende Gebühren zu erheben.

KR Hanisch, FWG, zeigt Verständnis für die Argumentation des Vorsitzenden, sieht aber dennoch das Problem, dass bei den Kommunen ungedeckte Mehrkosten entstehen würden. Er regt an, den Kommunen einen Zuschuss durch den Landkreises zu gewähren. Die Verteilung sollte nach einem speziellen Schlüssel erfolgen, der noch zu erarbeiten wäre.

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, plädiert dafür, die Grüngutentsorgung dezentral bei den Kommunen zu belassen. Die Kosten dafür alleine den Kommunen anzulasten, halte er jedoch für ungerecht. Er schließt sich der Forderung von KR Hanisch an, den Kommunen einen gewissen Ausgleich zu gewähren und zu prüfen, nach welchem Gesichtspunkten der Zuschuss berechnet werden könnte.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling stellt fest, alle Kommunen des Landkreises würden die Grüngutentsorgung in eigener Zuständigkeit anbieten, jedoch würden nicht alle Gebühren erheben. Eine Subventionierung der Gemeinden, die keine Gebühren verlangen würden, halte er für falsch. Anstelle einer aufwendigen Zuschussregelung würde er eine Rückverlagerung der Aufgabe an den Landkreis bevorzugen. Zu berücksichtigen sei außerdem, dass in den derzeitigen Müllgebühren nur die Kosten für die Abfallentsorgung, nicht aber für die Entsorgung von Grüngut enthalten seien. Die Bürger würden somit nicht doppelt zur Kasse gebeten werden.

KR Flierl, CSU, unterstreicht, die Aufgabe sei den Kommunen übertragen worden, die dafür auch Gebühren erheben dürften. Nun gelte es zu überlegen, ob diese Aufgabe wieder an den Landkreis zurück übertragen werden solle. Für die Bürger würden in beiden Fällen Kosten anfallen. Er halte es für sinnvoll, diese Aufgabe bei den Kommunen zu belassen. Dort könne die Grüngutentsorgung auf den örtlichen Bedarf abgestimmt werden. Er plädiert dafür zu beschließen, die Grüngutentsorgung dezentral bei den Kommunen zu belassen. Über weitere Details könne ggf. in einer der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik diskutiert werden.

KR Bley, SPD, wirft ein, aus der Abfallwirtschaftssatzung gehe nicht hervor, dass die Entsorgung von Grüngut explizit ausgeschlossen sei. Außerdem verweist er auf eine Rücklagenposition im Haushalt des Landkreises, die einen gewissen Spielraum bieten würde, um den Kommunen entgegen zu kommen. Es sei richtig, dass die Kommunen für die Grüngutentsorgung Gebühren erheben könnten, allerdings würden einige Gemeinden aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwandes darauf verzichten. Für diese Kommunen sollte der Landkreis eine Entschädigung vorsehen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erwidert, die Rücklagen würden dazu dienen, die Müllgebühren über eine längeren Zeitraum möglichst stabil zu halten. Grundsätzlich stelle sich die Frage, ob an einem bewährten System Änderungen vorgenommen werden sollen. Wenn der Landkreis die Grüngutentsorgung wieder übernehme, seien Änderungen in der Struktur unumgänglich. Ebenso müssten die Kosten auf die Müllgebühren umgelegt werden. Einen Zuschuss an die Gemeinden halte er für den falschen Weg.

Der Kreistag nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt die bisherige Regelung zur Grüngutentsorgung beizubehalten.