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14. Sitzung des Ausschusses für Planung und Bau

des Landkreises Schwandorf; Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 15. Mai 2017, 14.00 Uhr, Landratsamt Schwandorf

Tagesordnungspunkt 4 - Ausbau des Radwegenetzes entlang von Kreisstraßen Machbarkeitsuntersuchung Radwege "Münchshofen-Bubach","Waltenhof- Klardorf", "Teublitz-Bruck"

Der Vorsitzende Landrat Ebeling nimmt Bezug auf den Sachverhalt wie im Vorlagebericht erläutert.

Die Verwaltung führt aus, es sei in der letzten Sitzung des Ausschusses für Planung und Bau mit Beschluss-Nr. 171 beschlossen worden, eine Machbarkeitsuntersuchung der Radwege „Münchshofen-Bubach“, “Waltenhof-Klardorf“ und „Teublitz-Bruck“ vorzunehmen. Im Vorfeld sei Kontakt mit dem Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach und des Touristikbüros in Nabburg aufgenommen worden.

Kreisstraße SAD 5: Münchshofen – Bubach
Dieser Streckenabschnitt erfordere einen Seitenwechsel des Radweges. Die geschätzten Kosten würden sich für die gesamte Strecke von 1.700 m auf 650.000,00 € bis 700.000,00 € belaufen. Es würde auch für einen Teilabschnitt ein asphaltierter Flurweg als Alternative zur Verfügung stehen.

KR Damm Siegfried, SPD, fragt nach, ob der Radweg am Ortseingang von Bubach am Fußgängerweg angeschlossen werden solle.

Die Verwaltung verneint dies. Es sei nicht möglich den Radweg an diesen Fußgängerweg anzuschließen.Wenn der Radweg von Ortsende Bubach auf der rechten Seite verlaufen solle, würde sich ein Höhenunterschied von 15 m bis 20 m ergeben, da der Radweg mit einem Abstand von mindestens 2,50 m zum Fahrbahnrand zu bauen wäre.

KR Damm Siegfried, schlägt Herrn TR Fleischmann vor, den geplanten Radweg bei einem Ortstermin zu besichtigen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling befürwortet den Vorschlag von Kreisrat Damm.

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, plädiert aus Kostengründen und um einer Versiegelung der Landschaft entgegenzuwirken, für die Nutzung der bereits vorhandenen Alternativtrasse.

KR Damm Alfred, ÖDP, spricht sich für die vorgeschlagene Route aus, da die Alternativtrasse, von der Bevölkerung nicht angenommen würde.

KR Schärtl Armin, SPD, fragt nach, inwieweit es für den Fahrradwegebau Fördermittel gäbe und wie hoch die Fördersätze seien.

Die Verwaltung informiert, grundsätzlich könne man straßenbegleitende Radwege über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) fördern lassen, mit einem Fördersatz zwischen 50 % bis 60 % der zuwendungsfähigen Kosten.

KR Bley Karl, SPD, bedankt sich, dass der Antrag der SPD für den Radwegeausbau entlang von Kreisstraßen aufgenommen worden sei. Aus den persönlichen Erfahrungen des Radweges von Nittenau nach Bruck, spreche er sich für den Bau des Radweges entlang der Straße aus.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling weist auf die Vorgaben der Grundsätze des Radwegebaus im Landkreis Schwandorf, Bauausschussbeschluss Nr. 269 vom 25.07.2001 hin. Nach diesen Richtlinien wäre dieser Radweg aufgrund der überregionalen Bedeutung durch den Landkreis Schwandorf zu errichten, ginge jedoch dann in die Straßenbaulast der Stadt Schwandorf bzw. der Stadt Teublitz über. Falls dieses Projekt weiterverfolgt werden solle, wären zunächst Gespräche mit den beiden Städten zu führen. Er bittet daher um Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag: „Der Ausschuss für Planung und Bau beschließt, den Bau eines Radweges an der SAD 5 Münchshofen – Bubach weiterzuverfolgen und in einem ersten Schritt mit den betroffenen Städten Schwandorf und Teublitz Gespräche, insbesondere zur Übernahme der Straßenbaulast zu führen. Die vorgestellte Alternativtrasse wird außer Acht gelassen.“

Der Ausschuss für Planung und Bau beschließt, den Bau eines Radweges an der SAD 5 Münchshofen – Bubach weiterzuverfolgen und in einem ersten Schritt mit den betroffenen Städten Schwandorf und Teublitz Gespräche, insbesondere zur Übernahme der Straßenbaulast zu führen. Die vorgestellte Alternativtrasse wird außer Acht gelassen.

 

Kreisstraße SAD 2: Waltenhof – Klardorf
Die Verwaltung erläutert, dieser vorgeschlagene Radweg würde sich aus Sicht der Tiefbauverwaltung in zwei Abschnitte unterteilen.

1. Abschnitt „Waltenhof – Einmündung SAD 5 (Wiefelsdorf)“
Die Streckenlänge für den Neubau des Radweges beträgt ca. 450 m. Die Herstellungskosten würden auf zwischen 200.000,00 € und 250.000,00 € geschätzt.

KR Sommer, Bündnis 90 / Die Grünen, fragt nach, ob es nicht möglich wäre von Waltenhof über Stegen nach Klardorf einen Radweg zu gestalten.

Die Verwaltung erklärt, dort müsste ein Wehr überquert werden. Sie verweist des Weiteren darauf, dass es keine Fördermittel für diesen Vorschlag gäbe, da der Radweg dann nicht straßenbegleitend wäre.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling stellt fest, dass dieser 1. Streckenabschnitt nach dem Bau in die Straßenbaulast der Stadt Schwandorf übergehen würde. Er bittet daher um Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag: „Der Ausschuss für Planung und Bau beschließt, den Bau eines Radweges von Waltendorf – Einmündung SAD 5 (Wiefelsdorf) weiterzuverfolgen und in einem ersten Schritt mit der Stadt Schwandorf Gespräche, insbesondere zur Übernahme der Straßenbaulast zu führen.“

Der Ausschuss für Planung und Bau beschließt, den Bau eines Radweges von Waltendorf – Einmündung SAD 5 (Wiefelsdorf) weiterzuverfolgen und in einem ersten Schritt mit der Stadt Schwandorf Gespräche, insbesondere zur Übernahme der Straßenbaulast zu führen.

 

2. Abschnitt „Einmündung SAD 5 – Klardorf“
Für die Realisierung des Radweges würde eine Ausbaulänge von ca. 700 m erforderlich, einschließlich zweier Naabbrücken mit einer Länge von ca. 200 m. Die geschätzten Herstellungskosten würden rund 4,2 Mio. € betragen. Für den wünschenswerten Anschluss an die St 2397 wäre ein Radweg von weiteren rund 650 m erforderlich, einschließlich einer Brücke über den Lohgraben. Die geschätzten Herstellungskosten für die Brücke würden rund 800.000,00 € betragen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling bitte um Abstimmung über nachstehenden Beschlussvorschlag: „Der Ausschuss für Planung und Bau beschließt den 2. Streckenabschnitt Einmündung SAD 5 – Klardorf aus Kostengründen nicht mehr zu verfolgen.“

Der Ausschuss für Planung und Bau beschließt, den 2. Streckenabschnitt Einmündung SAD 5 – Klardorf aus Kostengründen nicht mehr zu verfolgen.“

 

Kreisstraße SAD 1 „Teublitz – Bruck“
Die Verwaltung erläutert, ein entlang der Kreisstraße SAD 1 verlaufender Radweg zwischen dem Gewerbegebiet Teublitz und dem Kreisverkehr bei Bruck hätte eine Gesamtlänge von rund 16 km. Bei einer Realisierung des Radweges würden die Investitionskosten ca. 8,170 Mio. € betragen.

Diese Gesamtlänge sei in fünf verkehrlich sinnvolle Abschnitte unterteilt. 

  1. Abschnitt „Gewerbegebiet Teublitz – Einmündung SAD 8“ ca. 2.700 m, Kostenschätzung rund 3 Mio. €
    2. Abschnitt „Einmündung SAD 8 – Zufahrt Haiderhöf“ ca. 3.300 m, Kostenschätzung rund 1 Mio. €
    3. Abschnitt „Zufahrt Haiderhöf – Zufahrt Fischbach“ ca. 3.900 m, Kostenschätzung rund 1,3 Mio. €
    4. Abschnitt „Zufahrt Fischbach – St 2145“ ca. 500 m, Kostenschätzung rund 170.000,00 €
    5. Abschnitt „St 2145 – Kreisverkehr bei Bruck“ ca. 5.500 m, Kostenschätzung rund 2,7 Mio €

Laut Verwaltung (Tourismusbüro Nabburg) seien für die gesamte Strecke touristisch ausgeschilderte Radwege vorhanden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling fragt nach, in wie weit eine Realisierung von Teilstücken Sinn machen würde.

Die Verwaltung erklärt, seines Erachtens sei momentan kein Radweg entlang der SAD 1 erforderlich, da es bereits ausgewiesene Wege gäbe. Deshalb sei es auch nicht sinnvoll über Teilstücke zu entscheiden. Es würden so auch die entsprechenden Anknüpfungen fehlen.

KR Damm Siegfried SPD, ist der Meinung, die Summe für den angedachten Radweg sei nicht vertretbar.

KR Sommer, ist ebenfalls der Meinung, dieser Betrag sei zu hoch.

KR Bley, SPD erklärt, die Gesamtstrecke des Radweges wäre wünschenswert, aber wegen der hohen Kosten nicht realisierbar. Teilstücke sollen jedoch genauer betrachtet werden. Ein Teilabschnitt wäre „Fischbach – Bruck“ mit Anschlussstelle Kaspeltshub, wobei die Verbindung „Nittenau – Steinberg“ nicht außer Acht gelassen werden sollte. Er plädiert dafür dieses Projekt nicht gänzlich zu streichen, sondern die Teilabschnitte vier und fünf zur Diskussion zu stellen.

KR Butz, CSU, ist der Meinung, bei den ausgewiesenen Kosten sollte das Projekt momentan nicht weiter verfolgt werden.

KR Damm Alfred, ÖDP, stimmt dem Vorschlag von Herrn Bley zu.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling gibt zu bedenken, ob es sich nach den Richtlinien des Landkreises, bei diesen Teilstücken, dann nicht um einen Radweg mit überregionaler Bedeutung handle. Da es bei den diskutierten Teilabschnitten auch eine Alternativroute gäbe, solle dieses Projekt aus seiner Sicht nicht weiter verfolgt werden.

KR Damm Alfred, ÖDP fragt nach, ob beim Staatlichen Bauamt konkrete Planungen für einen Radweg in Richtung Steinberger See existieren.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling schlägt vor sich mit dem Staatlichen Bauamt in Verbindung zu setzen.

Er fragt Herrn KR Bley, ob die Stadt Nittenau bereit wäre, diesen Radweg zu bauen, denn das wäre nach den Richtlinien des Landkreises Schwandorf vorgesehen.

KR Bley, meint, wenn der Landkreis Schwandorf eine ähnliche Fördersituation für seine Gemeinden schaffe wie der Landkreis Cham, wäre das eine Überlegung wert. Wenn eine Gemeinde in Cham mit staatlichen Zuschüssen einen Radweg baue, beispielsweise 50 %, dann fördere der Landkreis Cham die restlichen 50 % auch wiederum mit 40 % der verbleibenden Kosten. Genauere Angaben zur Förderung könnten sicherlich beim Landkreis Cham eingeholt werden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erklärt, wenn es gewünscht sei, würde beim Landratsamt Cham für die nächste Sitzung weitere Auskünfte eingeholt und dem Ausschuss vorgelegt werden.

KRin Höcherl, CSU, befürwortet eine Nachfrage beim Landkreis Cham. Sie bittet um eine umfassende Ermittlung der noch offenen Fragen. Nachdem eine Alternativtrasse vorhanden sei, könne sie dem Bau eines neuen Radweges auf Grund der Kosten nicht zustimmen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling schlägt vor, die Verwaltung werde sich mit dem Staatlichen Bauamt sowie dem Landkreis Cham in Verbindung setzen und in der nächsten Sitzung über diese Angelegenheit berichten.

Die Mitglieder des Ausschusses für Planung und Bau erklären sich damit einverstanden.