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11. Sitzung des Kreisausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 13. März 2017, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 4 - Haushalt 2017; Vorberatung des Haushaltsplanes 2017

Die Verwaltung verweist auf die Vorberatungen des Haushaltsentwurfes 2017 in den jeweiligen Fachausschüssen. Die Beschlüsse aus diesen Ausschüssen seien in den Haushaltsentwurf eingearbeitet worden. Die Mehraufwendungen von insgesamt 91.500,00 € würden finanziert durch Mehreinnahmen aus der Grunderwerbssteuer und geringere Ausgaben bei den Sachverständigenkosten. Der Hebesatz könne daher unverändert bei 44 % belassen werden. Im Vermögenshaushalt hätten sich gegenüber der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs in der Kreistagssitzung am 20.02.2017 keine Änderungen ergeben.

KRin Thanheiser, SPD, bemerkt, die fortgesetzte Entschuldung des Landkreises sei zwar sehr erfreulich, dennoch müssten die Kommunen stärker entlastet werden. Zudem erhöhe der Landkreis die freiwilligen Leistungen um 10 % auf das Rekordniveau von 823.000,00 €. Dies mache ebenfalls deutlich, dass Spielraum für eine weitere Senkung der Kreisumlage vorhanden sei. Im Haushaltsplanentwurf vermisse sie einen Ansatz für die Planungskosten zum Ausbau des Radwegenetzes. Ausdrücklich zu begrüßen seien die Investitionen, die überwiegend in den Bereich Schulen fließen würden. Die Ausgaben vor allem im Jugendhilfeetat seien weiterhin besorgniserregend, allerdings zwingend erforderlich.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling entgegnet, ein weiterer Ausbau des Radwegenetzes sei bislang nicht beschlossen worden. An die Verwaltung sei lediglich ein Prüfauftrag erteilt worden, ob weitere Trassen möglich seien, um dann ggf. erneut darüber zu diskutieren. Aus diesem Grund seien auch keine Planungskosten im Haushalt vorgesehen. Er erinnert dazu an die Diskussion in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Bau am 06.03.2017, Beschluss-Nr. 195.

Der Jugendhilfeetat sei zwar erneut enorm hoch, der Anstieg habe sich aktuell aber etwas abgebremst.

Um ggf. einen Empfehlungsbeschluss zum Haushalt 2017 an den Kreistag fassen zu können, fordert er KRin Thanheiser auf, eine weitere Senkung des Hebesatzes zu konkretisieren. Gleichzeitig bittet er zu bedenken, dass die Mehreinnahmen aus der Kreisumlage zwar 600.000,00 € betragen würden, für die Bezirksumlage aber rund 900.000,00 € mehr aufgewendet werden müssten.

KR Neumeier, JW, äußert, die Haushaltslage sei sowohl bei den Kommunen als auch dem Landkreis sehr gut. Im Haushaltsplanentwurf des Landkreises sei kaum zusätzliches Einsparpotential zu erkennen. Bei den Jugendhilfekosten sei eine Stagnation auf hohem Niveau erkennbar, die möglicherweise auf die Ausflüsse der Klausurtagung im September 2015 zurückzuführen sei. Sollte sich erneut eine Überschreitung des Haushaltsansatzes abzeichnen, müsse erneut darüber diskutiert und ggf. externe Hilfe in Anspruch genommen werden.

KRin Bihler, CSU, stellt fest, die erneute Senkung des Hebesatzes um 1 % bedeute eine deutliche Entlastung für die Kommunen. Zu berücksichtigen sei, dass der Bezirksumlagehebesatz unverändert bleibe. Sollte dieser gesenkt werden, könnte über eine weitere Reduzierung der Kreisumlage nachgedacht werden.

Sie greift die Kritik von KRin Thanheiser am Umfang der freiwilligen Leistungen auf und bittet Einsparvorschläge zu unterbreiten. Schließlich seien in den jeweiligen Fachausschüssen die einzelnen freiwilligen Leistungen einstimmig beschlossen worden.

KRin Thanheiser erwidert, sie fordere keine Einsparungen bei den freiwilligen Leistungen. Vielmehr sollten diese Aufwendungen im Auge behalten werden, um nicht herbe Enttäuschungen zu verursachen, wenn in schlechteren Zeiten Kürzungen erforderlich würden.

KRin Schlögl, FWG, beurteilt den vorliegenden Haushaltsentwurf und den weiteren Schuldenabbau positiv und plädiert dafür, diesem mit dem vorgesehenen Kreisumlagehebesatz von 44 % zuzustimmen.

KR Damm Alfred, ÖDP, rät, den Haushalt nicht grundsätzlich auf die Kreisumlage zu reduzieren. Entscheidend sei, dass die Verschuldung wiederum sinke, die Rücklagen gesteigert werden könnten und trotzdem hohe Investitionen möglich seien. Eine geringere Kreisumlage sei für die Kommunen sicherlich wünschenswert, jedoch nicht unbedingt erforderlich.

KR Bley, SPD, vergleicht die Jahre 2011 und 2016 bezüglich der Kreisumlage wie folgt:
2011: Hebesatz 45 % ≙ 48,0 Mio. € Einnahmen für den Landkreis
2016: Hebesatz 45 % ≙ 63,9 Mio. € Einnahmen für den Landkreis.
2017 solle nun der Hebesatz auf 44 % gesenkt werden. Trotzdem bedeute dies für den Landkreis eine Mehreinnahme von 659.000,00 €. In absoluten Zahlen würden die Kommunen also keinesfalls entlastet. Sicherlich müsse der Landkreis für die Bezirksumlage in diesem Jahr erneut eine höhere Summe aufwenden und die Investitionen würde eine Rekordhöhe erreichen, allerdings schließe die Jahresrechnung 2016 mit einem deutlichen Plus von 4,1 Mio. €, die der Rücklage zugeführt würden. Auch die geplante Erweiterung des Landratsamtes berechtige nicht zu diesem komfortablen Polster von über 8 Mio. € in der Rücklage. Aus diesem Grund sei die Forderung nach einer weiteren Senkung der Kreisumlage durchaus berechtigt.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling wendet ein, im Haushalt 2017 sei eine Entnahme aus der Rücklage von 1,7 Mio. € vorgesehen. Auch die Mindestrücklage müsse berücksichtigt werden.
Nachdem keine weiteren Wortmeldung vorliegen, formuliert er folgenden Beschlussvorschlag: „Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2017 mit einem Kreisumlagehebesatz von 44 % zuzustimmen.“ Er fragt bei KRin Thanheiser nach, ob seitens der SPD-Fraktion ein Antrag für eine weitere Senkung des Hebesatzes eingebracht werde.

Nach kurzer Diskussion beantragt KR Bley den Hebesatz auf 43% zu senken.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erklärt, 1 % Kreisumlage entsprächen 1,47 Mio. €. Die geforderte zusätzliche Senkung könnte nur durch eine weitere Entnahme aus der Rücklage umgesetzt werden.

Die Verwaltung bittet, die Forderung der Regierung der Oberpfalz zu berücksichtigen, wonach der Landkreis aufgrund seiner hohen Investitionen auf eine ausreichende Rücklagenbildung achten sollte.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling betont, er unterstütze weiterhin den vorliegenden Haushaltsentwurf mit einem Kreisumlagehebesatz von 44 %.

Er bittet zunächst um Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion, den Hebesatz auf 43 % zu senken.

Der Kreisausschuss stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion, den Kreisumlagehebesatz auf 43 % zu senken, nicht zu.

Anschließend bittet der Vorsitzende Landrat Ebeling um Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag: „Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2017 mit einem Kreisumlagehebesatz von 44 % zuzustimmen.“

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2017 mit einem Kreisumlagehebesatz von 44 % zuzustimmen.