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12. Sitzung des Kreisausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 17. Juli 2017, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 3 - Antrag der Staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen DONUM VITAE in Bayern e. V. auf Bereitstellung eines Verhütungsmittelfonds

Der Vorsitzende Landrat Ebeling berichtet über den Sachverhalt. 

KRin Thanheiser, SPD, fragt, ob weitere Landkreise einen derartigen Fond eingerichtet hätten. Außerdem bittet sie um Angaben zum aktuellen Stand der freiwilligen Leistungen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erklärt, der Haushaltsansatz für die freiwilligen Leistungen (landkreisfremd) betrage im Haushaltsjahr 2017 81.240,00 €. Nach Angaben von DONUM VITAE in Bayern e. V. würden einige bayerische Landkreise einen solchen Verhütungsmittelfond unterhalten. Ihm lägen jedoch keine Angaben vor, um welche Landkreise es sich dabei handle.

Die Verwaltung fügt an, bisher gäbe es keine Erkenntnisse über Mehrausgaben bei den freiwilligen Leistungen gegenüber dem Haushaltsansatz 2017.

Auf Nachfrage von KRin Thanheiser stellt der Vorsitzende Landrat Ebeling fest, für eine Leistungsgewährung wäre die Erfüllung der Antragsvoraussetzungen, nicht jedoch eine Beratung bei DONUM VITAE ausschlaggebend.

KR Hanisch, FWG, plädiert dafür, den Verhütungsmittelfond zunächst auf ein Jahr zu begrenzen, um Erkenntnisse über den tatsächlichen Kostenaufwand zu sammeln und anschließend erneut über eine Fortsetzung zu beraten.

KR Bley, SPD, fragt, ob der Fond noch für das Jahr 2017 eingerichtet werden solle oder erst zum nächsten Haushaltsjahr.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling äußert, diese Frage sei im Ausschuss zu klären. Es wäre aber vielleicht sinnvoll das restliche Jahr 2017 und das Jahr 2018 einzubeziehen, um Daten über einen längeren Zeitraum auswerten zu können.

KRin Bihler, CSU, spricht sich ebenfalls für einen auf ein Jahr befristeten Versuch und einen anschließendem Bericht im Kreisausschuss aus. Sie schlägt vor, erst im Jahr 2018 zu starten, um eine ausreichende Vorlaufzeit für die Einrichtung des Fonds sicherzustellen.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden Landrat Ebeling teilt die Verwaltung mit, seitens der Verwaltung könnte der Fond ab sofort eingerichtet werden. Er rät, neben dem Restjahr 2017 das gesamte Jahr 2018 als Versuchszeitraum zu nutzen und 2019 über die Ergebnisse zu berichten.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling schlägt vor, den Start des Verhütungsmittelfonds auf den 01.08.2017 festzulegen und formuliert folgenden Beschlussvorschlag: „Der Kreisausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt: Der Landkreis Schwandorf richtet zunächst befristet vom 01.08.2017 bis 31.12.2018.einen Verhütungsmittelfond ein. Dabei können Frauen ab dem 20. Lebensjahr oder deren Partner nach einer Prüfung der folgenden Antragsvoraussetzungen die Kosten für eine sichere Verhütung erstattet werden:

  • · Finanzielle Notlage/Bedürftigkeit (Einkommensprüfung),
  • · besonders schwerwiegende soziale Notlage,
  • · medizinische Indikation,
  • · Wohnort im Landkreis Schwandorf,
  • · feste Partnerschaft der Klientin/des Klienten
  • · Antragstellung nach dem 31.07.2017.
    Rechtzeitig vor dem Haushaltsjahr 2019 ist dem Kreisausschuss erneut zu berichten und über eine Fortführung des Verhütungsmittelfonds zu entscheiden.“

 

Der Kreisausschuss beschließt:

Der Landkreis Schwandorf richtet zunächst befristet vom 01.08.2017 bis 31.12.2018.einen Verhütungsmittelfond ein. Dabei können Frauen ab dem 20. Lebensjahr oder deren Partner nach einer Prüfung der folgenden Antragsvoraussetzungen die Kosten für eine sichere Verhütung erstattet werden: 

  • · Finanzielle Notlage/Bedürftigkeit (Einkommensprüfung),
  • · besonders schwerwiegende soziale Notlage,
  • · medizinische Indikation,
  • · Wohnort im Landkreis Schwandorf,
  • · feste Partnerschaft der Klientin/des Klienten
  • · Antragstellung nach dem 31.07.2017.  

Rechtzeitig vor dem Haushaltsjahr 2019 ist dem Kreisausschuss erneut zu berichten und über eine Fortführung des Verhütungsmittelfonds zu entscheiden.