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14. Sitzung des Kreistages

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 27. März 2017, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 3 - Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2017

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Er spricht von einem sehr guten Haushaltsentwurf, über den auch in den jeweiligen Fachausschüssen grundsätzlich große Einigkeit erzielt worden sei. Der Schuldenabbau werde fortgesetzt, die Investitionen befänden sich auf Rekordniveau und gleichzeitig könne die Kreisumlage um 1 % gesenkt werden.

Anschließend folgen die Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden KRin Thanheiser, SPD, KR Flierl, CSU, KRin Schlögl, FWG, KR Kimmerl, ÖDP, KR Neumeier, JW und KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen.

KRin Thanheiser, SPD, beantragt, den Kreisumlage-Hebesatz auf 43 % zu senken.

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, betont, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, werde weiter versuchen etwas für die Umwelt und die Menschen zu erreichen. Im vorangegangenen Tagesordnungspunkt sei sein Antrag auf kommunale Förderung ökologischer Dämmmaßnahmen abgelehnt worden. Daher rege er nun an, einen Wettbewerb zu veranstalten, der das ökologische Dämmen in den Mittelpunkt stelle. Zur Unterstützung oder als Sponsor könnte versucht werden, die Sparkasse im Landkreis Schwandorf mit ins Boot zu holen.

Außerdem fordert er die Darstellung der Energieverbräuche im Vorlagebericht künftig so zu ändern, dass die tatsächliche Entwicklung erkennbar werde, insbesondere die getrennte Ausweisung der Strom-, Heizungs- und Wasserverbräuche. Bei der Auswahl der Dienstfahrzeuge sollten möglichst verbrauchsarme Modelle gewählt und auf Übermotorisierungen verzichtet werden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling weist den Vorwurf von KR Sommer aufs Schärfste zurück, dass mit den im Vorlagebericht genannten Zahlen die Kreistagsmitglieder in die Irre geführt werden sollen, zumal es in den Haushaltsberatungen genügend Gelegenheiten gegeben habe, diese Zahlen entsprechend nachzufragen.

KR Sommer erwidert, auf Seite 56 des Vorberichts zum Haushalt 2017, letzte Tabelle unten, werde erneut nur das Jahr 2009 als Vergleichsjahr für die Energiekosten angeführt. Dazu sei anzumerken, dass gerade im Jahr 2009 die Energiekosten extrem hoch gewesen seien. Für ein unverzerrtes und vor allem aussagekräftiges Bild wäre es erforderlich, die Energiekosten aller Jahre ab 2009 darzustellen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling stellt fest, zur Abstimmung stünden der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion auf Senkung des Kreisumlage-Hebesatzes auf 43 % sowie der Empfehlungsbeschluss des Kreisausschusses, dem Haushalt, wie von der Verwaltung vorgelegt, zuzustimmen. Entsprechend der Geschäftsordnung des Kreistages sei über den Empfehlungsbeschluss des Kreisausschusses als erstes abzustimmen.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden bittet KRin Thanheiser, zunächst über den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion abzustimmen. Die Kreistagsmitglieder erklären sich mit diesem Vorgehen einverstanden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling fordert zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion auf, den Kreisumlage-Hebesatz auf 43 % zu senken.

Beschluss:

Der Kreistag nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und stimmt dem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion nicht zu, den Kreisumlage Hebesatz auf 43 % zu senken.

Nachdem der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion abgelehnt wurde, bittet der Vorsitzende um Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag.

1.) Der Kreistag beschließt nachfolgende Haushaltssatzung:

Haushaltssatzung des Landkreises Schwandorf für das Haushaltsjahr 2017

Auf Grund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 132.668.282 und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 24.490.720 ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 7.370.000 festgesetzt.

§ 4
(1) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2017 auf 64.605.284 € (Umlagesoll) festgesetzt.
(2) Die Kreisumlage wird in Vomhundertsätzen aus nachstehenden, vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellten Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:

Grundsteuer A (ohne gemeindefreie Gebiete): 1.137.326 €
Grundsteuer B: 12.318.763 €
Gewerbesteuer: 49.823.775 €
Einkommensteuerbeteiligung: 54.812.648 €
Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer: 6.152.056 €
80 % der gemeindlichen Schlüsselzuweisungen 2016: 22.585.623 €

Summe der Umlagegrundlagen 146.830.191 €

(3) Die Umlagesätze für die Kreisumlage nach Art. 18 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes werden einheitlich auf 44,00 v. H. festgesetzt.


(4) Die Steuersätze (Hebesätze) für Steuern, die der Landkreis aus gemeindefreien Grundstücken erhebt, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer für die land- und forstwirt wirtschaftlichen Betriebe (A) 310 v. H.
2. Grundsteuer für die Grundstücke (B) 310 v. H.
3. Gewerbesteuer 400 v. H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 festgesetzt.

§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.

 

2.) Der Kreistag stimmt dem als Anlage vorgelegten Finanzplan mit dem zugrundeliegendem Investitionsprogramm sowie dem haushaltsrechtlichen Stellenplan 2017 zu.

3.) Der Kreistag nimmt vom Wirtschaftsplan 2017 der Gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft des Landkreises Schwandorf mbH i. L. Kenntnis.