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12. Sitzung des Kreistages

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 19. Dezember 2016, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 5 - Reform der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - Optierung nach § 2b UStG

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erläutert den Sachverhalt. 

Der Kreistag ermächtigt Herrn Landrat Thomas Ebeling als gesetzlichen Vertreter des Landkreises folgende Erklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben:

In Anwendung des § 27 Abs. 22 UStG erklärt der Landkreis Schwandorf aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2016, dass für sämtliche Umsätze, die nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführt werden, § 2 Abs. 3 UStG in der zum 31.12.2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll.

Dem Landkreis ist bekannt, dass diese Erklärung für sämtliche Tätigkeiten des Landkreises gilt und ein Widerruf erst mit Wirkung des auf die Widerrufserklärung folgenden Kalenderjahres möglich ist.