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10. Sitzung des Kreisausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Donnerstag, den 24. November 2016, 16 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 1 - Vollzug des SGB II und des SGB XII; Anpassung der Richtwerte für die Angemessenheit der Unterkunftskosten ab 01.01.2017

Herr Klupp, Fa. Analyse und Konzepte, Hamburg, erläutert die Marktwerterkundung im Rahmen eines PowerPoint-Vortrages. 

KRin Schlögl, FWG, fragt, ob die Bewertung anhand von aktuellen Zahlen vorgenommen worden sei und wie Wohnungen berücksichtigt würden, die nicht vermietet werden sollen.

Herr Klupp erwidert, die Erhebung sei in der ersten Jahreshälfte erfolgt. Die Zahlen seien so aktuell wie möglich. In die Bewertung seien nur Wohnungen eingeflossen, die auch angeboten würden. Es sei bekannt, dass nur etwa 50 % bis 60 % der freien Wohnungen tatsächlich in der Presse oder im Internet eingestellt würden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling gibt zu bedenken, die Vermieter würden bei der Auswahl neuer Mieter häufig strenge Maßstäbe anlegen.

Herr Klupp erklärt, selbstverständlich bleibe es dem Vermieter überlassen, wen er als Mieter akzeptiere. In der Mietwerterhebung werde lediglich der Nachweis geführt, welches Angebot bestehe.

Auf Nachfrage von KR Schindler, SPD, berichtet Herr Klupp, es seien sowohl größere Vermieter und große Vermieter wie Genossenschaften, aber auch Privatvermieter angeschrieben worden. Insgesamt seien rund 28.000 Mietwerte erhoben worden. Von den angeschriebenen 2.000 kleinen Vermietern hätten etwa 10 % eine Rückmeldung gegeben. Es könne von einer sehr guten Erfassung des Mietniveaus ausgegangen werden.

KR Bley, SPD, stellt fest, Nittenau sei wie der größte Teil des Landkreises der Kategorie II zugeordnet. Als Bürgermeister der Stadt Nittenau hege er erhebliche Zweifel, ob diese Einordnung passend sei. Seiner Erfahrung nach liege das Mietniveau in Nittenau deutlich höher. Die Mietkategorie II möge für den östlichen Landkreis zutreffend sein, nicht aber für Nittenau.

Herr Klupp entgegnet, über 40 % des verfügbaren Angebots würde sich innerhalb der Richtwerte der Kategorie II bewegen. Er gehe daher davon aus, dass es auch in Nittenau Wohnungen im Rahmen dieser Richtwerte gebe, die Frage sei nur, wie viele.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling verdeutlicht, diese Richtwerte dienten zur Festlegung von Nichtprüfungsgrenzen. Nur wenn die Miete über diesen Grenzen liege, erfolge eine Einzelfallprüfung hinsichtlich der Angemessenheit der Unterkunftskosten. Diese Werte könnten aber nicht für jede einzelne Gemeinde festgelegt werden. Der Aufwand dafür wäre einfach zu hoch.

Auf der Grundlage des von der Firma Analyse & Konzepte vorgelegten sog. schlüssigen Konzepts werden die Richtwerte für die (abstrakte) Angemessenheit der Unterkunftskosten im Vollzug des SGB II und des SGB XII ab 01.01.2017 wie folgt festgelegt:

Zahl der Personen

Richtwerte für die Angemessenheit der Wohnfläche

Richtwerte für die Angemessenheit der Unterkunftskosten

Vergleichsraum I

(Burglengenfeld, Maxhütte-Haidhof, Schwandorf, Teublitz)

Vergleichsraum II

(übrige Kommunen)

1

50 qm

335 €

325 €

2

65 qm

415 €

365 €

3

75 qm

460 €

430 €

4

90 qm

540 €

490 €

5

105 qm

595 €

565 €

je weitere Person

15 qm

85 €

85 €

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Klupp für die anschauliche Präsentation und verabschiedet ihn um 16:31 Uhr.