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8. Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 07. November 2016, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 4 - Breitband-Bundesprogramm, Sachstandsbericht 2

Die Verwaltung informiert über den Sachverhalt. Es wird erläutert, der Eigenanteil der 27 beteiligten Kommunen beträgt ca. 3,5 Mio. €. Rund 4.000 Hausanschlüsse im Landkreis würden noch unter der Mindestversorgung von 30 Mbit/s liegen und seien in das Bundesförderprogramm aufgenommen worden. Ziel sei es, den Landkreis zu 100 % mit einer Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s zu versorgen, gleichzeitig aber eine Doppelerschließung zu vermeiden, um nicht gegen die Förderkriterien zu verstoßen.

 

Die Verwaltung erläutert anhand des Geografischen Informationssystems (GIS) die Ermittlung der jeweiligen Einzelanwesen. Im Landkreis Schwandorf seien sehr viele kleine Ortschaften oder Einzelanwesen noch nicht ausreichend erschlossen. Aber auch in städtischen Bereichen bestehe teilweise noch massiver Nachholbedarf. Selbst in gut versorgten Gebieten, gebe es einzelne unterversorgte Anwesen.

 

KR Kimmerl, ÖDP, fragt nach, wie künftig neue Gewerbe- oder Wohngebiete erschlossen würden.

 

Herr Schollerer, Fa. BBN Breitband Network, teilt mit, Erweiterungen in der Zukunft seien eine kommunale Aufgabe. Die Kommunen würden per Gesetz verpflichtet werden, bei allen Neuerschließungen eine Versorgung mittels Glasfaser vorzusehen und dafür eine entsprechende Leerrohrstruktur zu installieren. Die Ausführung dieser Leerrohrstruktur sei an ein vorgegebenes Materialkonzept gebunden.

 

KR Wartha, SPD, bittet um Auskunft, ob es möglich sei, als Hausbesitzer den Glasfaseranschluss selbst zu organisieren und zu bezahlen.

 

Herr Schollerer antwortet, dies sei grundsätzlich möglich. In der Realität werde dies aber wohl an den enorm hohen Kosten scheitern.

 

KR Birner, CSU, stellt die Frage, ob ein Anbieter verpflichtet werden könne, bei ohnehin anstehenden Erschließungsarbeiten einen Glasfaseranschluss zu erstellen.

 

Herr Schollerer verneint dies. Die Telekom sei lediglich verpflichtet, die Grundversorgung zu gewährleisten. In Neubaugebieten können die Kommune zwar selbst die Voraussetzungen für den Glasfaseranschluss schaffen, allerdings nur parallel mit der Telekom. In diesem Fall würden auch zwei Anschlüsse ins Haus führen.

 

 

KR Kimmerl äußert, die Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Fertigstellungstermine meist nicht eingehalten würden. Die Bürger seien deswegen bereits sehr verärgert. Er bittet darum, bei diesem Ausbauschritt verstärkt auf die Einhaltung der Termine zu achten.

 

Herr Schollerer verweist auf die Förderbedingungen, die einen Abschluss des Ausbaus bis Ende 2018 vorschreiben würden. Bei der Ausschreibung der Arbeiten würden daher sehr strenge Vorgaben gemacht werden.

 

KR Birner bedankt sich ausdrücklich bei VAng. Reger und VAng. Pollinger für die hervorragende Arbeit.

 

Der Vorsitzende Landrat Ebeling spricht von einem sehr schwierigen Thema und bedankt sich für die eindrucksvolle Präsentation. Der Ausschuss werde in regelmäßigen Abständen über den Fortschritt dieser Maßnahme unterrichtet werden.