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9. Sitzung des Kreisausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 24. Oktober 2016, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 12 - Frauenhaus im Landkreis Schwandorf; Antrag des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. auf Bezuschussung einer zusätzlichen Fachkraft für die Betreuung der Frauen

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erläutert den Sachverhalt. Er fügt an, der Landkreis Amberg-Sulzbach habe zwischenzeitlich eine Bezuschussung einer weiteren Kraft abgelehnt. Bleibe man beim bisherigen Finanzierungsmodell, das vorsehe, die Kosten anteilig auf die drei Träger zu verteilen, könne die Stelle nicht besetzt werden. Als Alternative bliebe sonst nur in Vorleistung zu gehen und die Kosten durch den Landkreis Schwandorf zu übernehmen. Er schlägt vor, dem vorliegenden Beschlussvorschlag zuzustimmen, um zumindest seitens des Landkreises Schwandorf die Grundlage zu schaffen, sollte der Landkreis Amberg-Sulzbach seine Entscheidung noch revidieren.

KRin Thanheiser, SPD, sieht in dieser Angelegenheit zunächst den Freistaat Bayern in der Pflicht. Beim Frauenhaus handle es sich um eine sehr wichtige Einrichtung. Die Belegungszahlen würden den Bedarf eindeutig nachweisen. Sie plädiert dafür, notfalls in Vorleistung zu gehen und die Kosten ggf. auch ohne die beiden anderen Träger zu übernehmen.

KRin Hanauer, CSU, stellt fest, weder die Stadt Amberg noch der Landkreis Amberg-Sulzbach würden über eine eigene derartige Einrichtung verfügen und das Frauenhaus im Landkreis Schwandorf nutzen. Es sei daher schon überraschend, dass sich diese beiden an den Kosten nicht beteiligen wollen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erklärt, die beiden anderen Träger würden eine Kostenbeteiligung an eine Förderung des Freistaates Bayern knüpfen. Er selbst würde vorschlagen, sich auch ohne staatliche Bezuschussung an den Kosten zu beteiligen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass alle drei Träger einen entsprechenden Kostenanteil übernähmen.

KR Hottner, CSU, fragt, ob sich die derzeitige Kostenaufteilung an der Herkunft der Frauen orientiere. Sollte dies der Fall sein, sollte mit den beiden anderen Trägern unbedingt nochmals über eine Kostenbeteiligung verhandelt werden.

Die Verwaltung bestätigt, die ungedeckten Kosten würden entsprechend der Herkunft der Frauen aus den drei Trägerkommunen aufgeteilt. Dabei seien gewisse Schwankungen selbstverständlich. Allerdings müssten die Frauen nicht zwingend aus den drei Trägerkommunen stammen. Er verweist auf ein Projekt von staatlicher Seite, um den Bedarf an Frauenhäusern und die Förderung zu prüfen und neu zu regeln. Die beiden anderen Trägerkommunen würden den Standpunkt vertreten, diesen Ergebnissen nicht vorgreifen zu wollen. Er sehe daher kaum Chancen, in weiteren Gesprächen eine Änderung zu erreichen.

KR Hottner beharrt auf nochmaligen Verhandlungen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling wendet ein, der dortige Kreisausschuss habe einen ablehnenden Beschluss gefasst, der zu akzeptieren sei.

KR Schindler, SPD, äußert, die Frauenhäuser seien bereits seit 20 Jahren unterfinanziert. Die von der Verwaltung erwähnte Überprüfung laufe bereits seit 2014. Frau Staatsministerin Müller habe zwischenzeitlich eingeräumt, dass die Förderrichtlinien angepasst werden müssten. Dies könne aber wohl kaum abgewartet werden. Er schließt sich der Auffassung von KRin Thanheiser an, notfalls die Kosten alleine zu tragen. Möglicherweise würden dann sowohl die Stadt Amberg als auch der Landkreis Amberg-Sulzbach nachziehen.

KRin Bihler, CSU, wirft ein, eine Förderung alleine durch den Landkreis Schwandorf komme einer Auflösung des Kooperationsverhältnisses gleich. Daher stelle sich die Frage, wie mit dieser Stelle umgegangen werde. Beschäftige sich diese Person dann ausschließlich mit Fällen aus dem Landkreis Schwandorf? Sie halte diese Konstellation für die künftige Zusammenarbeit für sehr schwierig und spricht sich daher für den vorliegenden Beschlussvorschlag aus.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling schließt sich den Ausführungen von KRin Bihler an. Es sollte an die Kooperationspartner nicht das Signal ausgesendet werden, auch bei zukünftigen Problemen werde der Landkreis Schwandorf die Finanzierung alleine übernehmen. Allerdings könne er die Argumente von KR Schindler gut nachvollziehen.

KR Neuber, FWG, warnt davor, Zugeständnisse an den Landkreis Amberg-Sulzbach zu machen und spricht sich für den vorliegenden Beschlussvorschlag aus. Vielleicht könne dadurch der Druck auf den Landkreis Amberg-Sulzbach so verstärkt werden, dass die dortige Entscheidung revidiert werde. Sollte dies nicht der Fall sein, könne erneut darüber diskutiert werden, ob ggf. der Landkreis Schwandorf in Vorleistung gehe.

KRin Thanheiser, betont eindringlich, es gehe hier um Frauen in Not. Der Bedarf sei zweifellos gegeben. Wenn sich der Landkreis Schwandorf auf den Standpunkt stelle, sich nur vorbehaltlich der anteiligen Finanzierung aller drei Träger an der Übernahme der Kosten zu beteiligen, bestehe die große Gefahr, dass die Stelle nicht besetzt werden könne. Die Änderung der Richtlinien könne nicht abgewartet werden. Es bestehe dringend Handlungsbedarf.

KR Hottner pflichtet KRin Thanheiser bei und plädiert ebenfalls dafür, einen Beschluss zu fassen, unabhängig von der Beteiligung der beiden anderen Träger. Außerdem regt er erneute Verhandlungen der Landräte bzw. des Oberbürgermeisters an.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling stellt fest, es liege ein Änderungsantrag von KRin Thanheiser und KR Hottner vor, unabhängig von der Beteiligung der beiden anderen Träger die Kosten für eine zusätzliche Fachkraft zu übernehmen. Über diesen Antrag sei als weitest gehenden Antrag zunächst abzustimmen. Er formuliert folgenden Beschlussvorschlag: „Unabhängig von der anteiligen Finanzierung durch die Stadt Amberg und den Landkreis Amberg-Sulzbach stimmt der Kreisausschuss des Landkreises Schwandorf der Übernahme der Kosten für eine zusätzliche Fachkraft mit 20 Wochenstunden für den Betrieb des Frauenhauses im Landkreis Schwandorf zu. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Schwandorf und dem Trägerverein ist ggf. entsprechend anzupassen.“

Der Kreisausschuss beschließt: Unabhängig von der anteiligen Finanzierung durch die Stadt Amberg und den Landkreis Amberg-Sulzbach stimmt der Kreisausschuss des Landkreises Schwandorf der Übernahme der Kosten für eine zusätzliche Fachkraft mit 20 Wochenstunden für den Betrieb des Frauenhauses im Landkreis Schwandorf zu. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Schwandorf und dem Trägerverein ist ggf. entsprechend anzupassen.