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9. Sitzung des Kreisausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 24. Oktober 2016, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 9 - Unterstützung von Leistungsempfängern nach dem SGB II und SGB XII bei der Suche und beim Erhalt von angemessenem Wohnraum; Kooperationsvereinbarung zwischen der Praxis Frank/Huber-Schmid, dem Jobcenter und dem Landkreis Schwandorf

Der Vorsitzende Landrat Ebeling informiert über den Sachverhalt. Er betont, es handle sich um eine sehr sinnvolle Maßnahme, der auch aufgrund des geringen finanziellen Aufwands zugestimmt werden sollte.

KRin Bihler, CSU, bittet um nähere Auskünfte zur Praxis Frank/Huber-Schmid.

Die Verwaltung berichtet, es handle sich um eine sozialpädagogische Praxis, die auf anderen Gebieten bereits mit dem Jobcenter Schwandorf zusammengearbeitet habe. Die Praxis habe sich bereit erklärt, als Träger für dieses neue Projekt aufzutreten.

KRin Deml, CSU, fragt, welche Tätigkeiten durch diese Praxis ausgeführt werden.

Die Verwaltung führt aus, es handle sich im Wesentlichen um Maßnahmen im Innenverhältnis zwischen Jobcenter und Sozialamt und sei als Hilfe gedacht, freie Wohnungen zu finden und wohnungssuchende Leistungsbezieher in diesen Belangen zu unterstützen. Es handle sich um eine kostengünstige Variante, um in dieses Thema einzusteigen. Er sehe ein reiches Betätigungsfeld, wobei natürlich die Erfahrungen abzuwarten seien. Es sei nicht beabsichtigt, eine Konkurrenz zu Maklern oder sonstigen gewerblichen Wohnungsvermittlern aufzubauen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling fügt an, es sei häufig sehr schwierig diesen Personenkreis in eine Wohnung zu vermitteln. Die Verwaltung hoffe, damit eine Lösung oder zumindest Verbesserung für diese prekäre Situation zu finden.

KR Bley, SPD, moniert, es handle sich dabei erneut um eine freiwillige Leistung des Landkreises, auch wenn der mit Betrag 3.000,00 € relativ gering sei. Die SPD-Fraktion halte es für problematisch, mit öffentlichen Geldern einen Wohnungsvermittler zu beauftragen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling gibt zu bedenken, sobald ein Asylbewerber anerkannt sei, müsste dieser eigentlich die vom Freistaat Bayern angemietete Wohnung/Unterkunft verlassen und wäre somit in den meisten Fällen obdachlos und würde den Gemeinden zur Last fallen. Auch wenn dies in der Praxis kaum so umgesetzt werde, halte er eine Beteiligung an der Wohnungsvermittlung für durchaus angebracht.

KRin Thanheiser, SPD, fragt welche Referenzen die Praxis für diesen Bereich aufweisen könne.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling äußert, zur Ausbildung der einzustellenden Person keine Auskunft geben zu können. Die Praxis fungiere in diesem Fall nur als Träger der Maßnahme.

KRin Deml berichtet aus ihren Erfahrungen im Flüchtlingsarbeitskreis, es würden immer wieder Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge angeboten, wenn auch nicht in großer Zahl. Für eine erfolgreiche Wohnungsvermittlung seien in der Regel persönliche Kontakte zu den Vermietern von enormer Bedeutung. Eine ortsfremde Person werde wohl keine große Hilfe für die jeweiligen Kommunen sein. Sie fragt nach, ob diese Stelle für das Jobcenter z. B. für Rückfragen usw. von Nutzen sei.

Die Verwaltung teilt mit, die Person werde vom Jobcenter entsprechend in die KdU-Richtlinien eingewiesen. Er gehe außerdem davon aus, dass diese Person über gewisse Kenntnisse in diesem Bereich verfüge. Aktuell sei es so, dass dem Jobcenter bzw. dem Sozialamt eine Stelle fehle, die Wohnungsangebote bündle und ggf. an Leistungsempfänger weitervermittle. Es sei jedoch nicht angedacht, dass diese Person Mietverträge aushandle oder abschließe. Durch diese Maßnahme hoffe man seitens der Verwaltung auf eine gewisse Senkung bei den Unterkunftskosten.

KR Bley plädiert dafür, zunächst einen Versuch zu starten. Die Maßnahme sollte aber wie im Vorlagebericht dargestellt vorerst auf 12 Monate begrenzt werden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling greift diesen Vorschlag auf und bittet um Abstimmung über den wie folgt ergänzten Beschlussvorschlag: „… und dem Jobcenter einen Anteil von 3.000 €, befristet auf 12 Monate. …“

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:
Zur Unterstützung von Leistungsempfängern nach dem SGB II und SGB XII bei der Suche und beim Erhalt von angemessenem Wohnraum leistet der Landkreis Schwandorf als Kostenbeitrag für das Kooperationsprojekt mit der Praxis Frank/Huber-Schmid und dem Jobcenter einen Anteil von 3.000 €, befristet auf 12 Monate.