Sprungziele
Inhalt

9. Sitzung des Kreisausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 24. Oktober 2016, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 5 - Freiwillige Leistung; Zuschuss zum Bauvorhaben des Tierschutzvereins Stadt und Landkreis Schwandorf e. V., Schwandorf

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erläutert den Sachverhalt.

KRin Thanheiser, SPD, bemerkt, der Landkreis sei nicht verpflichtet, eine finanzielle Unterstützung zu leisten. Dennoch erkenne sie die Notwenigkeit einen Zuschuss zu gewähren. Sie schlägt vor, dem Tierschutzverein Stadt und Landkreis Schwandorf einen Betrag von 10.000,00 € zur Verfügung zu stellen.

KRin Bihler, CSU, regt an, die Hälfte des ungedeckten Bedarfs von 90.000,00 € verteilt auf zwei Jahre als Investitionskostenzuschuss zu gewähren.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling gibt zu bedenken, sollte es dem Verein nicht gelingen, die Finanzierung sicherzustellen, sei die gesamte Baumaßnahme gefährdet.

KRin Thanheiser äußert, um die Last auf mehrere Schultern zu verteilen, sollte bei den 33 Landkreiskommunen wegen eines Zuschusses im Rahmen der freiwilligen Leistungen angefragt werden.

KR Hottner, CSU, stellt fest, sollte der Zuschuss nicht gewährt werden, könne das Bauvorhaben nicht realisiert und die Unterbringung der Tiere nicht mehr gewährleistet werden. Aus diesem Grund sehe er es nicht als Gefälligkeit, sondern als Pflicht, eine entsprechende Unterstützung zu leisten. Ob die Finanzmittel direkt vom Landkreis oder anteilsmäßig von den kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung gestellt würden sei zweitrangig, da über die Kreisumlage die Gemeinden ohnehin beteiligt würden. Er plädiert dafür, den ungedeckten Betrag zu übernehmen. Ein entsprechender Kostennachweis sei vorzulegen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling spricht sich für den Vorschlag von KR Hottner aus.

KR Neuber, FWG, votiert für den Vorschlag von KRin Bihler die Hälfte des ungedeckten Bedarfs von 90.000,00 € verteilt auf zwei Jahre zu gewähren. Vielleicht gelinge es dem Verein in diesen zwei Jahren weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu erschließen. Sollte dies nicht der Fall sein, könne erneut über eine weitere Förderung beraten werden.
Er fragt nach, ob neben dem Tierheim in Schwandorf eine weitere derartige Einrichtung im Landkreis vorhanden sei.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling verneint dies und betont, der Landkreis sei auf diese Einrichtung angewiesen.

KR Bley, SPD, wendet ein, die Gemeinden würden das Tierheim zur Deckung der laufenden Kosten bereits mit einem jährlichen Beitrag unterstützen. Er erinnert daran, dass hier über die Gewährung einer freiwilligen Leistung diskutiert werde. Er bittet ausdrücklich darum, grundsätzlich nicht so großzügig mit freiwilligen Leistungen umzugehen. Schließlich würden die Kommunen über die Kreisumlage damit belastet werden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling verweist auf den direkten Bezug der Veterinärverwaltung zum Tierheim und die teilweise enge Zusammenarbeit, z. B. bei der Beschlagnahme von Tieren. Die Unterstützung des Tierheims durch den Landkreis sei durchaus gerechtfertigt.

Er stellt fest, es würden drei Vorschläge zur Abstimmung vorliegen: Der Vorschlag von KR Hottner auf Übernahme des gesamten ungedeckten Betrags, der Vorschlag von KRin Bihler die Hälfte des ungedeckten Bedarfs von 90.000,00 € verteilt auf zwei Jahre zu gewähren sowie der Vorschlag von KRin Thanheiser, einen Zuschuss von 10.000,00 € zu leisten.
Vor der Abstimmung bittet er die Verwaltung, die haushaltstechnischen Auswirkungen darzustellen.

Die Verwaltung erläutert, bei einer Auszahlung noch in diesem Jahr könnten diese außerplanmäßigen Ausgaben im Rahmen des Haushaltsplanes, ggf. über Haushaltsreste, gedeckt werden. Bei einer Aufteilung der Summe erfolge für den verbleibenden Betrag eine Neuveranschlagung im Haushaltsjahr 2017.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling betont, zunächst sei über den Antrag von KR Hottner auf Übernahme des gesamten ungedeckten Bedarfs als weitest gehenden Antrag abzustimmen.

KR Hottner zieht noch vor der Abstimmung seinen Antrag zurück, da dieser kaum Zustimmung finden werde.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erklärt, in diesem Fall sei als nächstes über den Antrag von KRin Bihler auf Übernahme der Hälfte des ungedeckten Bedarfs von 90.000,00 € verteilt auf zwei Jahre, abzustimmen. Er fügt an, sollte es zu einer Finanzierungslücke kommen, könne ggf. erneut über eine weitere Unterstützung diskutiert werden.

Der Kreisausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:
Der Landkreis Schwandorf gewährt dem Tierschutzverein Stadt und Landkreis Schwandorf e. V. für geplante Bauvorhaben (Hundehaus, Hundequarantäne, Unterbringung weiterer Tiere) einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des ungedeckten Betrags von 90.000,00 € verteilt auf zwei Jahre.