9. Sitzung des Kreisausschusses
des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 24. Oktober 2016, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf
Tagesordnungspunkt 4 - Reform der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - Optierung nach § 2 b UStG
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag in seiner Sitzung am 19.12.2016 für die Ausübung der Option gegenüber dem örtlichen Finanzamt folgende Erklärung abzugeben:
In Anwendung des § 27 Abs. 22 UStG erklärt der Landkreis Schwandorf aufgrund des Beschlusses des Kreistags vom 19.12.2016, dass für sämtliche Umsätze, die nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführt werden, § 2 Abs. 3 UStG in der zum 31.12.2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll.
Dem Landkreis ist bekannt, dass diese Erklärung für sämtliche Tätigkeiten des Landkreises gilt und ein Widerruf erst mit Wirkung des auf die Widerrufserklärung folgenden Kalenderjahres möglich ist.