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11. Sitzung des Kreistages

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 18. Juli 2016, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 5 - Kommunale Abfallwirtschaft; Erlass einer neuen Abfallwirtschaftssatzung

Der Vorsitzende Landrat Ebeling verweist zum Sachverhalt auf den Vorlagebericht des Sachgebiets.

Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik am 20.07.2016 unter Beschluss-Nr. 47 vorberaten.

KR Bley, SPD, nimmt Bezug auf § 3 Abs. 3 der Satzung zur Abfallentsorgung durch den Landkreis. Dort sei festgehalten, der Landkreis könne einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung durch Rechtsverordnung auf kreisangehörige Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse für deren Gebiet mit deren Zustimmung übertragen. In diesen Fällen übernehmen die kreisangehörigen Gemeinden die Rechte und Pflichten des Landkreises. In § 11 Abs. 2 Ziffer 1. Buchstabe l) der Satzung würden Grün- und Gartenabfälle, die sich in der Entsorgungszuständigkeit der Gemeinden befänden, vom Bringsystem des Landkreises ausgenommen.

Die Grüngutentsorgung sei derzeit per Rechtsverordnung auf die Gemeinden übertragen, die dafür allerdings keine finanzielle Entschädigung erhielten. Sollte diese Rechtsverordnung weiterhin bestehen bleiben, sei dieser Punkt nochmals zu diskutieren.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erwidert, die Übertragung der Grüngutentsorgung auf die Gemeinden per Rechtsverordnung bestehe bereits seit vielen Jahren. In der vorliegenden Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung Stand 5.2016 sei genau dieser Zustand in den §§ 3 und 11 abgebildet. Es sei nicht angedacht gewesen, diese Frage grundsätzlich neu zu erörtern. Bisher sei auch nicht der Wunsch an ihn herangetragen worden, an diesem System grundsätzlich etwas zu ändern. Die Gemeinden hätten bislang die Grüngutentsorgung im Sinne der Bürger sehr gut organisiert. Selbstverständlich stehe es jedem Kreistagsmitglied frei, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Da dieses Thema nicht in der Tagesordnung enthalten sei, halte er eine grundsätzliche Diskussion dieser Fragestellung in der heutigen Sitzung nicht für geboten.

KR Bley entgegnet, es stehe außer Zweifel, dass die Gemeinden die Grüngutentsorgung in hervorragender Weise durchführen würden. Seine Frage ziele vielmehr auf eine finanzielle Entschädigung für eine Aufgabe, für die eigentlich der Landkreis zuständig wäre.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling widerspricht und stellt fest, die Zuständigkeit sei per Rechtsverordnung den Gemeinden übertragen worden. Allerdings würden die Gemeinden diese Aufgabe unterschiedlich handhaben. In manchen Gemeinden werde für die Grüngutanlieferung ein Entgelt fällig, andere wiederum würden Grüngut kostenlos annehmen. Grundsätzlich handle es sich um ein bewährtes, gut funktionierendes System, über das er heute nicht detailliert diskutieren wolle. Davon unberührt bestehe natürlich die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen, der in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden könne.

KR Bley beantragt in einer der nächsten Kreistagssitzungen über die in § 3 Abs. 3 der Abfallwirtschaftssatzung genannte Rechtsverordnung und die Übertragung von Aufgaben vom Landkreis auf die Gemeinden zu beraten.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling sagt dies zu. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen bittet der Vorsitzende um Abstimmung über den Beschlussvorschlag. 

Der Kreistag beschließt die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Bewirtschaftung von Abfällen im Landkreis Schwandorf (Abfallwirtschaftssatzung) zu erlassen. Der Satzungsentwurf Bestandteil dieses Beschlusses.

14.09.2016