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6. Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 07. März 2016, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 3 - Breitband-Bundesprogramm, Sachstandsbericht

Der Vorsitzende Landrat Ebeling begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt neben den Mitarbeitern der Verwaltung Herrn Schollerer, Gesellschaft für Planung und Beratung - Breitbandnetwork GmbH (BBN). Er verweist zum Sachverhalt auf den detaillierten und Präsentation.

Die Verwaltung fügt an, derzeit werde die Markterkundung mit 13.000 Adressen vorbereitet. Alle Gebiete unter einer Mindestbandbreite von 30 Mbit/sec. könnten in das Bundesprogramm aufgenommen werden. Nach einer groben Schätzung sei für rund 3.000 bis 4.000 Haushalte ein weiterer Ausbaubedarf vorhanden. Das Ausbaugebiet werde im geografischen Informationssystem (GIS) dargestellt und für den Ende April zu stellenden Förderantrag aufbereitet werden. Es bestehe kein Förderanspruch. Die Bewilligung sei von einer Bewertung nach einem Scoring-Modell abhängig. Nach der Bewilligung durch das BMVI erfolge die Ausschreibung. Erst nach Kenntnis der genauen Kosten entscheiden die Kommunen über die tatsächliche Vergabe und erfolge die Anpassung des Förderbescheids. Mit diesem Förderbescheid des Bundes würden dann die bayerischen Fördermittel beantragt. Das Programm gestalte sich für den Landkreis kostenneutral mit Ausnahme der Personalkosten.

Die Verwaltung erläutert in einem PowerPoint-Vortrag die Durchführung der Markterkundung und die weiteren Schritte zur Antragstellung unter Zuhilfenahme des Geografischen Informationssystems (GIS).

KR Brunner, SPD, fragt, wer für den Ausbau bei den Ortsnetzkennzahlen zuständig sei, die nicht zu der betreffenden Gemeinde gehören würden.

Herr Schollerer, BBN – Breitbandnetwork, erklärt, diese Frage sei in diesem Ausbauabschnitt eher zweitrangig, da davon auszugehen sei, dass das Glasfasernetz ortsnetzvorwahlübergreifend gebaut werden könne. Die Zuordnung zu einer entsprechenden Vorwahl sei bei diesem Ausbau nicht mehr erforderlich. Die Kosten würden entsprechend den Kommunalgrenzen zugeordnet werden.

KR Kimmerl, ÖDP, bittet das Zeitfenster bis zum Abschluss dieses Ausbauabschnittes anzugeben und inwieweit dieser Ausbau zukunftssicher sei, da in Großstädten mittlerweile Bandbreiten von 100 Mbit/sec. zur Verfügung stehen würden. Vor allem für die Wettbewerbsfähigkeit der Gewerbebetriebe sei eine gute Internetanbindung sehr wichtig.

Herr Schollerer führt aus, die Ausschreibung und Auftragsvergabe sei noch in diesem Jahr vorgesehen. Die Bauphase werde sich über die Jahre 2017 und 2018 erstrecken. Entsprechend der Zielsetzung des Förderprogramms solle die Maßnahme spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein.

Dieser Ausbau werde aufgrund der technischen Anforderungen mittels Glasfaser erfolgen müssen. Damit werde ein Ausbauzustand geschaffen, der auch für die nächsten Generationen bis in den Gigabitbereich ausreichend sei. Dies gelte aber nur für die von diesem Ausbauprojekt erfassten Anschlüsse, die etwa 10 % der Gesamtanschlüsse betragen würden.