Sprungziele
Inhalt

8. Sitzung des Ausschusses für Planung und Bau

des Landkreises Schwandorf; Wahlperiode 2014/2020
Dienstag, 01. März 2016, 14.00 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 3 - Straßen- und Deckenbauprogramm 2016 ff für Kreisstraßen im Landkreis Schwandorf

Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt. Das Straßenbauprogramm 2016 ff sei in der Reihenfolge der Dringlichkeit der Baumaßnahmen geordnet. Für die im Rechnungsjahr 2016 ff geplanten Maßnahmen würden die erforderlichen Planunterlagen erstellt und bei der Regierung der Oberpfalz zur Bezuschussung eingereicht. Unter der Voraussetzung, dass die benötigten Zuschüsse gewährt würden und die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stünden, seien die nachstehenden Maßnahmen für das Jahr 2016 ff zur Planung bzw. Baudurchführung vorgesehen.

Kreisstraße SAD 27 Kreisstraßenausbau „Lissenthan – Diepoltshof“ 
Die Kreisstraße SAD 27 verbinde die Kreisstraßen SAD 26 und SAD 28 über die Ortschaften Lissenthan, Diepoltshof und Passelsdorf. Durch die Autobahnanschlussstelle „Nabburg West“, der A 6 bei Passelsdorf habe die Kreisstraße SAD 27 einen unmittelbaren Autobahnanschluss. Die noch unter dem Landkreis Nabburg als NAB 13 gebaute Kreisstraße weise in dem Streckenabschnitt „Lissenthan – Diepoltshof“ noch immer den aus den 60er Jahren stammenden Straßenzustand auf. Mit einer Fahrbahnbreite von unter 5 m und einen Straßenaufbau, der den heutigen Verkehrsbelastungen, insbesondere aus dem Bereich der Landwirtschaft, nicht mehr gewachsen sei, würden die Fahrbahnschäden kontinuierlich zunehmen. Deshalb sei in den zurückliegenden Jahren bereits die Ortsdurchfahrt Diepoltshof, der Streckenabschnitt „Diepoltshof – Passelsdorf“ und ein Teilstück im Kreuzungsbereich mit der BAB A 6 ausgebaut worden. Der noch verbliebene Restabschnitt „Lissenthan – Diepoltshof“ solle durch einen bestandsorientierten Straßenausbau, bei dem die vorhandenen Straßenflächen in den neuen Straßenverlauf einbezogen werden, einen den gegebenen Verkehrsverhältnissen angemessenen Ausbauzustand erhalten. Damit die Maßnahme bei der Regierung der Oberpfalz in das Förderprogramm 2017 aufgenommen werden könne, müsse im Jahr 2016 ein Förderantrag eingereicht werden. Die dafür erforderlichen Planungs- und Antragsunterlagen müssten deshalb von der Tiefbauverwaltung in diesem Jahr erstellt werden. Bei einer Ausbaulänge von ca. 850 m werde mit geschätzten Baukosten in Höhe von 700.000 € gerechnet. In der Finanzplanung seien für das Jahr 2017 entsprechende Haushaltsmittel vorgesehen.

Kreisstraße SAD 30 Kreisstraßenausbau „Söllitz – Köttlitz“
Die erforderlichen Antragsunterlagen seien Ende letzten Jahres über das Staatl. Bauamt Amberg-Sulzbach, bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht worden. Nach Rücksprache bei der Regierung der Oberpfalz werde die Maßnahme in das Bauprogramm 2016 aufgenommen und vorbehaltlich der Genehmigung durch die Oberste Baubehörde nach Art. 2 BayGVFG gefördert. Zurzeit liefen noch die restlichen Grunderwerbsverhandlungen, die aber in einigen Wochen abgeschlossen sein sollten. Ziel der Tiefbauverwaltung sei es, die Maßnahme im April öffentlich auszuschreiben und im Mai 2016 zu vergeben. Die Maßnahme werde sich über zwei Jahre erstrecken, wobei in Abstimmung mit der Gemeinde Trausnitz im Jahr 2016 zunächst die Ortsdurchfahrt Köttlitz ausgeführt würde, in der auch entsprechende Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlegen seien. Für die Einleitung von Oberflächenwasser aus dem Bereich der Kreisstraße in die Entwässerungseinrichtungen der Gemeinde Trausnitz sei nach den Ortsdurchfahrtsrichtlinien eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. 2017 werde dann die sog. „freie Strecke“ zwischen Söllitz und Köttlitz ausgebaut. Für den rund 1600 m langen Kreisstraßenausbau seien bereits im Haushalt 2015 und in der Finanzplanung entsprechende Haushaltsmittel ausgewiesen worden.

Kreisstraße SAD 45 Kreisstraßenausbau „Mitterlangau – Oberlangau“ 
Die für den Kreisstraßenausbau erforderlichen Planunterlagen seien erstellt worden. Nach Mitteilung der Regierung der Oberpfalz sei die Maßnahme im Bauprogramm 2016 vorgemerkt und solle nach Art. 2 BayGVFG gefördert werden. Auf der Basis der erstellten Grunderwerbspläne würden zurzeit die notwendigen Grunderwerbsverhandlungen geführt werden. Parallel dazu würden von der Tiefbauverwaltung die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet. Nach erfolgreichem Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen könne die Maßnahme dann im Bayer. Staatsanzeiger öffentlich ausgeschrieben werden. Im Haushalt 2015 und in der Finanzplanung seien bereits entsprechende Haushaltsmittel eingeplant worden.

Kreisstraße SAD 47 Kreisstraßenausbau „Kulz – B 22 (bei Winklarn)“
Die Kreisstraße SAD 47 beginnt an der Einmündung in die St 2398 bei Katharinenthal, verläuft dann über Prackendorf und Kulz, kreuzt die Bundesstraße 22 bei Winklarn und mündet in Winklarn in die St 2152 ein. Bereits vor der Landkreisreform sei die Kreisstraße vom damaligen Landkreis Neunburg v.W. entsprechend den damaligen Verkehrsanforderungen gebaut worden. Mit zum Teil sehr engen Kurvenradien, unübersichtlichen Straßenkuppen sowie einer Fahrbahnbreite von maximal 5 m entspräche dieser Straßenzustand nicht mehr den heutigen verkehrstechnischen Anforderungen. Auch die erforderliche Frostsicherheit und Tragfähigkeit der alten Kreisstraße sei nicht gegeben, so dass zwangsläufig immer wieder Unterhaltungsmaßnahmen im Deckenbereich durchgeführt werden müssten. Die SAD 47 ermögliche eine günstige Verkehrsanbindung von der Bundesstraße 22 in den Neunburger Raum und werde deshalb auch durch den Betrieb eines Steinbruches mit Asphaltmischanlage bei Winklarn und einen natursteinverarbeitenden Betrieb bei Kulz vom Schwerlastverkehr angenommen. Deshalb seien durch den Landkreis Schwandorf in den zurückliegenden Jahren bereits mehrere Straßenabschnitte, wie die Ortsdurchfahrten von Kulz und Winklarn sowie der Straßenabschnitt „Prackendorf – Kulz“ ausgebaut worden. Als nächster Abschnitt solle nunmehr der Bereich zwischen Kulz und der Einmündung in die Bundesstraße 22 ausgebaut werden. Dafür konnten im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Kulz schon einige Teilflächen entlang der Kreisstraße erworben werden. Für den rd. 2 km langen Straßenausbau sollen im Jahr 2016 die erforderlichen Planunterlagen erstellt werden, um Ende des Jahres einen entsprechenden Förderantrag bei der Regierung der Oberpfalz für das Jahr 2017 einreichen zu können. Die geschätzten Baukosten würden mit rd. 1.600.000 € veranschlagt. Im Haushalt 2016 bzw. der Finanzplanung seien entsprechende Haushaltsmittel eingestellt.

5. Deckenbaumaßnahmen 2016 
Im Haushaltsentwurf 2016 seien für Deckenbaumaßnahmen Haushaltsmittel in Höhe von 1.100.000 € vorgesehen. Damit sollen vorwiegend sog. Oberbauverstärkungen durchgeführt werden, bei denen auf den bestehenden Asphaltschichten eine neue Asphalttrag- und Deckschicht aufgebracht werde. Durch eine Oberbauverstärkung werde die Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit einer Straße wieder über einen längeren Zeitraum gewährleistet. Nachfolgende Straßenabschnitte seien vorgesehen:

SAD 5 „Münchshofen – Bubach, geschätzte Kosten 310.000 €
SAD 10 „Pottenstetten – Kreisverkehr Burglengenfeld (St 2235)“ geschätzte Kosten 350.000 €
SAD 37 „Ortsdurchfahrt Neunburg v.W.(Katzdorfer Straße)“ geschätzte Kosten 280.000 bis 300.000 €
SAD 43 „Ortsdurchfahrt Wildstein- Landkreisgrenze“ geschätzte Kosten 150.000 €

Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln könnten rd. 7 km von insgesamt 420 km Kreisstraßen in einen den Verkehrsverhältnissen angemessenen Zustand versetzt werden.

KR Bley fragt, ob für den Ausbau der Kreisstraße SAD 45 noch Haushaltsreste aus 2015 vorhanden seien oder ob die Mittel dafür neu angesetzt werden müssten.

Die Verwaltung erläutert, im Planungsjahr würde jeweils eine relativ geringe Summe für eine Anfinanzierung eingestellt. In diesem Fall seien rund 20.000 € für 2015 angesetzt worden, die übirigen Kosten würden im Jahr der Durchführung eingeplant.

KR Sommer ist der Meinung, beim Kreisstraßenausbau SAD 47 würde sich die Schaffung eines Kreisverkehrsplatzes anbieten.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erläutert, diese Möglichkeit sei im Vorfeld geprüft worden. Hier habe man es mit stark abfallendem Gelände zu tun. Zudem lägen einige Wohnhäuser unmittelbar an der Einmündung in die B 22, so dass keine Möglichkeit zur Schaffung eines Kreisverkehrsplatzes gesehen werde.

Die Verwaltung ergänzt, die Planung sei intensiv mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmt worden. Aber durch die gegebenen Verhältnisse sei eine Realisierung hier ausgeschlossen worden.

KR Siegfried Damm wünscht eine Erläuterung der Liste des beabsichtigten Straßenbauprogramms gem. Anlage 1 zur Vorlagebericht.

Die Verwaltung erklärt, nur die ersten vier Maßnahmen stünden konkret vor einer Realisierung, die nachfolgenden Maßnahmen würden nach Möglichkeit in künftigen Jahren angegangen.

Der Ausschuss für Planung und Bau stimmt den einzelnen Straßenbaumaßnahmen zu und empfiehlt dem Kreistag, die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushalt 2016 zur Verfügung zu stellen. Die sich aus den einzelnen Maßnahmen ergebenden Vereinbarungen sind abzuschließen.