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4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Donnerstag, den 03. Dezember 2015, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 6 - Antrag des Kreisjugendringes Schwandorf auf Schaffung einer weiteren 1/2 Stelle (19,5 Wochenstunden)

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erläutert den Sachverhalt. Er hält den Zeitraum von 18 Monaten, in denen eine Doppelbesetzung bestehen würde, falls dem Antrag stattgegeben würde, für zu lange. Er hält einen Zeitraum von 3 Monaten für angemessen. Eine stundenmäßige Aufstockung einer Verwaltungsstelle halte er aber durchaus für vertretbar.

KR Neumeier (Vorsitzender Kreisjugendring) erläutert, die Schaffung einer weiteren halben Stelle zum 1.7.2016 sei aufgrund des vermehrten Verwaltungsaufwandes notwendig. In der Übergangszeit bis zum Ausscheiden der jetzigen Stellinhaberin zum 1.1.2018 sollten drei Beschäftigte in je einer Halbtagsstelle arbeiten. Die Stelle der Geschäftsführerin sollte dann als Ganztagsstelle geführt werden. Es handle sich dabei um keine Doppelbesetzung, sondern eine Stellenmehrung.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling ist der Ansicht, die Besetzung des Kreisjugendrings sei stets auch im Kontext zur Besetzung des jeweiligen Kreisjugendamtes zu sehen. Er halte eine Einarbeitungszeit von eineinhalb Jahren für zu lange und würde daher eine Aufstockung der Wochenarbeitsstunden favorisieren.

KRin Roidl, SPD, teilt mit, die SPD-Fraktion unterstütze den Antrag auf Schaffung einer weiteren halben Stelle auf Dauer. Der Kreisjugendring leiste wertvolle Arbeit zum Wohl der Jugendlichen, insbesondere im präventiven Bereich, wodurch bereits im Vorfeld Kosten im Jungendhilfebereich vermieden würden. Die rechtzeitige Einstellung einer pädagogischen Fachkraft sei sinnvoll, da viele Aufgaben zum Teil nur einmal jährlich anfallen. Über den genauen Einstellungszeitpunkt könne diskutiert werden.

KR Hanisch, FWG, ist der Ansicht, aus den genannten Gründen sei die rechtzeitige Schaffung einer zusätzlichen Halbtagsstelle unumgänglich. Er schlage als Zeitpunkt den 01.01.2017 vor. Dadurch sollte auch die Absolvierung der Zusatzausbildung möglich sein.

KR Neumeier berichtet, die Zusatzausbildung werde voraussichtlich ein bis zwei Monate in Anspruch nehmen. Bei einer Halbtagsbeschäftigung wäre dieses Zeitfenster bedenklich knapp, insbesondere hinsichtlich der notwendigen Einarbeitung. Im Übrigen müssten schon jetzt viele Aufgaben aufgrund fehlender Personalkapazitäten zurückgestellt werden.

KR Falter, CSU, spricht sich für einen Kompromisszeitraum von drei bis neun Monaten als Einarbeitungszeit aus.

Herr Ziegler wünscht nähere Erläuterungen zur Aufgabenverteilung der Beschäftigten.

KR Neumeier erklärt, die Geschäftsführerin sei für pädagogische und programmatische Belange zuständig. Die zweite Halbtagsbeschäftigte würde Sekretariatsarbeiten erledigen. Er bittet nochmals darum, die neue Halbtagsstelle spätestens zum 1.1.2017 zu schaffen, da zu Jahresbeginn unter anderem die Jahresplanung erfolgen müsse und erste Programmpunkte starten würden.

Die Verwaltung stellt fest, dass arbeitsrechtlich hier keine dritte Halbtagsstelle geschaffen werde, sondern für die Geschäftsführung eine Teilzeitstelle in eine Volllzeitstelle gewandelt werden würde. Damit hätte die jetzige Geschäftsführerin jedoch Anspruch darauf, auf Wunsch in Vollzeit weiterbeschäftigt zu werden.

KR Neumeier ist sich sicher, die Stelleninhaberin habe daran kein Interesse.

KR Hanisch sieht ebenfalls hier kein Risiko. Er spricht sich nochmals für eine Aufstockung zum 01.01.2017 aus.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling schlägt vor, zu beschließen, dass die bestehende Halbtagsstelle des Geschäftsführers / der Geschäftsführerin mit Wirkung zum 01.01.2017 auf eine ganze Stelle aufzustocken und im Stellenplan entsprechend einzuplanen sei.

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

Die bestehende Halbtagsstelle des Geschäftsführers / der Geschäftsführerin des Kreisjugendrings Schwandorf ist mit Wirkung zum 01.01.2017 auf eine ganze Stelle aufzustocken und im Stellenplan entsprechend einzuplanen.

KR und 1. Vorsitzender des Kreisjugendrings Schwandorf Peter Neumeier nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung (Art. 43 Abs. 1 Satz 1 LKrO) nicht an der Abstimmung teil.