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5. Sitzung des Kreisausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 26. Oktober 2015, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 6 - Asylsozialberatung in kommunaler Verantwortung; Auswahl des Landkreises Schwandorf als Modellkommune

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erläutert den Sachverhalt. Er erklärt, im Vorlagebericht sei kein Beschlussvorschlag enthalten, da zum Zeitpunkt der Erstellung der Bewilligungsbescheid noch nicht vorgelegen habe.

Der Landkreis Schwandorf sei vom Bayerischen Landkreistag als Modellkommune für das Projekt „Asylsozialberatung in kommunaler Verantwortung“ vorgeschlagen worden. Im Rahmen des Modellprojekts könne der Landkreis selbst als Träger der Asylsozialberatung auftreten, während bisher die Asylsozialberatung ausschließlich bei den Wohlfahrtsverbänden gefördert worden sei. Das Modellprojekt sei beschränkt auf sieben Landkreise in Bayern. Nachdem der Landkreis Schwandorf vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) als Modellkommune ausgewählt worden sei, schlage er vor, sich an diesem Projekt zu beteiligen.

In Gesprächen mit der Caritas Schwandorf sei vereinbart worden, dass die Caritas die Gemeinschaftsunterkünfte betreue, während sich der Landkreis Schwandorf um die dezentral untergebrachten Asylbewerber kümmere.

Die Verwaltung bemerkt, die Hinweise zur Förderung seien am 19.10.2015 den Mitgliedern des Kreisausschusses nachgereicht worden. Das Modellprojekt laufe spätestens zum 31.12.2016 aus. Der Zeitkorridor sei also sehr knapp bemessen. Wie es nach Ablauf des Förderzeitraums weitergehe, dazu gäbe es noch keine Aussage. Die Beratung ziele in erste Linie auf Ausländerinnen und Ausländer ab, die sich im Asylverfahren befänden und auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen würden. Es solle eine aufsuchende Beratung stattfinden, z. B. zur Einrichtung von Sprechtagen in Orten, in denen bereits Asylbewerber untergebracht seien oder aber durch das direkte Aufsuchen in den dezentralen Unterkünften. Die Förderhinweise würden auch Aussagen zur Qualifikation der Berater enthalten. Bislang hätten die Beratungskräfte eine Ausbildung als Diplomsozialpädagoge, Diplomsozialarbeiter oder Diplompädagoge nachweisen müssen. Nun sei eine Ausweitung auf Berufe wie Soziologen, Psychologen, Ethnologen, Diplom-Theologen, Sozialwissenschaftler und Lehrer vorgenommen worden. Allerdings würden diese Berufsgruppen nur gefördert, wenn sie schon in einem gewissen Umfang in der Asylsozialberatung tätig gewesen seien. Sollte dies nicht der Fall sein, müsse eine Zusatzqualifikation in der systemischen Beratung oder der klientenzentrierten Beratung im Umfang von mindestens 80 Stunden erworben werden. Laut StMAS sollte diese Zusatzqualifikation schon vor der Einstellung absolviert werden, könne aber auch noch im Rahmen von neuen Monaten beginnend ab dem Einstellungstermin erworben werden. Bei Bewerbern mit anderen Hochschulabschlüssen müssten sowohl Lebenslauf als auch Zeugnisse dem Ministerium zur Prüfung vorgelegt werden.

Neu sei, dass bei diesem Projekt nicht nur die Beratungskräfte, sondern auch Assistenzkräfte in der Verwaltung, Kräfte für die Kinderbetreuung in Aufnahmeeinrichtungen und Hilfskräfte gefördert würden. Der Betreuungsschlüssel sei in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften unverändert bei 1 : 150 Asylbewerber. Lediglich in Erstaufnahmeeinrichtungen gelte ein Betreuungsschlüssel von 1 : 100 Asylbewerber.

Als zuwendungsfähige Ausgaben würden nur Personalausgaben anerkannt, während Sachausgaben und eventuelle Qualifizierungs- oder Fortbildungskosten vom Träger selbst zu finanzieren seien. Die Pauschale der Förderung betrage 80 % der Personalkostenpauschale des Ministeriums. Die Eingruppierung des Personals sei in den Förderhinweisen ebenfalls vorgegeben. Der Landkreis müsse einen angemessenen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben tragen. Der Förderantrag müsse bis spätestens 15. November 2015 gestellt werden.

Dem Landkreis würden für eine Beratungskraft in Vollzeit Personalkosten von rund 55.000 € entstehen. Hinzu kämen Sachkosten und Schulungskosten. Die staatliche Förderpauschale bei den Personalkosten betrage lediglich ca. 40.000,00 €, da die Personalkostenpauschale des Sozialministeriums niedriger liege als beim Finanzministerium. Die Sachkosten könnten derzeit nur schwer eingeschätzt werden. Allerdings sei ein Kostenrahmen von 5.000,00 bis 12.000,00 € je Vollzeitkraft bezogen auf das Jahr 2016 anzunehmen. Der tatsächliche Kostenanteil des Landkreises an einer Vollzeitkraft im Jahr 2016 werde somit ca. 20.000,00 bis 25.000,00 € betragen. Auch zur Anzahl der benötigten Betreuungskräfte könne keine konkrete Aussage getroffen werden. Ausgehend von den aktuellen Zahlen der dezentral untergebrachten Asylbewerber errechne sich ein Bedarf von sechs bis sieben Betreuungskräften in Vollzeit. Unter Berücksichtigung der Prognose für 2016 wären bereits zehn Betreuungskräfte erforderlich.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling bemerkt, es werde sehr schwierig werden, diese Stellen zu besetzen, da Sozialpädagogen derzeit sehr gesucht seien. Gleichzeitig mit dieser Richtlinie seien auch die Richtlinien für die Bezuschussung bei den Wohlfahrtsverbänden angepasst worden. Damit dürften einige Unsicherheiten im Förderverfahren ausgeräumt sein.

KR Prey, ÖDP, schildert, viele Handwerksbetriebe würden dringend Auszubildende suchen, aber an den hohen Hürden scheitern, die an die Einstellung von Asylbewerbern geknüpft seien. Gleichzeitig seien aber eine gute Ausbildung und ein Arbeitsplatz wichtige Voraussetzungen für das Gelingen der Integrationsbemühungen. Er regt an, in diesem Bereich als Vermittler zwischen Betrieben, Handwerkskammer und Asylbewerbern tätig zu werden, soweit dies im Rahmen des Modellprojekts zulässig sei.

Die Verwaltung bestätigt, dass dieser Bereich ein Themenfeld der Beratungstätigkeit darstelle.

KR Bley, SPD, begrüßt die Beteiligung an dem Modellprojekt. Dennoch stelle sich die Frage wie die Finanzierung nach Ablauf des Projektzeitraums gestaltet werden solle.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling geht davon aus, dass es eine Anschlussförderung geben werde, sofern sich das Modellprojekt bewähre. Außerdem würden zunächst befristete Arbeitsverträge geschlossen werden. Zudem seien für Sozialpädagogen im Kreisjugendamt immer wieder Verwendungsmöglichkeiten vorhanden. Auch bei den Wohlfahrtsverbänden werde künftig Personal für die Asylsozialberatung benötigt werden. Selbst wenn die Förderung nicht weitergeführt werden sollte, seien für das Personal verschiedene Anschlussmöglichkeiten vorhanden.

Er bittet um Zustimmung zu folgendem Beschlussvorschlag: „Der Landkreis Schwandorf leistet Asylsozialberatung in eigener Zuständigkeit. Der Landrat wird ermächtigt, im Rahmen des Modellprojektes den Förderantrag für die sich nach dem Betreuungsschlüssel errechneten Betreuungs- und Assistenzkräfte zu stellen.“

Der Kreisausschuss beschließt:
Der Landkreis Schwandorf leistet Asylsozialberatung in eigener Zuständigkeit. Der Landrat wird ermächtigt, im Rahmen des Modellprojektes den Förderantrag für die sich nach dem Betreuungsschlüssel errechneten Betreuungs- und Assistenzkräfte zu stellen.