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4. Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 22. Juni 2015, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 8 - Verfahren zur Änderung der Schutzzone der Verordnung über den Naturpark „Oberpfälzer Wald“;Festlegung des weiteren Vorgehens

Der Vorsitzende Landrat Ebeling verweist zum Sachverhalt. Er betont, die Zahl der Anträge für Windkraftanlagen habe sich aufgrund der 10 H-Regelung sehr deutlich reduziert. Aus diesem Grund stelle sich die Frage, ob ein zweites Zonierungsverfahren überhaupt erforderlich ist. Möglicherweise könnte die Zahl der noch zu bearbeitenden Anträge durch eine Anfrage bei den Gemeinden, ob sie ihre bisherigen, noch nicht behandelten Anträge aufrechterhalten wollen, auch erheblich verringert und so unnötige Arbeit der Verwaltung vermieden werden.

KRin Schieder, SPD, berichtet, der Markt Wernberg-Köblitz beabsichtige eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Erarbeitung eines Bebauungsplanes, um in Deindorf ein zusätzliches Windrad sowie in Feistelberg vier bis fünf Windräder errichten zu können. Es gebe also nach wie vor Gemeinden, die die Windkraftnutzung vorantreiben wollen. Dennoch plädiere sie dafür, mit der Einleitung des zweiten Zonierungsverfahrens bis zur Entscheidung über die Popularklage abzuwarten. Je nachdem ob die 10 H-Regelung bestehen bleibe, könne sich die Ausgangssituation völlig verändern.

KR Kimmerl, ÖDP, spricht sich dafür aus, das zweite Zonierungsverfahren sofort einzuleiten. Auch andere Kommunen im Landkreis seien daran interessiert, die Windkraftnutzung voranzutreiben. Zudem habe auch der Regionale Planungsverband beschlossen, die Windenergie weiter zu verfolgen.
Er fragt nach, ob in dieses Zonierungsverfahren auch die im Naturpark Roding liegenden Gebiete einfließen würden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling teilt mit, das Verfahren zum Naturpark Vorderer Bayerischer Wald werde vom Bezirk Oberpfalz betrieben, da zwei Landkreise betroffen seien. Hierbei werde bei der Zonierung ein anderer Maßstab mit einem wesentlich begrenzterem Prüfungsumfang angelegt.

KRin Baumer, CSU, ist der Auffassung, das zweite Verfahren sollte zu den gleichen Bedingungen wie bereits beim ersten Verfahren angewandt angestoßen werden. Wenn Gemeinden Flächen für die Windkraftnutzung bereitstellen wollen, sollte dies auch ermöglicht werden.

KR Neuber, FWG, schlägt ebenfalls vor, das zweite Zonierungsverfahren umgehend einzuleiten, auch auf die Gefahr hin, dass je nach Ausgang der Popularklage noch weitere Gemeinden Anträge stellen werden.

KR Krebs, SPD, zeigt zwar Verständnis für die Absicht des Vorsitzenden, der Verwaltung nicht unnötig Arbeit aufzuladen. Vielleicht wäre es aber gerade deshalb vernünftiger, den Ausgang der Popularklage abzuwarten. Er fragt daher nach, in welchem Zeitraum mit der Gerichtsentscheidung zu rechnen sei.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling äußert, eine Entscheidung sei wohl noch in diesem Jahr zu erwarten.

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, ist ebenfalls der Auffassung, das zweite Zonierungsverfahren sofort einzuleiten. Eventuell könnten die Gemeinden auch einen Grundsatzbeschluss fassen, dass die 10 H-Regelung für ihr jeweiliges Gemeindegebiet außer Kraft gesetzt werde. Damit würden weitere Planungen und das Zonierungsverfahren wesentlich erleichtert werden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling entgegnet, eine solche Beschlussfassung sei nicht möglich. Dazu sei eine Bauleitplanung erforderlich.

KRin Schieder betont, sie wolle keine unnötige Arbeit verursachen, noch möchte sie Gemeinden behindern, die sich entschließen würden, Windkraftanlagen zuzulassen. Sie befürchte lediglich, dass bei einer Zonierung zum jetzigen Zeitpunkt und einem eventuellen späteren Fallen der 10 H-Regelung weitere Anträge auf Herausnahme aus der Schutzzone eingehen und die Zonierung erneut angepasst werden müsse.

Der Vorsitzende sieht hier keinen Zusammenhang. Die Gegner würden sich mit oder ohne 10 H-Regelung gegen Windkraftanlagen formieren. Er denke auch nicht, dass bei einem Fallen der 10 H-Regelung eine Flut von Anträgen eingehen werde. Er schlägt vor, die Zonierung vorzunehmen, allerdings vorher bei den Gemeinden nachzufragen, ob die bereits gestellten Anträge aufrechterhalten würden bzw. ob neue Anträge gestellt werden möchten.

KRin Schieder äußert, Gemeinden die bereits Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen hätten, könnten schon jetzt eine Zonierung der Flächen beantragen, ohne dass ein konkreter Bauantrag für eine Windkraftanlage vorliege.

Die Verwaltung teilt mit, seit der zurückliegenden Zonierung sei lediglich ein neuer Antrag eingegangen.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden Landrat Ebeling erklären sich die Fraktionen damit einverstanden, anstelle des vorgesehenen vorberatenden Beschlusses eine endgültige Entscheidung zu treffen.

Der Vorsitzende formuliert daraufhin folgenden Beschlussvorschlag: „Der Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik beschließt ein neues Zonierungsverfahren bezüglich Windkraft durchzuführen. In einem ersten Schritt sind die Gemeinden zu befragen, ob Anträge gestellt bzw. ggf. noch bestehende, im ersten Verfahren noch nicht behandelte Anträge aufrechterhalten werden.“

Der Ausschuss beschließt:
Der Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik beschließt ein neues Zonierungsverfahren bezüglich Windkraft durchzuführen. In einem ersten Schritt sind die Gemeinden zu befragen, ob Anträge gestellt bzw. ggf. noch bestehende, im ersten Verfahren nicht berücksichtigte Antrage aufrechterhalten werden.