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6. Sitzung des Kreistages

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 23. März 2015, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 1 - Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2015

Der Kreishaushalt wurde in folgenden Sitzungen vorberaten:
- Jugendhilfeausschuss vom 1. Dezember 2014,  Kreistag vom 9. Februar 2015, Ausschuss für Planung und Bau am 24. Februar 2015, Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur am 26. Februar 2015,  Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik am 2. März 2015, Personalausschuss am 3. März 2015, Kreisausschuss am 9. März 2015. Die Kreistags-Fraktionsvorsitzenden verlesen die Haushaltsreden.

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: 

1.)

Haushaltssatzung des Landkreises Schwandorf für das Haushaltsjahr 2015

Auf Grund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis folgende Haushaltssatzung:

§ 1 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 122.213.312

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.870.510 € 

ab.

§ 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 5.210.000 € festgesetzt.

§ 4 (1) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der
nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes als Kreisumlage auf die kreis-
angehörigen Gemeinden umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2015 auf 58.295.540 € (Umlagesoll) festgesetzt.

(2) Die Kreisumlage wird in Vomhundertsätzen aus nachstehenden, vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellten Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:

Grundsteuer A (ohne gemeindefreie Gebiete):  905.724 €
Grundsteuer B: 9.903.405 €
Gewerbesteuer:  39.183.351 €
Einkommensteuerbeteiligung: 48.229.140 €
Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer: 4.721.799 €
80 % der gemeindlichen Schlüsselzuweisungen 2012: 21.886.431 €

Summe der Umlagegrundlagen: 124.829.850 €

(3) Die Umlagesätze für die Kreisumlage nach Art. 18 Abs. 3 des Finanzausgleichs-gesetzes werden einheitlich auf 46,70 v. H. festgesetzt.


(4) Die Steuersätze (Hebesätze) für Steuern, die der Landkreis aus gemeindefreien Grundstücken erhebt, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer für die land- und forstwirtwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v. H.

2. Grundsteuer für die Grundstücke (B) 300 v. H.

3. Gewerbesteuer 400 v. H.

 

§ 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 € festgesetzt.

§ 6 Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.

 

2.) Der Kreistag stimmt dem als Anlage vorgelegten Finanzplan mit dem zugrunde liegendem Investitionsprogramm sowie dem haushaltsrechtlichen Stellenplan 2015 zu.

3.) Der Kreistag nimmt vom Wirtschaftsplan 2015 der Gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft des Landkreises Schwandorf mbH i. L. Kenntnis.