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3. Sitzung des Kreisausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 09. März 2015, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 3 - Forderungseinzug im Rahmen des Vollzugs des SGB II; Übertragung von Bewirtschaftungsbefugnissen auf das Jobcenter Schwandorf mit der Befugnis, diese auf die Bundesagentur für Arbeit weiter zu übertragen

Der Kreisausschuss beschließt:
Dem Beauftragten für den Haushalt des Jobcenters Schwandorf wird die Befugnis erteilt, die ihm übertragenen Bewirtschaftungsbefugnisse beim Forderungseinzug im Rahmen der Betragsgrenzen im Einzelfall bis einschließlich

-       30.000 € bei Stundung
-       50.000 € bei Niederschlagung
-       15.000 € bei (Teil-) Erlass bzw. Verzicht

auf die für den Forderungseinzug zuständige Stelle der Bundesagentur für Arbeit zu übertragen.