3. Sitzung des Kreisausschusses
des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 09. März 2015, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf
Tagesordnungspunkt 3 - Forderungseinzug im Rahmen des Vollzugs des SGB II; Übertragung von Bewirtschaftungsbefugnissen auf das Jobcenter Schwandorf mit der Befugnis, diese auf die Bundesagentur für Arbeit weiter zu übertragen
Der Kreisausschuss beschließt:
Dem Beauftragten für den Haushalt des Jobcenters Schwandorf wird die Befugnis erteilt, die ihm übertragenen Bewirtschaftungsbefugnisse beim Forderungseinzug im Rahmen der Betragsgrenzen im Einzelfall bis einschließlich
- 30.000 € bei Stundung
- 50.000 € bei Niederschlagung
- 15.000 € bei (Teil-) Erlass bzw. Verzicht
auf die für den Forderungseinzug zuständige Stelle der Bundesagentur für Arbeit zu übertragen.