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3. Sitzung des Kreisausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 09. März 2015, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 2 - Haushalt 2015; Vorberatung des Haushaltsplanentwurfs 2015

Der Vorsitzende Landrat Ebeling verweist auf den Vorlagebericht des Sachgebiets 1.3 vom 24.02.2015, die Vorberatungen in den Fachausschüssen sowie einen gemeinsamen Antrag der Kreistagsfraktionen von CSU, FWG, ÖDP und JW vom 06.03.2015  auf eine Reduzierung des Kreisumlagehebesatzes auf 46,7 v. H.

Die Verwaltung äußert, die beantragte Reduzierung des Hebesatzes auf 46,7 v. H. bedeute eine Entlastung der Gemeinden in Höhe von insgesamt 624.000 €. Um einen Haushalt mit dieser geringeren Kreisumlage vorlegen zu können, müssten unter Berücksichtigung der Einnahmen aus der sog. „Bundesmilliarde“ rund 287.000,00 aus der Rücklage entnommen werden. Die noch verbleibenden Rücklagemittel sollten angesichts der großen Bauvorhaben an der Berufsschule Schwandorf, der Realschule Nabburg und der Realschule Burglengenfeld unbedingt in der Rücklage verbleiben.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erklärt, aufgrund der Mehreinnahmen aus der Bundesmilliarde sei die Reduzierung des Hebesatzes vorstellbar.

KRin Lohbauer, CSU, führt aus, die CSU-Fraktion stehe dem vorgelegten Haushaltsentwurf insgesamt sehr positiv gegenüber. Trotz der hohen Investitionen in die Schulen, schlage die CSU-Fraktion aber eine weitere Senkung des Hebesatzes um 0,5 % gegenüber dem Haushaltsentwurf vor. Durch die Mehreinnahmen des Landkreises aus verschiedenen Bundesleistungen sollte Geld an die Städte und Gemeinden zurückgegeben werden. Trotzdem könnten der Schuldenabbau als auch der Investitionsbedarf des Landkreises weiterhin berücksichtigt werden.

KR Neuber, FWG, schließt sich den Ausführungen von KRin Lohbauer an. Er betont, die Rücklage sollte nicht komplett geplündert werden. Im Hinblick auf die anstehenden Investitionen sollte sich der Landkreis ein gewisses Polster bei der Rücklage schaffen, um zu vermeiden, die Kreisumlage in den kommenden Jahren wieder anheben zu müssen.

KRin Thanheiser, SPD, teilt mit, die SPD-Fraktion sei der Auffassung, den Kommunen sollte mehr Geld belassen werden. Die Haushaltszahlen seien sehr positiv, so dass eine weitere Senkung des Hebesatzes möglich sei. Der Landkreis sei in der Lage den Schuldenabbau deutlich voranzutreiben und könne sein Investitionsvolumen ohne Nettoneuverschuldung beibehalten. Die SPD-Fraktion sei der Meinung, Einnahmen in Höhe von 50 Mio. € aus der Kreisumlage seien ausreichend. Diese Marke würde in diesem Jahr aber deutlich überschritten. Eine weitere Senkung der Kreisumlage sei daher durchaus machbar. Zudem sollte insbesondere in den Sachgebieten Hochbau und Tiefbau nochmals geprüft werden, ob die für 2015 geplanten Maßnahmen tatsächlich ausgeführt werden könnten. Die SPD-Fraktion beantrage eine Senkung des Kreisumlagehebesatzes um insgesamt 3 % auf 44,7 v. H.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling bemerkt, im Vergleich mit den anderen Oberpfälzer Landkreisen sei der Landkreis Schwandorf mit Abstand noch immer Spitzenreiter beim Schuldenstand.

KR Bley, SPD, entgegnet, der Landkreis Schwandorf sei zwar der Landkreis mit dem höchsten Schuldenstand in der Oberpfalz, aber auch der Landkreis mit der zweithöchsten Kreisumlage je Einwohner. Die Jahresrechnung 2014 sei äußerst positiv verlaufen. Der Kreiskämmerer habe dabei ausgeführt, dass für Investitionen im Hochbau und im Tiefbau insgesamt jährlich rund 7,5 Mio. € kassenwirksam abgewickelt werden könnten. Eingeplant seien in diesem Jahr aber 10,5 Mio. €, hinzu kämen Haushaltsausgabereste in Höhe von 2,5 Mio. €. Es bestehen daher berechtigte Zweifel, ob diese Summen auch tatsächlich benötigt werden. Es wäre daher ein Gebot der Fairness, die Mehreinnahmen des Landkreises in Höhe von 5,1 Mio. € mit den Kommunen zu teilen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling verweist zu diesen Aussagen auf die einstimmigen Beschlüsse in den jeweiligen Fachausschüssen, insbesondere im Ausschuss für Planung und Bau und zeigt sich erstaunt, über die nun anderslautende Auffassung.

KR Bley erwidert, es gehe nicht darum, an verschiedenen Baumaßnahmen Einsparungen vorzunehmen. Vielmehr sehe er Möglichkeiten in einer geringeren Schuldentilgung oder einer höheren Entnahme aus der Rücklage.

Der Vorsitzende entgegnet, bei der Schuldentilgung handle es sich um die vertraglich vorgesehenen Tilgungsraten und nicht um eine Sondertilgung. Bei einer Reduzierung der Kreisumlage um 3 % laufe man Gefahr, neue Kredite in  Anspruch nehmen zu müssen.

KRin Lohbauer bittet, konkrete Maßnahmen zu benennen, bei denen Einsparungen vorgenommen werden sollen.

KRin Thanheiser nennt die Baumaßnahme der SAD 40 bei Häuslern, die vermutlich aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Grundstücksverhandlungen in diesem Jahr nicht zur Ausführung kommen werde. Der restliche Betrag sollte über eine Entnahme aus der Rücklage finanziert werden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling stellt fest, nach Aussage der Tiefbauverwaltung in der entsprechenden Sitzung des Ausschusses für Planung und Bau sei von der Durchführung der Maßnahme auszugehen. Sollte die Maßnahme tatsächlich erst in 2016 finanzwirksam werden, würde dies zu Einsparungen von etwa 400.000,00 € im Haushalt 2015 führen.

KRin Thanheiser bietet einen Kompromiss zwischen den Vorschlägen von CSU, FWG, ÖDP und JW auf Absenkung des Hebesatzes um 1 % und dem Antrag der SPD Absenkung der Kreisumlage um 3 % an. Wobei durch eine höhere Entnahme aus der Rücklage eine Nettoneuverschuldung vermieden werden sollte.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling bedankt sich für den Vorschlag. Er wendet jedoch ein, in Anbetracht der anstehenden enormen Investitionen sollte die Rücklage doch etwas über der Mindestrücklage liegen. Eine Senkung des Kreisumlagehebesatzes um mehr als 1 v. H. befürworte er nicht.

Er bittet um Abstimmung über die vorliegenden Anträge. Dabei sei zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion auf Absenkung des Kreisumlagehebesatzes auf 44,7 v. H. als weitergehenden Antrag abzustimmen.

Der Kreisausschuss nimmt vom Antrag der SPD-Kreistagsfraktion auf Absenkung des Kreisumlagehebesatzes auf 44,7 v. H. Kenntnis und lehnt diesen ab.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling bittet anschließend um Abstimmung über den Antrag der Kreistagsfraktionen von CSU, FW, ÖDP und JW auf Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes auf 46,7 v. H.

Der Kreisausschuss nimmt vom Antrag der Kreistagsfraktionen von CSU, FW, ÖDP und JW auf Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes auf 46,7 v. H. Kenntnis und stimmt diesem zu.

Abschließend bittet der Vorsitzende um Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag: „Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag den Haushalt wie vorgelegt anzunehmen, mit der Maßgabe, dass die Kreisumlage auf 46,7 % festgesetzt wird.

Der Kreisausschuss stimmt diesem Beschlussvorschlag zu.