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2. Sitzung Ausschuss Kreisentwicklung, Umweltschutz, Touristik

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 03. November 2014, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 3 - Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Landkreis Schwandorf

Der Vorsitzende Landrat Ebeling weist nach Aufruf des Tagesordnungspunktes darauf hin, es sei vorgesehen das Abfallwirtschaftskonzept heute zu verabschieden. Sollte bei den Fraktionen jedoch noch Beratungsbedarf bestehen, könne die Entscheidung auch verschoben werden.

Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt. Zusammenfassend beinhalte die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes zwei wesentliche Punkte: 1. Stärkung der Recyclinghöfe mit zusätzlichen Sammelbehältern für weitere Fraktionen, soweit erforderlich Schaffung der räumlichen Voraussetzungen und soweit notwendig Anpassung der Personalausstattung. 2. Auf die Einführung einer Biotonne wird verzichtet. Die Gründe hierfür seien im Vorlagebericht ausführlich dargelegt.

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, bemerkt, der Vorschlag auf die Einführung der Biotonne zu verzichten beruhe auf dem Ergebnis von lediglich zwei Stichproben. Dies halte er für nicht ausreichend. Auch den Hinweis auf steigende Kosten durch Einführung der Biotonne könne er nicht nachvollziehen. So sei in Ansbach die Entsorgung des Biomülls über die Biotonne deutlich günstiger als die Verbrennung. Ziel müsse es sein, möglichst wenig zu verbrennen. Ebenso sei die Einführung der Biotonne nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtend. Von dieser Verpflichtung könne nur abgesehen werden, wenn die Einführung wirtschaftlich nicht vertretbar oder technisch nicht machbar sei. Gerade im Hinblick auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz sei das vorgelegte Abfallwirtschaftskonzept ungeeignet.

Die Verwaltung erwidert, im Kreislaufwirtschaftsgesetz sei die Einführung der Biotonne vorgesehen, soweit technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar. Der Aspekt „technisch machbar“ stehe außer Frage. Der Knackpunkt sei der Aspekt „wirtschaftlich vertretbar“. Die von der bifa-Umweltinstitut GmbH Augsburg erstellte Analyse zum Wertstoffpotenzial berücksichtige die unterschiedlichen Siedlungsstrukturen im Landkreis und sei sehr detailliert vorgenommen worden. Das Gutachten habe ergeben, dass anstelle der ursprünglich angenommenen 33 kg/EW/a Bioabfälle nur ein theoretisches Potential von 25 kg/EW/a aus der Restmülltonne abschöpfbar sei. Die Erfahrung aus anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern habe aber gezeigt, dass dieses theoretische Potential nur zum Teil abschöpfbar sei und die Restmüllmenge nicht signifikant sinke. Diese Ergebnisse müssten nun akzeptiert werden. Es müsse deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Einführung der Biotonne mit jährlichen Mehrkosten von mindestens 1 Mio. € verbunden sei.

KRin Baumer, CSU, äußert, die CSU-Fraktion könne sich dem vorliegenden Konzept zwar weitgehend anschließen, würde dieses aber dennoch gerne fraktionsintern beraten. Dabei würde die  CSU zwei Punkte aus dem vorliegenden Konzept besonders begrüßen. Dies seien der Ausbau der Recyclinghöfe und die Nichteinführung der Biotonne. Rund 70 % der Landkreisbevölkerung würden die Bioabfälle selbst kompostieren. Unter Berücksichtigung der Mehrkosten bei Einführung der Biotonne von 1 Mio. € bis 1,5 Mio. €, der zusätzlich erforderlichen Sammelfahrten der Entsorgungsfahrzeuge sowie den sicherlich auftretenden Fehleinwürfen werde die Biotonne abgelehnt.

KRin Baumer fragt nach, ob die Förderung von 80 % nur für neue Recyclinghöfe gewährt werde oder auch für bestehende Recyclinghöfe, die ausgebaut würden.

Die Verwaltung teilt mit, die Förderung betrage 80 % der Investitionskosten für die Erweiterung bestehender als auch die Neuerrichtung von Recyclinghöfen.

KR Sommer wirft ein, das Gutachten der bifa-Umweltinstitut GmbH weise aus, das größte Wertstoffpotenzial in der Restmülltonne bilde die Biomasse. Dieses Potenzial gelte es abzuschöpfen. Sehr viele Landkreise hätten die Biotonne bereits eingeführt. Er könne nicht nachvollziehen, aus welchen Gründen die  Biotonne ausgerechnet im Landkreis Schwandorf zu derart hohen Zusatzkosten führen solle. Das vorliegende Konzept widerspreche dem Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erwidert, auch der Landkreis Regensburg habe sich erst kürzlich gegen die Einführung der Biotonne ausgesprochen. In der näheren Nachbarschaft gäbe es keinen Landkreis, der die Biotonne eingeführt habe. Für den Landkreis selbst seien die höherer Kosten nicht belastend, da die Gebühren auf die Bürger umgelegt würden. Allerdings müsse den Bürgern dann aber der Gebührenerhöhung durch die Biotonne erklärt werden.

KR Kimmerl, ÖDP, stellt fest, Grüngut werde im Landkreis an eigens eingerichteten Sammelstellen erfasst. Holzabfälle mit einem entsprechenden Brennwert würden getrennt gesammelt. Sinnvoll sei die Biotonne im städtischen Bereich aufgrund fehlender Kompostiermöglichkeiten. Hier seien aber bereits einige private Unternehmen tätig, die Bioabfälle einsammeln würden. Er regt an, diese Unternehmen zu stärken. Aufgrund der ländlichen Struktur im Landkreis erachtet er die Biotonne für nicht erforderlich. Insgesamt betrachtet weise der Landkreis bereits eine relativ hohe Recyclingquote auf.

Abschließend bemerkt er, die auf dem Deckblatt des Abfallwirtschaftskonzeptes verwendete Landkreiskarte sei etwas veraltet. Hier sei die Autobahn A 6 noch nicht verzeichnet. Er bittet künftig auf neueres Kartenmaterial zurückzugreifen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling sagt zu, diese Anregung zu berücksichtigen.

KR Krebs, SPD, und KR Neuber, FW, schließen sich den Ausführungen von KRin Baumer an und plädieren dafür, die Beschlussfassung zu vertagen, um  das vorliegende Konzept noch fraktionsintern zu beraten.

KR Neuber nimmt außerdem Bezug auf Punkt 8 des Abfallwirtschaftskonzeptes und die Verwertungsquote für den Landkreis Schwandorf von 53,2 % für 2012 bzw. 54,4% für 2013 während der Landesdurchschnitt für 2012 65,9 % betragen habe. Er bittet hierzu um eine Stellungnahme der Verwaltung.

Die Verwaltung teilt mit, derzeit liege der Landkreis Schwandorf tatsächlich etwas unter dem Landesdurchschnitt. Mit den geplanten Maßnahmen an den Recyclinghöfen hoffe man aber, diesbezüglich einen weiteren Schritt voranzukommen.

Die Verwaltung fügt an, in der Berechnung der Recyclingquote des Landkreises sei die Verwertung der Bioabfälle durch Eigenkompostierung bzw. die Verwertung des Grünguts durch die gesonderten Annahmestellen nicht berücksichtigt. Es handle sich dabei um eine enorme Menge, die genauen Zahlen würden derzeit aber leider nicht erfasst. Könnten diese Mengen eingerechnet werden, würde sich eine Recyclingquote von über 70 % ergeben.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling fasst zusammen, die Fraktionen von CSU, SPD und FW beantragen die Beschlussfassung für weitere fraktionsinterne Beratungen heute zu vertagen. Der Vorsitzende bitten die Fraktionen grundlegende Bedenken oder Änderungswünsche zum Abfallwirtschaftskonzept rechtzeitig bekannt zu geben, um diese für die nächste Sitzung entsprechen vorbereiten zu können.

Der Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik stimmt dem Antrag der Fraktionen von CSU, SPD und FW auf Vertagung der Beschlussfassung für weitere fraktionsinterne Beratungen zu.