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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014/2020
01. Dezember 2014, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 5 - Entwurf des Haushaltsplanes für die Jugendhilfe 2015

Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt. Im Entwurf des Haushaltsplanes Seite 16 sei eine Änderung erforderlich: Die HH-Stelle 4560.7603 betreffe „Sonstige ambulante Therapiekosten“, die HH-Stelle 4560.7604 betreffe „Schulbegleiter“. Der Ansatz 2015 bei der HH-Stelle 4557.7700 „Leistungen der Jugendhilfe an natürliche Personen (i.E.), § 34 SGB VIII „Heimerziehungskosten“ sei auf 3.000.000 € gesenkt worden, da in der ursprünglichen Summe die Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge enthalten gewesen seien. Für diese Kosten sei auf der neu geschaffenen HH-Stelle 4557.7702 ein Betrag von 600.000 € eingestellt worden. Die teils gravierenden Erhöhungen der Ansätze seien in gestiegenen Fallzahlen und der höheren Kostenintensität der Fälle begründet. Die Problemlagen in den Familien nähmen ständig zu.

KR Hanisch stellt fest, in den vergangenen vier Jahren sei eine Verdoppelung des Aufwandes erfolgt. Er stellt die Frage, was unternommen werde, um die Kostensteigerung in Griff zu bekommen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erklärt, den vorgegebenen Aufgaben aufgrund der geänderten Sozialgesetzgebung müsse nachgekommen werden. Eine Stärkung im präventiven Bereich sei der richtige Ansatz, um spätere Kosten zu vermeiden, dafür müssten allerdings zunächst Mehrausgaben in Kauf genommen werden.

Die Verwaltung ergänzt, das geänderte Bundeskinderschutzgesetz bringe eine erhebliche Fallmehrung ein, beispielsweise durch Jugendsozialarbeit an Schulen oder die Koordinierende Kinderschutzstelle. Diese Präventivmaßnahmen würden zusätzliche Fälle aufdecken, die ohne solche Maßnahmen zunächst unentdeckt blieben. Der dafür aktuell anfallende Mehraufwand sei aber gerechtfertigt, da dadurch spätere erheblich gravierendere und damit teurere Problemfälle im Vorfeld schon gemildert oder verhindert werden könnten. Zudem sei auch eine stärkere Sensibilisierung für Problemfälle zu beobachten.

KRin Roidl begrüßt ein frühes Eingreifen bei Problemfällen, jeder Euro dafür sei gerechtfertigt. Ein Grund für die Kostensteigerung liege sicher darin, dass  dies in der Vergangenheit oft vernachlässigt worden sei. Es sei richtig, hier sensibler zu handeln.

KR Falter, CSU, hält eine Kultur des Hinsehens für wichtig. Die gesetzlichen Vorlagen würden die Vorgehensweise unausweichlich vorgeben. Jeder Problemfall müsse beachtet werden und auf Prävention der größte Wert gelegt werden. Der Landkreis sei hierbei gut unterwegs. Eine Prognose, wann sich Prävention kostensenkend auswirke sei sicher nicht möglich.

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Der Entwurf des Haushaltsplanes für die KJA – Rechnungsjahr 2015 – wird dem Kreistag mit der Empfehlung, die Mittel einzuplanen, vorgelegt.