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3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Bau

des Landkreises Schwandorf; Wahlperiode 2014/2020
Montag, 10. November 2014, 14.00 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 2 - Schäden durch Streusalz; Schriftliche Anfrage von KR Rudi Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, vom 18.07.2014

Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt. 

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, bedankt sich für die ausführliche Beantwortung seiner schriftlichen Anfrage. Es sei ihm wichtig, grundsätzlich auf dieses Umweltproblem aufmerksam zu machen und eine Diskussion dazu anzuregen. Er fragt nach, welche Mengen Salz in den vergangenen Jahren tatsächlich gestreut wurden. 

Die Verwaltung erklärt, die von ihm in Beantwortung der Anfrage angegebenen Mengen stellten die Einkaufsmengen dar, ein exakter Verbrauch pro Winter ließe sich nicht benennen, da je nach Witterung auch ein Rest aus dem Vorjahr übrig bleiben könne. 

KR Alfred Damm, ÖDP, bemerkt, die Stadt Schwandorf habe nach seinen Erkundigungen im vergangenen Winter wesentlich weniger Salz als in den Vorjahren verbraucht. 

KR Sommer ist der Ansicht, da die Winter immer schneeärmer werden, könne auch die Salzmenge dementsprechend reduziert werden.

Die Verwaltung hält entgegen, die Schneemenge eines Winters sage nichts über den jeweiligen Streusalzverbrauch aus, da die Notwendigkeit des Streuens nicht von den Niederschlägen sondern von den Temperaturschwankungen abhängig sei. Sobald die Temperatur unter den Gefrierpunkt falle, müsse Salz gestreut werden. Würde die Temperatur konstant unter dem Null-Punkt bleiben könnte weiteres Streuen unterbleiben. 

KR Sommer möchte wissen, ob eine Feuchtsalzstreuung erfolge und ob durch eine Verbesserung der Dosiertechnik an den Streufahrzeugen eine Reduzierung möglich wäre. Seines Wissens werde in den skandinavischen Ländern überwiegend auf Salzstreuung der Straßen verzichtet und der sogenannte weiße Winterdienst praktiziert.

Die Verwaltung erwidert, eine Feuchtsalzstreuung, durch die die Salzmenge um 20 bis 30 Prozent reduziert werde, erfolge bereits. Eine Nachrüstung der Fahrzeuge auf den neuesten Stand der Sensortechnik wäre unverhältnismäßig teuer. Die Verhältnisse im Landkreis Schwandorf ließen sich nicht mit denen in Wintersportgebieten oder den skandinavischen Verhältnissen vergleichen. Ein weißer Winterdienst, wie er bei uns in einigen Wohngebieten bereits ausgeführt werde, würde auf Kreisstraßen die Verkehrssicherheit erheblich gefährden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erklärt, der Landkreis Schwandorf sei allein schon aus Kostengründen aber auch zum Schutz der Umwelt stets bemüht, die Menge des ausgebrachten Streusalzes auf den Kreisstraßen so gering wie möglich zu halten.

Der Ausschuss für Planung und Bau nimmt von der Stellungnahme der Tiefbauverwaltung Kenntnis. Die Durchführung des Winterdienstes auf den Kreisstraßen des Landkreises Schwandorf erfolgt nach der Richtlinie des „Merkblattes für den Winterdienst auf Straßen“, so dass eine zusätzliche Handlungsrichtlinie für den Landkreis als nicht erforderlich angesehen wird.