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1. Sitzung Ausschuss Kreisentwicklung, Umweltschutz, Touristik

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2008/2014
Montag, 30. Juni 2014, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 4 - Verfahren zur Änderung der Schutzzone der Verordnung über den Naturpark „Oberpfälzer Wald“; Zonierung weiterer Flächen für die Nutzung der Windkraft

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erläutert den ausführlichen Vorlagebericht des Teams 630 vom 11.06.2014.

KR Neuber, FWG, stellt fest, neben den Anträgen für die Zonierung von Flächen für die Nutzung der Windkraft würden noch weitere Anträge auf Herausnahme aus der Schutzzone aus anderen Gründen vorliegen. Er schlägt vor, diese Anträge bereits jetzt zu behandeln und nur Anträge für die Nutzung der Windenergie zurückzustellen.

Die Verwaltung teilt mit, Gegenstand des ersten Verfahrens seien Herausnahmen zum Zwecke der Siedlungsentwicklung, Zonierungen zur Rohstoffgewinnung sowie Zonierungen für regenerative Energien gewesen. Gegenstand des Folgeverfahrens solle laut Kreistagsbeschluss vom  07.10.2013 nur die Windkraft sein. Herausnahmen aus anderen Gründen sollten zweckmäßigerweise in Einzelverfahren behandelt werden.

KR Kimmerl, ÖDP, äußert, durch die 10H-Regelung werde die weitere Entwicklung der Windkraft deutlich erschwert werden. Er bittet aufzuzeigen, welche Folgen sich daraus für die bereits gestellten Anträge ergäben, insbesondere im Hinblick auf die geplante Stichtagsregelung 04.02.2014. Außerdem bittet er die aktuelle Anzahl der derzeit vorliegenden Anträge anzugeben. Nachdem die Gemeinden trotz der 10H-Regelung niedrigere Mindestabstände festlegen könnten, stelle sich die Frage, ob ggf. Nachbargemeinden mit einem geringen Mindestabstand ebenfalls einverstanden sein müssten. Weiterhin fragt er nach, ob bereits gestellte Anträge auf Zonierung automatisch in ein neues Verfahren zur Fortschreibung der Windkraftzonierung aufgenommen würden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling entgegnet, inwieweit diese Stichtagsregelung in das Gesetz übernommen werde, sei derzeit nicht absehbar. Selbstverständlich würden aber alle Anträge gewissenhaft nach den gültigen Regelungen bearbeitet werden. Ebenso werde die Übernahme bereits gestellter Anträge in ein Folgeverfahren zur Fortschreibung der Windkraftzonierung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden.

Die Verwaltung  ergänzt, die aufgeworfenen Fragen würden größtenteils das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren selbst betreffen. Dazu könne er aber keine detaillierte Auskunft geben. Durch die Zonierung von Flächen für Windenergie in der Naturparkschutzzone würde dagegen, unabhängig von einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, ein sonst absolutes Ausschlusskriterium aus dem Weg geräumt.

KRin Baumer, CSU, äußert, die Diskussion zeige deutlich, dass es sinnvoll sei, zunächst abzuwarten, bis das entsprechende Landesgesetz beschlossen sei. Dem vorliegenden Beschlussvorschlag sei daher zuzustimmen.

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, plädiert dafür, das Verfahren zur Fortschreibung der Windkraftzonierung bereits jetzt zu beginnen, da sich der Abschluss dieses Verfahrens erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum erstrecken werde. Der Landkreis sollte ein Zeichen setzen, auch im Hinblick auf die in diesem Bereich tätigen Unternehmen. Er regt an, den Beschlussvorschlag entsprechend zu ändern.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling entgegnet, die Fortschreibung sei bereits beschlossen. Lediglich der Beginn solle bis zum Beschluss des Landesgesetzes hinausgeschoben werden. Es gehe nur darum, Planungssicherheit zu erlangen und unnötige Arbeiten zu vermeiden.

KR Krebs, SPD, und KR Neuber, FWG, schließen sich der Auffassung des Vorsitzenden an und sprechen sich für den Beschussvorschlag der Verwaltung aus.

KR Sommer wendet ein, selbst wenn die 10H-Regelung gesetzlich verankert werden sollte, würde dies nichts an den vorgesehenen Gebieten für die Windenergienutzung ändern.

Der Vorsitzende weist auf die Beschlussfassung des Regionalen Planungsverbandes hin, der ebenfalls zunächst die gesetzlichen Regelungen abwarten wolle.

Der Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik beauftragt die Verwaltung mit der bereits vom Kreistag beschlossenen Einleitung des neuen Verfahrens zur Änderung der Verordnung über den „Naturpark Oberpfälzer Wald“ zum Zwecke der Prüfung des Potentials zusätzlicher Zonen für die Nutzung der Windenergie in der Schutzzone des „Naturparks Oberpfälzer Wald“ zu warten, bis das Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung betreffend Mindestabstände von Windkraftanlagen vom Landtag beschlossen wurde.