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36. Sitzung des Kreistages

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2008/2014
Montag, 28. April 2014, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 1 - Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2014

Der Kreistag beschließt die

Haushaltssatzung des Landkreises Schwandorf für das Haushaltsjahr 2014

Auf Grund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushal in den Einnahmen und Ausgaben mit 111.188.359 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 21.916.165 € ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 €  festgesetzt.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 7.170.000 € festgesetzt.

§ 4
(1)  Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der
nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes als Kreisumlage auf die kreis-
angehörigen Gemeinden umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 53.831.384 € (Umlagesoll) festgesetzt.

(2)  Die Kreisumlage wird in Vomhundertsätzen aus nachstehenden, vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellten Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:                                                                                                                   

Grundsteuer A (ohne gemeindefreie Gebiete):  946.486 €
Grundsteuer B:  9.882.094 €
Gewerbesteuer: 35.620.355 €
Einkommensteuerbeteiligung: 44.326.867 €
Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer: 4.667.995 €
80 % der gemeindlichen Schlüsselzuweisungen 2012:17.410.257 €
Summe der Umlagegrundlagen: 112.854.054 €

(3)  Die Umlagesätze für die Kreisumlage nach Art. 18 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes werden einheitlich auf 47,70 v. H. festgesetzt.

(4)  Die Steuersätze (Hebesätze) für Steuern, die der Landkreis aus gemeindefreien Grundstücken erhebt, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A):300 v.H.
2. Grundsteuer für die Grundstücke (B): 300 v. H.
3. Gewerbesteuer: 400 v. H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 € festgesetzt.

§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft.

2.) Der Kreistag stimmt dem als Anlage vorgelegten Finanzplan mit dem zugrunde liegenden Investitionsprogramm sowie dem haushaltsrechtlichen Stellenplan 2014 zu.

3.) Der Kreistag nimmt vom Wirtschaftsplan 2014 der Gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft des Landkreises Schwandorf mbH Kenntnis.