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12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014/2020
am Dienstag, 03. Dezember 2019, 14:00 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf (U57)

Tagesordnungspunkt 2 - Jahresbericht

Die Verwaltung berichtet über den Sachverhalt.

Der Jahresbericht 2018 umfasse wie jedes Jahr die personelle Besetzung im Kreisjugendamt, ausgewählte Fallzahlen, den Tätigkeitsbericht im Bereich Jugendhilfeplanung, den Bericht zur Jugendkriminalität, den Tätigkeitsbericht im Bereich Jugendarbeit / Kreisjugendpflege und den Bericht des Kreisjugendringes.

Bei den Amtsvormundschaften sei ein kontinuierlicher Rückgang seit dem Jahr 2016 zu verzeichnen. Dies hänge vor allem mit der Flüchtlingssituation und den Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer zusammen, bei denen ein Rückgang zu verzeichnen sei. Aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.07.2017 sei bei den Fällen, in denen Unterhaltsvorschuss geleistet würde, eine Steigerung seit 2017 erkennbar. Seit dem Zeitpunkt werde der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr geleistet und nicht mehr nur für 72 Monate bzw. bis zum 12. Lebensjahr. Dem Auszug aus dem KiBiGWeb zur Kitasituation im Landkreis Schwandorf könne entnommen werden, dass 969 Kinder unter drei Jahren, 3724 Kinder über drei Jahren und 411 Schulkinder eine Kindertagesstätte besuchen würden. Schulkinder würden die Kita mit durchschnittlich 3,46 Stunden besuchen. Bei den Kindern unter drei und über drei Jahren lägen die Zeiten bei 5,95 und 6,24 Stunden täglich und seien annähernd gleich. Im Bereich der Hilfen zur Erziehung sei im Zehnjahresvergleich ein enormer Anstieg der Fallzahlen ersichtlich. Die Bearbeitungsfälle seien um das 2½-fache gestiegen. Dies wirke sich entsprechend auf die Nettoausgaben für diesen Bereich aus. Die Ausgaben seien hier um fast das Dreifache von 4.149.228,88 € auf 12.103.782,03 € gestiegen. Bei den Ausgaben für die Maßnahmen der Prävention sei auf die Steigerung der Ausgaben für die Tagespflege hinzuweisen. Ebenso auf den Anstieg bei den Fällen der Eltern-Kind-Einrichtungen und den teilstationären und stationären Hilfen gemäß 35 a der Eingliederungshilfen.

Im Bereich Jugendkriminalität im Landkreis Schwandorf sei ein Anstieg um mehr als das Dreifache bei den strafunmündigen unter 14jährigen Kindern zu verzeichnen.Die Anklagen bei Jugendlichen und Heranwachsenden würden sich auf dem Niveau der Vorjahre bewegen. Bei den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sei in den letzten fünf Jahren eine Verdoppelung bei den Anklagen zu verzeichnen.

An der Jugendhilfeberichterstattung in Bayern (JuBB) würden sich mittlerweile 79 von 96 Jugendämtern beteiligen. Dies sei eine Basis für interkommunale Vergleiche und würde unter anderem als Diskussionsgrundlage für Jugendhilfegespräche auf Oberpfalzebene verwendet werden. 

KRin Roidl, SPD, fragt nach, ob es Vergleichszahlen mit anderen Oberpfälzern Jugendämtern gäbe. 

Die Verwaltung erklärt, es würde sich bei einem „Oberpfalzgesprächskreis“ zwei bis dreimal im Jahr getroffen. Dort würden ausgewählte Daten des Berichtes beleuchtet und besprochen werden. Leider ist es nicht möglich die ganze Bandbreite der Jugendhilfe jedes Jahr zu besprechen. Da die verschiedenen Landkreise zwar über die selbe gesetzliche Grundlage verfügen würden, sich aber die Ausführung unterschiedlich gestalten würde, sei es wichtig, sich auszutauschen, um Zahlen vergleichen zu können. 

KRin Roidl, SPD, fragt nach, ob es eine Erklärung für die Steigerung der Deliktsfälle gäbe. 

Die Verwaltung stimmt dem zu, dass die Eigentumsdelikte angestiegen seien. Es handle sich hierbei um Aufgriffsdelikte, wie zum Beispiel Ladendiebstahl. Je mehr Ladendetektive eingesetzt seien, umso mehr Fälle können geahndet werden. 

Der Vorsitzende Landrat Ebeling merkt an, auch bei den Betäubungsmitteldelikten sei die Ausgangslage so. Je mehr kontrolliert werde, umso mehr Delikte würden festgehalten werden können. 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.