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24. Sitzung des Kreistages

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014/2020 Montag 09. Dezember 2019, 14:00 Uhr,
Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf (U 57)

Tagesordnungspunkt 7 - Entschädigung für Wahlehrenamt gemäß Art. 7 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) und Nr. 10.2 der Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek)

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erläutert den Sachverhalt. Der Tagesordnungspunkt ist bereits im Kreisausschuss vom 25.11.2019 vorberaten woden.

Beschluss:

1. Der Kreistag beschließt, dass für die Tätigkeit im Wahlausschuss für die Landkreiswahlen der Landkreis eine Entschädigung in Höhe von 50 Euro gewährt. 

2. Der Kreistag beschließt, dass der Landkreis den Gemeinden bezüglich der Höhe des Erfrischungsgeldes vorschlägt, einen Betrag von 50 Euro festzusetzen.