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19. Sitzung des Kreisausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020 Montag, 25. November 2019, 14:00 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf (U 57)

Tagesordnungspunkt 8 - Entschädigung für Wahlehrenamt gemäß Art. 7 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) und Nr. 10.2 der Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek)

Der Vorsitzende Landrat Ebeling gibt Auskunft über den Sachverhalt.

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, dass der Landkreis für die Tätigkeit im Wahlausschuss für die Landkreiswahlen eine Entschädigung in Höhe von 50 Euro gewährt. 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, dass der Landkreis den Gemeinden bezüglich der Höhe des Erfrischungsgeldes vorschlägt, einen Betrag in Höhe von 50 Euro festzusetzen.