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19. Sitzung des Kreisausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 25. November 2019, 14:00 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf (U 57)

Tagesordnungspunkt 3 - Delegation der Insolvenzberatung für den Bereich der Verbraucherinsolvenz auf die kreisfreien Städte und Landkreise; Regelung für das Jahr 2020

Der Vorsitzende Landrat Ebeling schildert den Sachverhalt.

Beschluss:

1. Auch 2020 werden die dem Landkreis Schwandorf vom Freistaat Bayern im Zuge der Delegation der Insolvenzberatung zugeteilten Delegationsmittel wie folgt auf die Beratungsstellen des ARV, der AWO und der Diakonie aufgeteilt:

a) Der Grundsockelbetrag von 30.000 € wird pauschal zu je einem Drittel an die Beratungsstellen weitergegeben.

b) Die Ausgleichszahlung nach der einwohnerabhängigen Verteilung von voraussichtlich 55.677 € wird entsprechend dem Durchschnitt der in den Jahren 2017 und 2016 an die Regierung der Oberpfalz gemeldeten Insolvenzfälle auf die drei Beratungsstellen aufgeteilt.

2. Der Landrat wird ermächtigt, die mit den Trägerverbänden der Beratungsstellen für 2019 abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen um eine Jahr zu verlängern.