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11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020 am Montag, 18. März 2019, 13:30 Uhr
Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf (U 57)

Tagesordnungspunkt 2 - Schulbegleitung (§35a SGB VIII) - Vorstellung der Tätigkeit

Der Vorsitzende Landrat Ebeling führt in den Sachverhalt ein (Vorlagebericht des Sachgebiets 2.4 liegt den Ausschussmitgliedern vor) und begrüßt Herrn Schmid sowie Herrn Kleber vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK). 

Herr Schmid und Herr Kleber stellen anhand einer PowerPoint-Präsentation (Anlage 1) die Tätigkeit der Schulbegleitung vor und zeigen Fallbeispiele aus der Praxis auf. 

Der Vorsitzende Landrat Ebeling bedankt sich für die Vorstellung. 

KR Hanisch, FWG, erkundigt sich, ob das Kind nach Beendigung der Schulbegleitung alleine in die Schule gehen kann und was passiert, wenn die Kinder von der Schule nach Hause kommen. 

Herr Schmid informiert, dass das oberste Ziel der Schulbegleitung die Selbstständigkeit des Kindes sei und die Schulbegleitung kein Dauerzustand, sondern eine begleitende Maßnahme sei. 

KR Birner, CSU, fragt nach, ob mit den Eltern eine Qualifikation durchgeführt werde, damit die Eltern nach Beendigung der Schulbegleitung ihren Kindern zur Seite stehen können. 

Herr Schmid antwortet, dass Familienhilfe nicht Teil der Schulbegleitung sei. Jedoch würden diese beiden Hilfen gut zusammenarbeiten. 

Die Verwaltung erläutert, dass es zwei verschiedene Hilfen an Schulen gäbe. Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) und die Schulbegleitung. Eine JaS-Kraft müsse sich um alle benachteiligten Schüler an den Schulen kümmern und nicht nur um einzelne.  

Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.