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15. Sitzung Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014/2010
Mittwoch, 20. März 2019, 14:00 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 2 - Bericht über die Mittelstandszentrum Maximilianshütte GmbH - Maxhütte Haidhof

Der Vorsitzende Landrat Ebeling führt in den Sachverhalt ein.

RAR Meyer, Geschäftsführer der Mittelstandszentrum Maximilianshütte GmbH, berichtet, dass der Landkreis an der GmbH mit 30 % beteiligt sei. Die anderen 70 % würden sich die drei Gemeinden im Städtedreieck (Burglengenfeld, Maxhütte-Haidhof und Teublitz) teilen. Der Jahresfehlbetrag 2017 habe ca. 66.019 € betragen, der Fehlbetrag im Jahr 2018 rund 60.300 €. Der Vermieter der beiden Gebäude (Firma Läpple) habe der Mittelstandszentrum Maximilianshütte GmbH mitgeteilt, dass er Eigenbedarf an den Hallenflächen habe. Mit den Hallenmietern wurde vereinbart, dass die Halle eins zum 01.01.2019 zurückgegeben werde, Halle drei zum 01.04.2019 und die restlichen Hallen zum 01.01.2020. 

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, informiert, dass die Zahl der Existenzgründer zurückgehe und wenn dann in Eigenverantwortung Unternehmen gegründet werden. Er spricht von einer positiven Entwicklung, da die Existenzgründer keine Unterstützung mehr durch den Landkreis benötigen. 

KRin Baumer, CSU, bedankt sich bei RAR Meyer für den Bericht. Sie erkundigt sich, wie viele Betriebe durch das Mittelstandszentrum in die Selbstständigkeit entlassen worden seien. 

RAR Meyer erklärt, dies sei schwierig zum Nachvollziehen. Herr Meyer merkt an, es sei wichtig zu differenzieren, ob die Hallen nicht mehr für die Bereitstellung an Existenzgründer benötigt würden oder ob die Beratung an die Unternehmer nicht mehr notwendig sei. Die Beratungen sowie das Gründerzentrum stellen weiterhin ein wichtiges Angebot für die Bevölkerung dar. 

KR Kimmerl, ÖDP, bringt ein, dass die Unternehmensschule und die Beratungen aufrecht erhalten bleiben sollen. Er frägt nach, ob dies nicht auch Aufgabe der Handwerkskammer sei und ob sich die Existenzgründer zuerst bei den Kammern oder zuerst beim Mittelstandszentrum informieren. 

RAR Meyer informiert, dass das Mittelstandszentrum und die Kammern gut zusammenarbeiten. Es bestehe keine Konkurrenzsituation. Es sei unterschiedlich, bei wem sich die Existenzgründer zuerst informieren.  

KR Krebs, SPD, bedankt sich ebenfalls bei RAR Meyer. Da es einen Wandel von der Produktion zum Dienstleistungsgewerbe gäbe, sei es sinnvoll, die Lagerräume und Hallen wieder freizugeben. Er erkundigt sich, wie zukünftig mit Existenzgründern im handwerklichen Bereich vorgegangen werde. 

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erwidert, dass die Hallen bisher nicht von „klassischen“ Existenzgründern benutzt worden seien. Es werde nur darum gebeten, das Gründerzentrum zu verlassen, wenn die Halle von einem Existenzgründer benötigt werde. Die aktuelle Benutzung der Hallen führe zur Rückzahlung von Fördermitteln, jedoch sei dies sinnvoller, als Lagerhallen leer stehen zu lassen. Zukünftig müsse überlegt werden, ob es sinnvoll sei, noch Flächen anzubieten, da die Infrastruktur für neue Unternehmen mehr von Bedeutung sei. 

Der Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.