Sprungziele
Inhalt

24.Sitzung des Ausschusses für Planung und Bau

des Landkreises Schwandorf in der Wahlperiode 2014/2020

Dienstag, 19. Februar 2019, 14:00 Uhr, Sitzungssaal Landratsamt Schwandorf

Tagesordnungspunkt 3 - Straßen- und Deckenbauprogramm 2019 fortlaufend für Kreisstraßen im Landkreis Schwandorf

Sachverhalt:  

Die Verwaltung erläutert das Straßen- und Deckenbauprogramm 2019 anhand einer

und Lageplänen

Es sei in der Reihenfolge der Dringlichkeit der Baumaßnahmen angeordnet.  

Für die im Rechnungsjahr 2019 und fortlaufend geplanten Maßnahmen würden die erforderlichen Planunterlagen erstellt und bei der Regierung der Oberpfalz zur Bezuschussung eingereicht. Unter der Voraussetzung, dass die benötigten Zuschüsse gewährt würden und die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stünden, seien die nachstehenden Maßnahmen für das Jahr 2019 und fortlaufend zur Planung bzw. Baudurchführung vorgesehen.  

1. Kreisstraße SAD 1  

Kreisstraßenausbau „Ortsdurchfahrt Bruck i. d. OPf.“

Für die vorgesehene Straßenbaumaßnahme seien 2017 die erforderlichen Planungsunterlagen erstellt und bei der Regierung der Oberpfalz zur Bezuschussung nach Art. 2 BayGVFG eingereicht worden.  

Zusammen mit dem Markt Bruck i. d. OPf., zuständig für den Bau der Gehwege, Erneuerung der Wasserleitung, Sanierung der Abwasserkanäle, sowie Verlegung von Leerrohren für DSL-Leitungen, würde die gemeinsame Maßnahme im ersten Kalenderquartal öffentlich im Bayerischen Staatsanzeiger ausgeschrieben.  

Im Haushaltsentwurf seien Mittel in Höhe von 600.000,- € für den Anteil des Landkreises Schwandorf vorgesehen.  

2. Kreisstraße SAD 54  

Kreisstraßenausbau „Ortsdurchfahrt Neunaigen“

Die gemeinsame Ausschreibung mit dem Markt Wernberg-Köblitz, zuständig für den Gehweg, die Kanalisation, sowie die Verlegung der Wasserleitung, würde ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben.  

Die Gesamtmaßnahme solle in den Jahren 2019/2020 ausgeführt werden. Für den rund 600 m langen Ortsausbau werde im Haushalt 2019 ein Kostenansatz von 340.000 € berücksichtigt.  

3. Kreisstraße SAD 40  

Kreisstraßenausbau „Einmündung St 2151 – SAD 37“

Für die vorgesehene Straßenbaumaßnahme seien 2018 die erforderlichen Planungsunterlagen erstellt und bei der Regierung der Oberpfalz zur Bezuschussung nach Art. 2 BayGVFG eingereicht worden. Die Maßnahme sei grundsätzlich förderfähig. Die Hauptleistung solle bis Mai 2019 ausgeschrieben und vergeben werden.  

Für die rund 60 betroffenen Grundstücke mit 26 Grundstückseigentümern seien die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen worden. Die Baumaßnahme könne im Frühjahr 2019 ausgeschrieben werden und in die Bauausführung gehen. Im Haushaltsplanentwurf 2019 seien 800.000,- € eingeplant. Die restlichen Kosten würden in der Finanzplanung berücksichtigt.  

4. Kreisstraße SAD 5  

Neubau eines Radweges „Münchshofen – Bubach“

In dem Straßenabschnitt „Münchshofen – Bubach“ verlaufe der überregional bedeutende „Naabtal – Radweg“ auf der Fahrbahn der SAD 5. In der Sitzung vom 20.11.2018 habe der Ausschuss für Planung und Bau eine der drei vorgestellten Varianten beschlossen. Aktuell könnten die Grunderwerbsgespräche geführt werden, ein landschaftspflegerischer Begleitplan für die Kompensation nach den Vorgaben der bayerischen Kompensationsverordnung erstellt und die artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden. Nach einem erfolgreichen Abschluss der Grundstücksverhandlungen könne die Maßnahme dann bei der Regierung der Oberpfalz zur Aufnahme in das Bauprogramm 2020 nach Art. 2 BayGVFG eingereicht werden. Ein Antrag auf Bezuschussung nach der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ (sog. Kommunalrichtlinie) werde ebenfalls vorbereitet.  

Für den Grunderwerb und die Planungsgrundlagen sei im Haushaltsentwurf 2019 ein Kostenansatz in Höhe von 50.000,- € eingeplant. Die Gesamtkosten der Maßnahme würden auf 850.000,- € geschätzt.  

Mit den betroffenen Städten Schwandorf und Teublitz sei wegen der Übernahme der Baulast an dem Radweg nach Fertigstellung eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.  

5. Kreisstraße SAD 5  

Kreisstraßenausbau Einmündung SAD 3/5 - Gögglbach

Der geplante Ausbau der Kreisstraße SAD 5 verlaufe von der Kreisstraße SAD 3 bei Ettmannsdorf über Naabsiegenhofen, Gögglbach, Naabeck, Wiefelsdorf, bis zur Einmündung in die SAD 2. Die ehemalige Gemeindeverbindungsstraße sei 1958 als Landstraße BUL 15 gewidmet worden.  

Die bestehende Makadam-Straße habe einen unzureichenden, frostsicheren Aufbau, eine zu geringe Fahrbahnbreite, enge Kurvenradien und eine unstetige Linienführung.  

Um den Belastungen der heutigen Nutzung gerecht zu werden und den Bestand der Straße zu sichern, solle der erste Abschnitt des geplanten Ausbaus von der Einmündung SAD 3/5 bis nach Naabsiegenhofen mit einem bestandsorientierten Ausbau erfolgen. Auf dem weiteren Verlauf der bestehenden Straße könne bis nach Gögglbach eine Oberbauverstärkung durchgeführt werden.  

Die Grunderwerbsvorverhandlungen für die Verlegung von Teilbereichen und die Entschärfung von Kurven von der Eimündung SAD 3/5 bis Naabsiegenhofen seien bereits positiv geführt worden. Die Maßnahme sei nach Art. 2 BayGVFG in das Förderprogramm 2019 durch die Regierung der Oberpfalz aufgenommen worden.  

Im Haushaltsplanentwurf 2019 seien Mittel in Höhe von 900.000 € vorgesehen. Weitere 250.000,- € würden in der Finanzplanung für 2020 beabsichtigt werden. Bei der geplanten Ausbaulänge von 2.400 m werde mit Baukosten von ca. 1.150.000,- € gerechnet.  

KR Damm Siegfried, SPD, fragt nach, ob nicht sinnvoll wäre, bei der Strecke von Bubach bis Wiefelsdorf bis zur Kreisstraße einen Radweg mitvorzusehen. 

Die Verwaltung erklärt, von Waltenhof bis zum Parkplatz bei Wiefelsdorf sei der Radweg bereits im Ausschuss für Planung und Bau beschlossen worden.  

KR Damm Alfred, ÖDP, schlägt vor, bei dem Ausbau eine Radspur (durchgezogene oder gestrichelte Linie) vorzusehen.  

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erklärt, dieser Punkt sei bereits im Zusammenhang mit dem Radwegebau von Bubach nach Münchshofen diskutiert und abgelehnt worden.  

6. Kreisstraße SAD 38  

Kreisstraßenausbau „Ortsdurchfahrt Pischdorf“

Die Kreisstraße SAD 38 verlaufe von Willhof über Guteneck, Pischdorf, Trichenricht, Gleiritsch und mündet in Bernhof in die Kreisstraße SAD 35 ein. Die Ortsdurchfahrt Pischdorf solle zusammen mit der „einfachen Dorferneuerung“, die vom Amt für Ländliche Entwicklung betreut werde, ausgeschrieben werden. Zudem befinden sich die Gehwege in der Baulast der Gemeinde Guteneck, so dass beim Ortsausbau eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen sei. Im Jahr 2019 solle zunächst die detaillierte Ausführungsplanung aufgestellt werden.  

Die geplante Bauausführung sei in den Jahren 2020/ 2021 vorgesehen. Für den 500 m langen Ausbau werde in der Finanzplanung ein Ansatz von 950.000,- € berücksichtigt.  

7. Kreisstraße SAD 43  

Kreisstraßenausbau „Fuchsberg – Kühried“

Die Kreisstraße SAD 43 verbinde die Orte Teunz, Fuchsberg, Kühried und gehe nach der Ortschaft Wildstein in den Landkreis Neustadt an der Waldnaab über.  

Diese Straße sei noch unter dem Landkreis Oberviechtach als OVI 9 gebaut worden. Aufgrund der geringen Straßenbreite, eines unzureichenden Aufbaus und den heutigen Gewichtsanforderungen, solle dieser Straßenabschnitt in einen, den gegebenen Verkehrsverhältnissen angemessenen Ausbauzustand gebracht werden.  

In diesem Haushaltsjahr sollen nur die Planungsleistungen und die Grunderwerbsverhandlungen durchgeführt werden. Hierfür seien Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,-€ vorgesehen. Für den geplanten Abschnitt mit einer Länge von rund 2,0 km seien für die Haushaltsjahre bis 2023 Haushaltsmittel in Höhe von 2.650.000,- € vorgesehen.  

8. Kreisstraße SAD 43  

Kreisstraßenausbau „Ortsdurchfahrt Fuchsberg“

Die Gemeinde Teunz würde im Haushaltsjahr 2019 die vorhandene Wasserleitung austauschen und den Mischwasserkanal zum Trennsystem mit einem separaten Regenwasser- und Schmutzwasserkanal umbauen lassen.  

Im Anschluss an die Erneuerungs- und Sanierungsarbeiten würde der Landkreis Schwandorf den Straßenabschnitt mit einer Länge von etwa 500 m neu bauen. Für die vorgesehene Straßenbaumaßnahme seien die erforderlichen Planungs-unterlagen zu erstellen und bei der Regierung der Oberpfalz zur Bezuschussung nach Art. 2 BayGVFG einzureichen.  

In diesem Haushaltsjahr sollen nur die Planungsleistungen durchgeführt werden. Für den geplanten Abschnitt mit einer Länge von rund 500 m würden für die Haushaltsjahre 2020 bis 2021 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1.000.000,- € geplant.  

9. Deckenbaumaßnahmen 2019

Im Haushaltsentwurf 2019 seien für die Deckenbaumaßnahmen Haushaltsmittel in Höhe von 1.200.000,- € vorgesehen.  

Durch den Einbau einer neuen Asphalttrag- und Deckschicht würde die Tragfähigkeit und damit auch die Dauerhaftigkeit der Straße wieder über einen längeren Zeitraum gewährleistet.  

Nachfolgende Straßenabschnitte seien vorgesehen:

SAD 6                    Holzheimer Straße

SAD 22                 Ortsdurchfahrtsende Fronberg – Einmündung SAD 19

SAD 49                 Ortsdurchfahrt Neunburg v.W.  

Mit den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln würden rund 5 km, von insgesamt 420 km Kreisstraßen in einen den Verkehrsverhältnissen entsprechenden Zustand versetzt werden können.  

KR Karg fragt nach, ob ein Geh- und Radweg in der Holzheimer Str. in Burglengenfeld (Haupterschließungsstraße zum Schulzentrum) sinnvoll wäre.  

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erklärt, die Grundsätze des Radwegebaus, welche sich der Landkreis gegeben habe, seien erst 2017 beraten und dann wieder bestätigt worden. Nach diesen Grundsätzen ist bei überwiegend örtlichem Interesse die Gemeinde zuständig. Bei der Holzheimer Str. sei keine überregionale Bedeutung gegeben.  

KR Karg, bemerkt, jetzt wäre aus seiner Sicht ein günstiger Zeitpunkt für einen Rad- und Gehweg, da sowieso an der Straße gearbeitet würde.  

KR Eckl, FWG, fragt nach, wann die Sanierung der SAD 47 „Katharinenthal – Prackendorf“ erfolge.  

Die Verwaltung erklärt, auf der Liste der zu bearbeitenden Straßen wäre man aktuell bei Platz Nummer acht und neun. Die SAD 47 befände sich auf Rang zwölf. Die Sanierung wäre somit abzusehen.  

KR Eckl, FWG, möchte wissen, ob die Abarbeitung der Liste nach Rangfolge oder nach Dringlichkeit der Maßnahme erfolge.  

Der Vorsitzende Landrat Ebeling verweist auf Maßnahmen von Gemeinden oder der Dorferneuerungen bei denen einzelne Maßnahmen vorgezogen werden. Grundsätzlich werde sich aber an die Reihenfolge der erarbeiteten Liste gehalten.  

Beschluss:

Der Ausschuss für Planung und Bau stimmt den einzelnen Straßenbaumaßnahmen zu und empfiehlt dem Kreistag, die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushalt 2019 zur Verfügung zu stellen. Die sich aus den einzelnen Maßnahmen ergebenden Vereinbarungen sind abzuschließen.