Welches Verfahren gilt für mein Kind?
Kinder, die im Schuljahr 2027/2028 eingeschult werden sollen, nehmen grundsätzlich noch an der bedarfsangepassten Schuleingangsuntersuchung teil. Dies gilt auch für Kinder dieses Jahrgangs, bei denen der Einschulungskorridor genutzt wird.
Kinder des nachfolgenden Jahrgangs, die regulär im Schuljahr 2028/2029 eingeschult werden sollen, werden bereits zur reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) eingeladen.
Welches Verfahren für Ihr Kind konkret gilt, erfahren Sie mit dem persönlichen Einladungsschreiben des Gesundheitsamtes.