Was ist der Einschulungskorridor und betrifft er die Untersuchungspflicht? Gilt die Untersuchungspflicht auch für zurückgestellte Kinder?
Auch bei Nutzung des Einschulungskorridors oder einer geplanten beziehungsweise bereits bekannten Rückstellung bleibt die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtend.
Während der Übergangsphase entscheidet der Einschulungskorridor nicht darüber, ob Ihr Kind an der bedarfsangepassten Schuleingangsuntersuchung oder an der rSEU teilnimmt. Maßgeblich ist das mit dem persönlichen Einladungsschreiben mitgeteilte Verfahren.