Restmüll
Jedes zu Wohn- und Gewerbezwecken genutzte Grundstück unterliegt dem Anschluss- und Überlassungszwang nach § 6 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Schwandorf zur öffentlichen Abfallentsorgung. Nach § 15 der Abfallwirtschaftssatzung muss auf jedem anschlusspflichtigen Grundstück ein Restmüllbehältnis in ausreichender Größe bereitgestellt werden, wobei die Tonnengröße entsprechend der Personen bzw. Beschäftigten gestaffelt ist. Bei einer 14-tägigen Entleerung müssen mindestens pro Person 10 Liter und pro Beschäftigten 6 Liter bereitgestellt werden.
Erwerb von Restmülltonnen
Nur der Grundstückseigentümer kann die Anmeldung durchführen. Als Mieter wenden Sie sich deshalb bitte an Ihren Vermieter. Die graue Restmülltonne gibt es in folgenden Größen: 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter, 770 Liter, 1.100 Liter. Die Restmülltonne müssen Sie selbst erwerben. Diese sind genormt und müssen den geltenden Vorschriften entsprechen.
Restmülltonnen sind erhältlich bei Baumärkten und bei den Entsorgungsunternehmen:
Firma Georg Hofmann Entsorgungsservice GmbH & Co. KG , Kallmünzer Str. 50, 93133 Burglengenfeld
Lober GmbH & Co. Abfallentsorgungs-KG, Industriestraße 4, 92431 Neunburg vorm Wald
Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG, Schlörstraße 5, 92507 Nabburg
Sie können auch unsere Mülltonnen-Börse am Landratsamt nutzen. Hier werden gebrauchte Mülltonnen zum Kauf oder Tausch angeboten. Anfragen unter Tel. 09431/471-254 oder -298.
Gebühren
| Restmüllbehältnis | ermäßigt * | |||
| monatlich | 1/4jährlich | monatlich | 1/4jährlich | |
| 60 Liter - Tonne | 9,15 € | 27,45 € | 7,80 € | 23,40 € |
| 80 Liter - Tonne | 14,00 € | 42,00 € | 11,94 € | 35,80 € |
| 120 Liter - Tonne | 21,00 € | 63,00 € | 17,90 € | 53,70 € |
| 240 Liter - Tonne | 42,00 € | 126,00 € | 35,80 € | 107,40 € |
| 770 Liter Container | 134,75 € | 404,25 € | 114,86 € |
344,58 € |
| 1100 Liter - Container | 192,50 € | 577,50 € | 164,09 € | 492,25 € |
Restmüllbehältnisse und Gebühren in barrierefreier Auflistung
60 Litertonne monatlich 9,15 Euro, vierteljährlich 27,45 Euro, ermäßigt monatlich 7,80 Euro, ermäßigt vierteljährlich 23,40 Euro.
80 Litertonne monatlich 14,00 Euro, vierteljährlich 42,00 Euro, ermäßigt monatlich 11,94 Euro, ermäßigt vierteljährlich 35,80 Euro.
120 Litertonne monatlich 21,00 Euro, vierteljährlich 63,00 Euro, ermäßigt monatlich 17,90 Euro, ermäßigt vierteljährlich 53,70 Euro.
240 Litertonne monatlich 42,00 Euro, vierteljährlich 126,00 Euro, ermäßigt monatlich 35,80 Euro, ermäßigt vierteljährlich 107,40 Euro.
770 Liter Container monatlich 134,75 Euro, vierteljährlich 404,25 Euro, ermäßigt monatlich 114,86 Euro, ermäßigt vierteljährlich 344,58 Euro.
1100 Liter Container monatlich 192,50 Euro, vierteljährlich 577,50 Euro, ermäßigt monatlich 164,09 Euro, ermäßigt vierteljährlich 492,25 Euro
Eine Gebührenermäßigung von 15 % erhält derjenige, der alle organischen Abfälle (Küchen- und Gartenabfälle, mit Ausnahme von gekochtem Gemüse oder Fleisch- und Fischabfällen) durch Eigenkompostierung verwertet. Das Landratsamt führt Stichproben durch. Dazu hat der Landkreis beziehungsweise seine Mitarbeiter das Recht, die Grundstücke der Anschlusspflichtigen zu betreten. Die Müllgebühr werden fällig zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 16. August und zum 15. November eines jeden Jahres. Die Gebührenabbuchung ist grundsätzlich nur vom Konto des Eigentümers möglich!
Anmeldung
An- und Abmeldung von Restmüll- und Papierbehältnissen
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für die Abfallentsorgungsgebühren
Nach der Bearbeitung erhalten Sie den Gebührenbescheid mit der entsprechenden Gebührenwertmarke.Bei der Gebührenwertmarke handelt es sich um eine Dauerwertmarke. Diese ist auf dem Deckel des Abfallgefäßes anzubringen und behält bis zur Abmeldung der Tonne Gültigkeit. Tonnen ohne Marken werden nicht geleert.
Pro angemeldeter Restmülltonne steht Ihnen eine Papiertonne zur Verfügung. Die Kosten für die Papiertonne sind bereits in der Müllgebühr enthalten. Die Papiertonne wird Ihnen vom zuständigen Abfuhrunternehmen als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Außerdem werden von den Entsorgungsunternehmen blaue und graue Wertstoffsäcke zur Sammlung von Verpackungsmaterial verteilt.
Abmelden von Tonnen
Zur Abmeldung ist die Dauergebührenwertmarke von der Restmülltonne abzukratzen und gemeinsam mit einem Antrag dem Landratsamt Schwandorf vorzulegen. Wegen Diebstahlsicherung lässt sich die Marke nur in Einzelteilen ablösen. Ohne Vorlage von Markenresten ist eine Abmeldung nicht möglich!
Ummelden von Tonnen
Bei Ummeldungen wegen Umzug (Tonnenmitnahme) oder bei bei Änderungen von Tonnengrößen ist ebenfalls die Gebührenwertmarke von der Restmülltonne zu entfernen und gemeinsam mit einem Antrag dem Landratsamt Schwandorf vorzulegen.
Eigentümerwechsel
Bei einem Eigentümerwechsel zum Beispiel durch Verkauf oder Erbschaft, sind Sie verpflichtet, uns dies umgehend mitzuteilen. Werden die Abfallgefäße vom neuen Eigentümer übernommen, ist die Vorlage der Gebührenwertmarken nicht nötig. Sollten die Gefäße nicht übernommen werden, sind diese unter Vorlage der Gebührenwertmarke abzumelden.
Leerung der Restmülltonne
Die Leerung erfolgt 14tägig (vierzehntägig). Die Restmülltonne muss am Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr bereitgestellt werden. Die Entsorgungstermine entnehmen Sie bitte dem digitalen Abfuhrkalender oder unserem "Müllmagazin". Dies erhalten Sie kostenlos im Dezember jeden Jahres per Postwurfsendung.
Was ist Restmüll?
In die Restmülltonne gehören Abfälle, die nicht verwertet werden können: Benutzte Hygieneartikel, Staubsaugerbeutel, Kehrricht, Windeln, Zigarettenkippen, erkaltete Asche, Videokassetten, Tapetenreste.
Wenn mal mehr anfällt
Falls ausnahmsweise mehr Restmüll anfällt als in die vorhandene Restmülltonne passt, können Sie amtliche Müllsäcke (Volumen circa 60 Liter) für 4,00 Euro bei den Gemeinden, im Landratsamt Schwandorf und an den Betriebshöfen der Abfuhrunternehmen erwerben. Diese Säcke sind neben dem Restmüllbehälter am Abholtag bereitzustellen. Andere Säcke werden nicht mitgenommen.