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Reservierung eines Wunschkennzeichens 

Die Reservierung wird für die Dauer von 90 Tagen vorgenommen. Erfolgt innerhalb dieser 90 Tage keine Zulassung auf die reservierten Kennzeichen, erlischt die Reservierung automatisch. Nach Erlöschen der Reservierung können die Kennzeichen erneut unter dem unten angeführten Link für 90 Tage reserviert werden.

Eine vorzeitige Verlängerung der Reservierungsdauer vor Ablauf der Reservierungsfrist kann nur direkt bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgenommen werden. Ist die Reservierung erloschen, können von Ihnen evtl. bereits geprägte Kennzeichen nicht mehr verwendet werden. Wir bitten um Verständnis, dass das Landratsamt Schwandorf für die entstandenen Kosten nicht aufkommen kann. Eine Reservierung ist nur unter den vorgenannten Bedingungen möglich.

Eine Vergabe der Buchstabenkombinationen SA, SS, HJ, KZ und NS ist nicht möglich.

Bei Beantragung eines Saisonkennzeichens ist darauf zu achten, dass wegen des erhöhten Platzbedarfs höchstens eine 7stellige Kombination aus Ziffern und Zeichen verwendet werden kann.

E-Kennzeichen für Elektro- oder Hybridfahrzeuge werden bei der Wunschkennzeichenreservierung ohne das „E“ am Ende reserviert. Beispiel: Das Kennzeichen  SAD-A1 E  wird mit der Kombination  SAD-A1  reserviert.

Kosten

Für die Reservierung eines Kennzeichens wird bei der Zulassung eine Gebühr in Höhe von 12,80 € fällig. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Wahl eines Kennzeichens auch ohne vorgenommene Reservierung eine Gebühr in Höhe von 10,20 € berechnet werden muss. Lediglich für die automatische Zuteilung eines Kennzeichens durch die Zulassungsstelle fallen diese Gebühren nicht an.

Wichtiger Hinweis: In der Zeit von 19 bis 21 Uhr ist wegen der täglichen Datensicherung kein Zugriff auf die freien Kennzeichen möglich.

Zuhause Wunschkennzeichen aussuchen und reservieren mittels Online-Wunschkennzeichenreservierung im Bürgerserviceportal.