Muss mein Kind bei der bedarfsangepassten Schuleingangsuntersuchung persönlich ins Gesundheitsamt kommen?
In der Regel nicht. Wenn die vorgesehene Früherkennungsuntersuchung – in der Regel die U9 – erfolgt ist, die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und keine besonderen gesundheitlichen oder entwicklungsbezogenen Fragestellungen bestehen, ist normalerweise kein persönlicher Untersuchungstermin im Gesundheitsamt erforderlich.
Eine schulärztliche Untersuchung kann erforderlich sein, wenn der notwendige Nachweis fehlt, Auffälligkeiten bestehen oder Sie konkrete gesundheitliche Fragen oder Sorgen haben.