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Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

Im Landkreis Schwandorf werden bei der Haushaltebefragung ca. 29.000 Bürgerinnen und Bürger an 7.864 zufällig ausgewählten Anschriften befragt. Die Haushaltebefragungen starten ab dem 16. Mai 2022 und werden von ca. 160 ehrenamtlichen Interviewer/-innen bzw. Erhebungsbeauftragten durchgeführt.

Bevor die Befragung stattfindet, führen die Interviewer/-innen die sogenannte Begehung der Anschrift durch. Es wird überprüft, ob an der ausgewählten Anschrift privater Wohnraum bestehen könnte. Anschließend kündigen sich die Interviewer/-innen schriftlich mit dem Erstankündigungsschreiben inklusive Terminvorschlag bei den zu befragenden Haushalten an. Sollte bei Ihnen die Befragung zu dem angegebenen Termin nicht möglich sein, können Sie diesen über die angegebenen Kontaktdaten verschieben.

Trifft der Erhebungsbeauftragte bereits bei der Begehung Personen der Anschrift an, kann die Befragung auf Wunsch der Auskunftspflichtigen auch direkt erfolgen.

Zu dem angegebenen Termin weisen sich die Interviewer/-innen unaufgefordert mit dem offiziellen Ausweis für Erhebungsbeauftragte und ihrem Personalausweis oder Reisepass bei Ihnen aus. Es ist ausreichend, wenn pro Haushalt eine volljährige Person anwesend ist. Wird niemand angetroffen, erfolgt die Ankündigung eines zweiten Termins.

Bei der Haushaltebefragung wird immer die Kurzbefragung (vollständiger Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Wohnungsstatus) durchgeführt. Hierbei wird die Einwohnerzahl ermittelt. Bei rund der Hälfte der zu befragenden Personen findet zudem eine Zusatzbefragung (Angaben zur schulischen und beruflichen Bildung, derzeitige Beschäftigungssituation) statt. Die Dauer beträgt für die Kurzbefragung ca. 5 Minuten und für die Zusatzbefragung ca. 10 Minuten pro Person.

Die Erhebungsbeauftragten erfassen die Daten jeder wohnhaften Person mit Hilfe eines Tablets grundsätzlich im persönlichen Interview. Alternativ übergeben die Interviewer/-innen auf Wunsch der Auskunftspflichtigen Zugangsdaten zum Online-Fragebogen oder einen Papierfragebogen inklusive Rücksendekuvert. Die Frist für die Meldung der Erhebungsmerkmale beträgt vierzehn Tage.

Werden Haushalte auch beim zweiten Termin nicht angetroffen oder verweigern die Auskunft, erfolgt die Befragung schriftlich durch die Erhebungsstelle.

Für die Haushaltebefragung werden noch ehrenamtliche Erhebungsbeauftrage gesucht.

Die Interviewer/innen, die Ihre persönlichen Angaben aufnehmen, sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Unter die gesetzliche Schweigepflicht fallen alle Informationen, die diesem während der Tätigkeit anvertraut wurden. Dies betrifft unter anderem alle personenbezogenen Daten und alle Inhalte von Gesprächen ebenso wie auch Privat- und Geschäftsgeheimnisse. Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch über das Ende der Tätigkeit hinaus. Bei Verstößen drohen den Interviewer/-innen strafrechtliche Konsequenzen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne über die angegebenen Kontaktdaten bei uns melden.