Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ)
Der Zensusstichtag am 15. Mai 2022 gilt auch für die GWZ. Für die Durchführung ist das Bayerische Landesamt für Statistik zuständig.
Im Mai werden alle Eigentümer/innen, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen in Bayern vom Bayerischen Landesamt für Statistik postalisch angeschrieben und erhalten die Zugangsdaten für das Online-Meldeverfahren. Abgefragt werden Informationen über die Art des Gebäudes, Eigentumsverhältnisse, Gebäudetyp, Baujahr, Heizungsart und Energieträger, sowie die Anzahl der Wohnungen. Für Wohnungen in den Gebäuden werden die Art der Nutzung, Leerstandgründe, Leerstanddauer, Fläche der Wohnung, Zahl der Räume und Nettokaltmiete erhoben.
Wird kein digitaler Dateneingang verzeichnet, werden die betroffenen Bürger an die Teilnahmepflicht erinnert und erhalten zudem die Möglichkeit per Papierfragebogen an der GWZ teilzunehmen.
Zu unterscheiden ist die GWZ von der ebenfalls im gleichen Zeitraum stattfindenden Befragung durch die Finanzverwaltung im Rahmen der Grundsteuerreform. Diese findet unabhängig von der GWZ statt. Eine Zusammenführung der Daten findet nicht statt.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team der Gebäude- und Wohnungszählung am Bayerischen Landesamt für Statistik zur Verfügung:
Hotline: 0911 21 552 87400
(Montag – Donnerstag: 07:30 bis 18:00 Uhr)
(Freitag: 07:30 bis 16:00 Uhr)
Kontaktformular: www.zensus2022.de/kontakt