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Empfänger von personenbezogenen Daten

Gegebenenfalls werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik können Protokolldaten auf Grundlage von Art. 44 BayDiG an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet werden.