Einschulung, Rückstellung und Einschulungskorridor
Die Schuleingangsuntersuchung entscheidet nicht über die Einschulung. Über eine Zurückstellung entscheidet die zuständige Schule. Beim Einschulungskorridor entscheiden die Erziehungsberechtigten nach Beratung durch die Schule, ob der Beginn der Schulpflicht um ein Jahr verschoben wird.
Auch bei einer geplanten Rückstellung oder bei Nutzung des Einschulungskorridors bleibt die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtend.
Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, gelten die besonderen Regelungen des Einschulungskorridors.