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Ehrenordnung
Vom 07. April 2003 – Fassung vom 18. Mai 2010

Grundlage: Satzung des Landkreissportverbands § 8 3)e

 

 

1. Allgemeines

1.1  Der Landkreissportverband Schwandorf (LSVS) kann Personen für hervorragende Leistungen im Sport und für besondere Verdienste um die Entwicklung des Sports im Landkreis auszeichnen

1.2   Der Landkreissportverband führt im Auftrag des Landkreises Schwandorf Sportler- und Funktionärsehrungen durch

1.3  Die Ehrungen erfolgen im jährlichen Turnus

1.4  Die Art der Auszeichnung, die Verleihungsmodalitäten sowie die Kosten dafür beschließt der Erweiterte Vorstand (EV) auf Vorschlag des Präsidiums des LSVS

2. Geltungsbereich

2.1 Diese Ehrenordnung gilt für Sportlerinnen und Sportler aller Sport- und Schützenvereine, die die Voraussetzungen nach § 3 1) der Satzung des Landkreissportverbands erfüllen

2.2    Die Sportlerinnen und Sportler müssen im Namen des Sport- oder Schützenvereins einen Erfolg nach 3.2 erzielt haben

2.3    Diese Ehrenordnung gilt nicht für Sportlerinnen und Sportler, die bei Meisterschaften, die auf bestimmte Personengruppen (z.B. Post, Polizei, BGS, Schul- und Studentenmeisterschaften) beschränkt sind, Erfolge erzielt haben

3. Sportlerehrungen

3.1     Geehrt werden können ehrungswillige Sportlerinnen und Sportler von Sport- und Schützenvereinen nach 2.1, die von den Sport- und Schützenvereinen termingerecht dem Sportamt des Landratsamtes mit Vordruck gemeldet werden und bei ausgeschriebenen Meisterschaften eines offiziell anerkannten Sportverbandes oder einer internationalen Dachorganisation der Sportfachverbände sportliche Erfolge erzielt haben.

3.2  Gewertete Platzierungen
-          Oberpfalzmeister, 1. Rang
-          Bayerischer Meister des Oberpfälzer Schützenbundes, 1. Rang
-          Süd-, Ost- und Nordbayerischer Meister, 1.Rang
-          Bayerischer Meister, 1. bis 3. Rang
-          Süddeutsche Meister, 1. bis 4. Rang
-          Deutsche Meister, 1. bis 5. Rang
-          Teilnehmer an Europa- oder Weltmeisterschaften oder an Olympischen Spielen

3.3      Bei der Ehrung wird nur der höchste Erfolg berücksichtigt, d.h. bei mehreren Erfolgen wird jede/r Sportler/in nur einmal geehrt. Bei gleichen Platzierungen innerhalb einer Meisterschaftsebene wird der Einzelerfolg vor dem Mannschaftserfolgt gewertet. Zu melden ist nur der höchste Erfolg.

3.4     Alle Sportlerinnen und Sportler (Einzel- und Mannschaftsmeister) werden in folgenden Stufen geehrt:
Bronze: Bayer. Meister des Oberpfälzer Schützenbundes, 1.Rang
Bronze: Süd-, Ost- und Nordbayerischer Meister, 1. Rang
Silber: Bayerischer Meister, 1. bis 3. Rang
Silber: Süddeutscher Meister, 1. bis 4. Rang
Gold: Deutsche Meister, 1. bis 5. Rang
Gold: Teilnehmer Europa-/Weltmeisterschaft und Olympischen Spielen

3.5  Alle Ehrungen mit Ausnahme für Oberpfalzmeister erfolgen im Rahmen der alljährlichen Sportlerehrung.


3.6  Oberpfalzmeister (1. Rang) erhalten ein Glückwunschschreiben und eine Urkunde übersandt.

4. Funktionärsehrungen

Allgemeines

4.1   Der Landkreissportverband kann für besondere Verdienste und Leistungen um den Sport Personen (Vereins- und/oder Verbandsebene) und Institutionen ehren.

4.2  Vorschlagsberechtigt zu 4.7. bis 4.12 sind in der Regel Vereins- und Sektionsvorsitzende des Landkreissportverbands. Vorschläge von Vereinsvorsitzenden sind jeweils bis zum 30. November an den zuständigen Sektionsvorsitzenden („Sport“ oder „Schützen“) des Landkreissportverbands zu richten.


4.3    Es können jährlich maximal 30 verdiente Funktionäre geehrt werden. Bei gleichwertigen Verdiensten innerhalb des Kontingents, wird die Zugehörigkeit nach Jahren für die Bewertung und Reihenfolge der Verleihung herangezogen. Die Sektionen haben dafür folgende Kontingente:

Sektion Bruck/Nittenau:  4
Sektion Neunburg vorm Wald: 4
Sektion Oberviechtach:   4

Sektion Burglengenfeld:  6

Sektion Nabburg:  6

Sektion Schwandorf:  6

Ehrungen darüber hinaus mit Genehmigung des Präsidiums oder des Erweiterten Vorstands. Eine Übertragung des nicht genutzten Kontingents in einer Sektion ist auf eine andere Sektion möglich. Die Entscheidung darüber trifft das Präsidium bzw. der Erweiterte Vorstand.

4.4    Der Sektionsvorsitzende entscheidet nach Prüfung der Vorschläge über Anzahl und Person der zu Ehrenden. Seine Entscheidungen sind nicht anfechtbar.


4.5 Sektionsvorsitzende besitzen auch ein Vorschlagsrecht wie Vereinsvorsitzende.


4.6 Die Überreichung der Auszeichnung erfolgt in aller Regel im Rahmen der jährlichen Sportlerehrung.


Ehrenzeichen


4.7   
Verbandsehrenzeichen in Bronze
Wird verliehen bei mindestens 10jähriger Funktionärstätigkeit in der Vorstandschaft im Verein oder Verband.
Verbandsehrenzeichen in Bronze
Wird verliehen bei mindestens 15jähriger Tätigkeit für nachgeordnete Funktionsinhaber (Platzwart, Zeugwart, verschiedene Trainertätigkeiten usw.).

Aushändigung durch den zuständigen Sektionsvorsitzenden und/oder Vereinsvorsitzenden ggf. im Beisein eines Präsidiumsmitglieds

4.8   Verbandsehrenzeichen in Silber
Wird verliehen bei mindestens 20jähriger Funktionärstätigkeit in der Vorstandschaft im Verein oder Verban
Verbandsehrenzeichen in Silbe
Wird verliehen bei mindestens 25jähriger Tätigkeit für nachgeordnete Funktionsinhaber (Platzwart, Zeugwart, verschiedene Trainertätigkeiten usw.).

4.9    Verbandsehrenzeichen in Gold
Wird verliehen bei mindestens 30jähriger Funktionärstätigkeit in der Vorstandschaft im Verein oder Verband
Verbandsehrenzeichen in Gol
Wird verliehen bei mindestens 35jähriger Tätigkeit für nachgeordnete Funktionsinhaber (Platzwart, Zeugwart, verschiedene Trainertätigkeiten usw.).

4.10    Verbandsehrenzeichen in Gold mit Kranz
Wird verliehen bei mindestens 40jähriger Funktionärstätigkeit in der Vorstandschaft im Verein oder Verband.
Die Zuordnung „nachgeordnete“ Funktionsinhaber entfällt ab 4.10.

4.11    Verbandsehrenzeichen in Gold mit Kranz und Jahreszahl
Wird verliehen bei mindestens 45- oder 50jähriger Funktionärstätigkeit in der Vorstandschaft im Verein oder Verband

4.12      Verbandsehrenzeichen in Gold mit Kranz und Jahreszahl und Ehrenpreis
Wird verliehen bei mindestens 55- oder 60jähriger Funktionärstätigkeit in der Vorstandschaft im Verein oder Verband


Ehrennadeln

Verbandsehrennadeln werden nur an gewählte oder berufene Verbandsmitglieder des Landkreissportverbands verliehen.

4.13   Kleine Verbandsehrennadel in Silber für mindestens 10jährige Mitarbeit

4.14   Kleine Verbandsehrennadel in Gold für mindestens 15jährige Mitarbeit


4.15   Kleine Verbandsehrennadel in Gold mit Jahreszahl im Kranz für mindestens 20-, 25-, 30-, 35-, 40-, 50jährige Mitarbeit

4.16    Große Verbandsehrennadel
Verleihung nur in besonderen Fällen an gewählte oder berufene Verbandsmitglieder des LSVS oder an Personen mit außerordentlichen nachweisbaren Verdiensten um den Landkreissportverband und dem Sport im Landkreis Schwandorf. Die routinemäßige Erledigung festgelegter Aufgaben reicht nicht aus.

Anträge auf Verleihung der Verbandsehrennadeln sind auf vorgeschriebenen Formularen 8 Wochen vor der Verleihung über die Geschäftsstelle an das Präsidium zu stellen. Über die Verleihung entscheidet as Präsidium und ein vom Präsidium beauftragtes Mitglied des Erweiterten Vorstands.

Ernennung zum Ehrenmitglied, Ehrenvorsitzenden oder Ehrenpräsidenten

4.17     Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich in der Verbandsarbeit besondere Verdienste erworben hat. Zum Ehrenpräsident kann ernannt werden, wer das Amt des Verbandspräsidenten oder Vizepräsidenten mehrere Jahre besonders verdienstvoll geführt hat. Ehrenmitglieder, Ehrenvorsitzende und Ehrenpräsident werden auf Vorschlag des Präsidiums oder des Erweiterten Vorstands vom Erweiterten Vorstand ernannt. Der Ehrenpräsident ist automatisch Mitglied des Erweiterten Vorstands mit Stimmrecht bei allen Sitzungen des Erweiterten Vorstands (§ 11 der Satzung). Ehrenmitglieder haben eine beratende Stimme beim Verbandstag

Ehrungen durch die Sektionen

4.18     Die Sektionen können Vereinsmitarbeiter und in der Sektion für besondere Verdienste um den Sport mit der Aushändigung von Ehrenurkunden, Ehrentellern, Ehrenmedaillen u.ä. ehren.


Die Sektionen können auch verdiente Funktionäre zum Sektionsehrenmitglied oder zum Sektionsehrenvorsitzenden (siehe  4.17) ernennen. Sie erlassen dazu eigene Richtlinien.


5. Medienpreis des Landkreissportverbands


5.1    Der Medienpreis des Landkreissportverbands wird für besondere Verdienste um die Sportberichterstattung verliehen.

5.2      Der Medienpreis wird alle 2 Jahre auf Vorschlag der Sektionsvorsitzenden des Landkreissportverbands durch das Präsidium verliehen.

5.3    Der Medienpreis ist ein Sachpreis, den das Präsidium bestimmt.


6. Urkunden

6.1   Alle Ehrungen und Auszeichnungen werden durch eine Urkunde bestätigt


7. Entzug der Ehrungen

7.1 Ehrungen können wegen eines schweren Vergehens, welches das Ansehen des Landkreissportverbands oder des Sports im Landkreis beschädigt, vom Präsidium entzogen werden.

7.2    Eine Ehrenmitgliedschaft erlischt automatisch mit dem Ausschluss aus den Verbänden.


8. Gültigkeit, Inkrafttreten

8.1     Diese Ehrenordnung ist Bestandteil der Geschäfts- und Finanzordnung des Landkreissportverbands.

8.2     Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports im Landkreis Schwandorf sind Bestandteil dieser Ehrenordnung.

8.3     Diese Ehrenordnung kann vom Landkreissportverband jederzeit geändert oder ergänzt werden.

 

 

Schwandorf, den 18. Mai 2010 

 

Horst Heinlein, Präsident
Franz Brunner, Vizepräsident
Franziska Dirmeier, Vizepräsidentin Finanzen und Verwaltung, Geschäftsführerin

Ehrenordnung des Landkreissportverbands zum Ausdrucken