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Befragungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

An diesen sogenannten Sonderbereichen findet eine Vollerhebung statt, d.h. alle Bewohner werden befragt.

Der Ablauf der Befragungen an Wohnheimen ist identisch mit dem der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis. Es werden jedoch keine ehrenamtliche Erhebungsbeauftragen eingesetzt. Die Befragung erfolgt durch Mitarbeiter der Erhebungsstelle.

Bei Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Unterkünfte für Geflüchtete, Pflegeheim) geben die Einrichtungsleitungen stellvertretend für die Bewohner die Auskunft. Die Einrichtungsleitungen werden durch die Mitarbeiter der Erhebungsstelle am Landratsamt Schwandorf über die bevorstehende Befragung informiert und erhalten für die Meldung Zugangsdaten zum Online-Fragebogen. An Gemeinschaftsunterkünften werden die Merkmale der Kurzbefragung (vollständiger Name, Geburtsname, Geburtsdatum/-ort/-staat, Geschlecht und Staatsangehörigkeit) erhoben.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne über die angegebenen Kontaktdaten bei uns melden.